Der künftige, langfristige EU-Haushalt – 2021 bis 2027

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Alle sieben Jahre entscheidet die Europäische Union über ihren künftigen langfristigen Haushalt – den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Der nächste Finanzrahmen für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 wird der erste Haushalt für die Europäische Union der 27 (ohne Großbritannien) sein.

Die Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ist mit „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt“ (SWD(2018) 171 final) betitelt.

Veranschlagt ist ein Finanzrahmen von 1.135 Milliarden Euro im Zeitraum 2021 bis 2027. Das entspricht 1,11 Prozent der nationalen Beiträge des Bruttonationaleinkommens (BNE) der jeweiligen EU-Staaten. Die Beiträge steigen damit von 1,03 auf 1,11 Prozent – von 100 Euro die erwirtschaftet werden, gehen 1,11 Euro (bisher 1,03 Euro) in den EU-Haushalt.

Zwei entscheidende Prioritäten werden den langfristen Haushalt der EU stützen: zum einen werden die Mittelausstattung für Investitionen in Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung aufgestockt. So werden beispielsweise die Mittel für das Austauschprogramm Erasmus+ verdoppelt. Parallel dazu werden die Finanzmittel für die gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik um jeweils etwa 5-6 Prozent gekürzt.

Gleichzeitig sollen neue Finanzierungsquellen für die langfristige Haushaltsplanung erschlossen werden, um u. a.  von den Beiträgen der Nettozahler-Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien unabhängiger zu werden. Die Kommission schlägt Vereinfachungen bei den auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmitteln und die Einführung eines sogenannten Korbs neuer Eigenmittel vor:

  • 20 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem;
  • einem Abrufsatz von 3 %, angewendet auf die neue Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ;
  • einem nationalen Beitrag (0,80 EUR/Kilo), der anhand der in jedem Mitgliedstaat anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird (Plastiksteuer).

Diese neuen Eigenmittel werden, so die Schätzungen, 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts ausmachen und könnten bis zu 22 Mrd. Euro jährlich zur Finanzierung neuer Prioritäten beitragen.

Es gilt grundsätzlich, die bekannten Schwachstellen des aktuellen Finanzrahmens zu beseitigen: der EU-Haushalt ist immer noch zu starr. Diese mangelnde Flexibilität verhindert, dass Europa in einer sich rasch wandelnden Welt ausreichend schnell und wirkungsvoll handeln kann. Komplexe und unterschiedlich ausgestaltete Förderregelungen erschweren den Zugang zu EU-Mitteln und lenken vom Wesentlichen ab. Der neue Haushalt soll vor allem modern, einfach und flexibel werden:

Modern: weiterer Abbau von Bürokratie für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden und Vorschriften auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks kohärenter gestalten. Damit sind Ergebnisse leichter zu überwachen und zu messen und bei Bedarf leichter Änderungen vorzunehmen.

Einfach: die Anzahl der Programme um mehr als ein Drittel (von derzeit 58 auf künftig 37) reduzieren. Beispielsweise ist vorgesehen, stark fragmentierte Finanzierungsquellen in neu integrierten Programmen zusammenzufassen und die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten – auch mithilfe des Fonds „InvestEU“ – stark zu straffen.

Flexibel: mehr Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen. Die Instrumente zur Krisenbewältigung sollen ausgebaut und eine neue „Unionsreserve“ eingeführt werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle, etwa in den Bereichen Sicherheit und Migration, reagieren zu können.

Eine sehr wichtige Neuerung des vorgeschlagenen Finanzrahmens ist die Tatsache, dass die Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein wird. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Ein neuer Mechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen. Der Zugang zu EU-Mitteln könnte proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite ausgesetzt, verringert oder beschränkt werden.

Die Vorschläge der Kommission, wenn auch weniger ehrgeizig als die Position des Parlaments, werden von den Abgeordneten grundsätzlich begrüßt. Gelobt wurden die Pläne für neue Eigenmittel (GKKB, Emissionshandel, Plastiksteuer).

Als nächstes muss der Rat seinen Standpunkt zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vereinbaren. Eine endgültige Vereinbarung erfordert die Zustimmung des Parlaments. Die Abgeordneten haben dazu aufgerufen, unverzüglich Gespräche mit dem Rat und der Kommission aufzunehmen, um noch vor der Europawahl 2019 und dem Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019 eine Einigung zu erzielen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

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