UrhWissG tritt am 1. März 2018 in Kraft

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das UrhWissG verabschiedet, welches übersichtliche und verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an den Hochschulen schafft.

Dieses Gesetz wird am 1. März 2018 in Kraft treten.

Das Rechtsamt der Freien Universität Berlin gibt Hinweise über Inhalte des Urheberrechtsgesetzes, die alle in Forschung, Unterricht, Lehre sowie in den Bibliotheken tätigen Universitätsangehörige angehen.

Bitte beachten Sie auch die vom Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) erstellten unverbindlichen Hinweise für Lernplattformen.