Nur noch OP-Maskenpflicht in den Bibliotheken

In der neuesten Fassung der Berliner SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung vom 6. Juli 2021 ist die FFP2-Maskenpflicht in Hochschulbibliotheken durch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“) ersetzt worden (siehe § 26, Abs. 3 in Verbindung mit § 2). Ab sofort dürfen Sie selbst entscheiden, welche der beiden Maskentypen Sie beim Besuch der Bibliotheken der Freien Universität tragen möchten.

Die Veränderung bezieht sich auch auf Räumlichkeiten der Hochschulen außerhalb der Bibliotheken. Bitte beachten Sie, dass Sie die Maske auch weiterhin am gebuchten Arbeitsplatz tragen müssen.

Bildquelle: Pixabay.com

Autor: Marc Spieseke

Zentralbibliothek, Team Auskunft und Teaching Library / Stabstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Ein Gedanke zu „Nur noch OP-Maskenpflicht in den Bibliotheken“

  1. Guten Tag,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bedingungen, unter denen wir Arbeitsplätze anbieten können, werden von der Berliner Infektionsschutzverordnung geregelt: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/.
    Erst die die neueste Fassung erlaubt das Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“) statt einer FFP2-Maske. Dies gilt für alle wissenschaftlichen Bibliotheken Berlins.
    Wir wünschen uns selbst, dass wir bald mehr Normalität erleben und weitere Services anbieten können.
    Herzliche Grüße
    Alexandra Taplick

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