Verkürzung der Mahnintervalle

Ab Oktober 2024 werden an allen Standorten der Universitätsbibliothek die Mahnfristen leicht verkürzt. Wir gehen diesen Schritt, um Bücher, deren Leihfrist überschritten wurde, schneller zurückzuerhalten und sie somit wieder allen Nutzenden zur Verfügung zu stellen.

Das bedeutet also ab Oktober:
Bei Überschreitung der Leihfrist werden Mahngebühren gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung für die Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin erhoben. Das Mahnintervall zwischen 1. und 2. Mahnung beträgt eine Woche, zwischen 2. und 3. Mahnung zwei Wochen.

Die Mahngebühren betragen wie bisher je Band bzw. Medieneinheit
– für die 1. Mahnung 2,00 Euro,
– für die 2. Mahnung 5,00 Euro,
– für die 3. Mahnung 10,00 Euro.

Für Medien, die nach dreimaliger Mahnung nicht zurückgegeben wurden, kann auf Kosten der Benutzer*innen eine Ersatzbeschaffung eingeleitet werden. Dafür wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Also: Am besten alles pünktlich zurückgeben oder rechtzeitig verlängern :-)!

Siehe auch:
Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin
Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin


Shortening of reminder intervals

From October 2024, the reminder periods will be slightly shortened at all University Library locations. We are taking this step to ensure that books whose loan period has been exceeded are returned faster and thus made available to all users again.

This means from October:
If the loan period is exceeded, reminder fees will be charged in accordance with the applicable fee schedule for Freie Universität Berlin’s University Library. The reminder interval between the 1st and 2nd reminder is one week, between the 2nd and 3rd reminder two weeks.

As before, the reminder fees per volume or media unit are as follows

  • 2.00 Euro for the 1st reminder,
  • 5.00 Euro for the 2nd reminder,
  • 10.00 euros for the 3rd reminder.

Media not returned after three reminders may be replaced at user’s expense. An additional processing fee will be charged for this.
So: It is best to return everything punctual or renew it on time :-)!

See also:

FU-Ausleihen bis zum 13. Mai 2020 verlängert

Die Fristen von ausgeliehenen Medien sind erneut angepasst worden, vorerst um weitere zwei Wochen, bis zum 13. Mai 2020.

Während der Schließzeit der FU-Bibliotheken fallen keine neuen Mahngebühren an. Sie können sich also beruhigt zurücklehnen 😉 …

Neue Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin ab 1. November 2017

Ab dem 1. November 2017 tritt eine neue Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin  in Kraft.

Bitte nehmen Sie besonders die Änderungen bei den Mahngebühren in § 1 und beim Leistungsbescheid in § 2 zur Kenntnis.

Wird die Leihfrist überschritten, wird die Rückgabe der Bücher bzw. Medieneinheiten schriftlich angemahnt. Die Mahnungen sind gebührenpflichtig.

Die Mahngebühren betragen je Band bzw. Medieneinheit

für die 1. Mahnung 2,00 Euro,
für die 2. Mahnung 5,00 Euro zzgl. 2,00 Euro der ersten Mahnung = 7.00 Euro,
für die 3. Mahnung 10,00 Euro zzgl. 7,00 Euro der ersten und zweiten Mahnung = 17.00 Euro.

Nach erfolgloser dritter Mahnung wird ein Leistungsbescheid erstellt. Für die Erstellung des Leistungsbescheides wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.

Die 3. Mahnung bzw. der Leistungsbescheid erfolgen eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren.

Die Mahngebühren bzw. die Gebühren für den Leistungsbescheid sind fällig mit der Erstellung der entsprechenden Schreiben. Die Mahnungen werden in regelmäßigen Abständen erstellt.

Buch nach 37 Jahren zurückgegeben

Das FU-eigene Online-Magazin campus.leben berichtet in einem Artikel über eine „etwas verspätete Buchrückgabe“ ;):

In der Bibliothek des John-F.-Kennedy-Instituts für Nordamerikastudien lieh sich 1976 ein Student einen Gedichtband von Charles Bukowski aus. Irgendwie gelangte das Buch in dessen Privatbibliothek und verblieb dort 37 Jahre lang. Erst 2013 meldete sich dann doch das schlechte Gewissen – astronomische Mahngebühren befürchtend schickte er die seltene Erstausgabe mit einem anonymen Begleitschreiben zurück.

Danke für den Hinweis an Julia Mayer, Leiterin der Bibliothek des John-F.-Kennedy-Instituts

Überfällige Rückgaben

Passend zum Wochenausklang – im letzten Monat hat der österreichische VÖBBLOG darüber gerätselt, wer wohl den Rekord des am spätesten zurückgegebenen Buches hält und präsentiert einige Beispiele. Auch in unserem Blog hatten wir vor fast drei Jahren über den prominenten Rekordhalter berichtet, nun doch noch mit glücklichem Ausgang ;-)

George Washington und die Mahngebühren

Auch US-Präsidenten sind vor Mahngebühren nicht gefeit, wie die New Yorker Daily News vor wenigen Tagen berichtete. Im Jahr seines Wahlsieges lieh sich George Washington in der New York Society Library die Titel „Law of Nations“ und Band 12 der „Commons Debates“ aus, der Abschriften des britischen House of Commons enthielt. Nach vier Wochen hätte er die beiden Titel am 2. November 1789 eigentlich zurückgeben müssen.

Was Washington dazwischen kam, weiß niemand (wohlmöglich die folgenreichen Ereignisse in Frankreich?). Inflationsbereinigt kamen aber bis heute Mahngebühren von 300.000 US-Dollar (ca. 222.500 Euro) zusammen. Die Bibliothek, die noch heute existiert, hat durch ein 1934 entdecktes Ausleihregister von der Vergesslichkeit des Präsidenten erfahren, in dem er schlicht als „President“ geführt wurde. Auf die Eintreibung der Gebühren möchte der heutige Chefbibliothekar gerne verzichten, hofft aber darauf, die fehlenden Bücher doch noch zurückzubekommen …

Danke für das Bild an WikiCommons!