Deutsche Bibliotheken dürfen auch über den 31. März hinaus per Fernleihe bestellte Aufsätze in elektronischer Form direkt an Endnutzerinnen und -nutzer weiterübermitteln. Basis hierfür ist erneut eine kurzfristig getroffene Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst.
Die neue Regelung gilt bis vorerst 31. Juli 2021. Bis dahin müssen Sie weiterhin nicht persönlich in die Leihstelle der Universitätsbibliothek kommen, um bestellte Aufsatzkopien abzuholen. Per Fernleihe bestellte Bücher und andere Medien müssen nach wie vor in der Leihstelle abgeholt werden.
Weiterhin steht Ihnen unser ausgebauter Digitalisierungsservice zur Verfügung.
(Bildquelle: Pixabay)