Nur noch OP-Maskenpflicht in den Bibliotheken

In der neuesten Fassung der Berliner SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung vom 6. Juli 2021 ist die FFP2-Maskenpflicht in Hochschulbibliotheken durch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“) ersetzt worden (siehe § 26, Abs. 3 in Verbindung mit § 2). Ab sofort dürfen Sie selbst entscheiden, welche der beiden Maskentypen Sie beim Besuch der Bibliotheken der Freien Universität tragen möchten.

Die Veränderung bezieht sich auch auf Räumlichkeiten der Hochschulen außerhalb der Bibliotheken. Bitte beachten Sie, dass Sie die Maske auch weiterhin am gebuchten Arbeitsplatz tragen müssen.

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