Europawahl 2019: Das Europäische Parlament

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Europaparlament Straßburg Innenhof Quelle: Erich Westendarp auf Pixabay

Am 26. Mai 2019 ist jede/r wahlberechtigte EU-Bürger*innen aufgefordert politische Partizipation zu leben und die Vertreter seines Landes in das Europäische Parlament (EP) zu wählen.

Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments:

  • Gemeinsam mit dem Rat der EU bestimmt und kontrolliert es den Haushalt der EU. Wer über das Geld bestimmt, besitzt auch die Macht, politische Prioritäten zu setzen.
  • Das EP übt Kontrolle über alle anderen Institutionen der EU aus. Nach der Verabschiedung von Gesetzen und Haushaltsplänen, prüft es die ordnungsgemäße und effiziente Umsetzung der haushaltspolitischen Vorgaben durch die Kommission und den Ministerrat.
  • Das EP hat kein förmliches Recht zur Gesetzesinitiative, dieses Recht steht allein der Europäischen Kommission zu. Das EP und der Rat verfügen jedoch über ein politisches Initiativrecht, das den Institutionen ermöglicht, die Kommission zu neuen Initiativen aufzufordern. Diese Initiativen und die daraus folgenden möglichen Rechtsvorschriften haben Auswirkungen auf den Lebensalltag aller EU-Bürger und Bürgerinnen, z.B in den Bereichen: Umweltschutz (Nutzung von Glyphosat), Verbraucherrechte (Roaming-Gebühren), Verkehr (Maut), Kapital (Euro), Waren (Im- und Export) und Dienstleistungen (Entsenderichtlinie).
  • Das EP kann zu wichtigen Themen Berichte erarbeiten und Entschließungen verabschieden. Es stößt Diskussionen in Europa an und ist Ideengeber für die Ausgestaltung des institutionellen Rahmens der EU und die Weiterentwicklung der Verträge.
  • Das EP wählt den Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates.

Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?

Die Anzahl der Abgeordneten im EP darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Jeder Mitgliedstaat ist mindestens mit sechs und maximal mit 96 Sitze vertreten. Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt. So hat Deutschland derzeit im EP gemessen an seiner Einwohnerzahl 96 Sitze, Malta 6.

Die Abgeordneten stammen aus über 200 nationalen Parteien, und schließen sich in 8 nationenübergreifenden Fraktionen und einer fraktionslosen Gruppe zusammen:

  • Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
  • Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
  • Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
  • Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
  • Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
  • Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
  • Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
  • Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit
  • Fraktionslos

Die Abgeordneten wählen ihren Präsidenten und das gesamte Präsidium (Leitungsorgan des Parlaments), bestehend aus 14 Vizepräsidenten und 6 Quästoren, für zweieinhalb Jahre. Der Generalsekretär (seit März 2009 Klaus Welle) unterstützt das Parlament.

Der Präsident des EPs vertritt das Parlament nach außen und leitet die Sitzungen des Plenums sowie die Sitzungen des Präsidiums. Er wird zu Beginn und nach der Hälfte der Wahlperiode für zweieinhalb Jahre vom Parlament gewählt. Seit dem 17. Januar 2017 ist der Präsident des Europäischen Parlaments Antonio Tajani.

Wann und wo kommt das EP zusammen?

Das EP hat seinen Sitz in Straßburg. Monatlich trifft es sich zu den Plenartagungen und Haushaltstagungen. Zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse des Parlaments finden in Brüssel statt. Beide Standorte sind eng mit der Geschichte der EU verbunden. Straßburg gilt als Symbol für den Frieden zwischen Deutschland und Frankreich. In Brüssel hat sowohl die EU ihren Hauptsitz als auch die Nato. So wird eine enge Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen und Nicht-EU-Organisationen sichergestellt.

Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments:

Die Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung (Generalsekretariats) am Standort Luxemburg werden nicht gewählt. Sie sind überwiegend Beamte und Beamtinnen, die per Auswahlverfahren aus allen Ländern der Europäischen Union eingestellt werden.

Das Generalsekretariat ist für die Verwaltung zuständig. Es besteht aus einem Generalsekretär, 12 Generaldirektionen und dem Juristischen Dienst. – zusammen insgesamt über 5000 Planstellen. Es koordiniert die Legislativarbeiten, die Organisation der Plenartagungen und der sonstigen Sitzungen. Es unterstützt die Arbeit der parlamentarischen Organe und unterstützt die Abgeordneten in der Ausübung ihres Mandats in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung. Aufgrund der vierundzwanzig Amtssprachen der EU ist eine Vielzahl an Dolmetsch- und Übersetzungstellen notwendig.

Das Europäische Parlament hat sich auf der Grundlage von Artikel 232 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung enthält alle Regeln in Bezug auf die interne Organisation und den internen Betrieb des Europäischen Parlaments.

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