Elektronischer Versand von Fernleih-Kopien verlängert

Deutsche Bibliotheken dürfen auch über den 31. März hinaus per Fernleihe bestellte Aufsätze in elektronischer Form direkt an Endnutzerinnen und -nutzer weiterübermitteln. Basis hierfür ist erneut eine kurzfristig getroffene Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst.

Die neue Regelung gilt bis vorerst 31. Juli 2021. Bis dahin müssen Sie weiterhin nicht persönlich in die Leihstelle der Universitätsbibliothek kommen, um bestellte Aufsatzkopien abzuholen. Per Fernleihe bestellte Bücher und andere Medien müssen nach wie vor in der Leihstelle abgeholt werden.

Weiterhin steht Ihnen unser ausgebauter Digitalisierungsservice zur Verfügung.

(Bildquelle: Pixabay)

Elektronischer Versand von Fernleih-Kopien wieder möglich

Ab sofort dürfen deutsche Bibliotheken per Fernleihe bestellte Aufsätze in elektronischer Form wieder direkt an Endnutzerinnen und -nutzer weiterübermitteln. Basis hierfür ist eine in der letzten Woche kurzfristig getroffene Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst.

Die neue Regelung gilt bis vorerst 31. März 2021. Bis dahin müssen Sie nicht mehr persönlich in die Leihstelle der Universitätsbibliothek kommen, um bestellte Aufsatzkopien abzuholen. Per Fernleihe bestellte Bücher und andere Medien müssen nach wie vor in der Leihstelle abgeholt werden.

Weiterhin steht Ihnen noch unser ausgebauter Digitalisierungsservice zur Verfügung.

(Bildquelle: Pixabay)

Elektronischer Versand von Fernleihen endet im Mai 2020

Grafik: PixabayAufgrund der Corona-Pandemie war es ausnahmsweise möglich geworden, via Fernleihe bestellte Aufsätze in elektronischer Form direkt an unsere Endnutzerinnen und -nutzer weiter zu übermitteln. Basis hierfür war eine kurzfristig getroffene Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Diese hat noch bis zum 31. Mai 2020 Bestand. Zwar setzte sich u. a. der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) für eine Verlängerung der Frist ein, diese ist aber mittlerweile abschlägig beschieden worden.

Konkret bedeutet das, dass wir nur noch bis einschließlich 31. Mai bereitgestellte Fernleihen auf elektronischem Weg weiterübermitteln dürfen. Ab Juni 2020 müssen Nutzerinnen und Nutzer wie auch vor Beginn der Pandemie die ausgedruckten Kopien persönlich in der Universitätsbibliothek abholen. Auch wir hätten uns eine Verlängerung dieser Ausnahmeregelung gewünscht!

Dennoch versuchen wir weiterhin für FU-Studierende, und -Beschäftigte dieses „Kreativsemester“ so angenehm wie möglich zu gestalten (siehe unsere aktuellen Services).  So bleibt für FU-Angehörige u. a. die Fernleihbestellung von Büchern oder Zeitschriftenaufsätzen vorerst kostenfrei – auch für Studierende entfällt gegenwärtig die Gebühr von normalerweise 1,50 Euro pro Bestellung!

(Grafik: Pixabay)