Dr. Ekkehard Griep – Stellv. Vorsitzender der DGVN und Herausgeber des Buches „Wir sind UNO”, Tätigkeit u.a. im UN-Sekretariat in New York
Brigitta von Messling – Stellv. Leiterin des Teams Training am Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) sowie ehem. Leiterin des subregionalen Büros in Arauca der UN Verification Mission in Colombia
Hans-Christian Mangelsdorf – Leiter der Arbeitseinheit für Management, Haushalt und Personalfragen der Vereinten Nationen im Auswärtigen Amt
Lisa Hilleke – Beraterin und Referentin für Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit u.a. beim Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV)
Oliver Hasenkamp – Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Generalsekretariat der DGVN, ehem. Koordinator der UNi-Gruppe
So finden sich unter Europawahl erklärt generelle Informationen zur Wahl: Wer kann teilnehmen, wer wird gewählt, wie läuft die Wahl ab und allgemeine politische Informationen.
Unter dem Punkt Material zur Europawahl finden sich Filme, Broschüren, Allgemeines zur Geschichte Europas und verlässliche Informationen zur EU, um „Fake News“ etwas entgegnen zu können.
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 26.03.2019 die Richtlinie für Urheberrechtsregeln für das Internet (348 Ja-Stimmen, 274 Gegenstimmen, 36 Enthaltungen) angenommen.
Damit endet das bereits 2016 begonnene Gesetzgebungsverfahren für das Europäische Parlament. Nun müssen die Mitgliedstaaten den gebilligten Beschluss des Parlaments ihrerseits im Europäischen Rat billigen. Wird er angenommen, muss der Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt dann in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben von da an zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Liebe Leserinnen und Leser, unter der Webseite https://www.kulturweit.de/ können Sie sich noch bis zum 06.05. um 12 Uhr für einen internationalen Freiwilligendienst bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie während des Aufenthalts zwischen 18 und 26 Jahre alt sind.
Kulturweit ist der internationale Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission, gefördert vom Auswärtigen Amt. Bewerben können Sie sich in den Bereichen „Kultur“ & „Natur“ für eine Aufenthaltsdauer von 6 und 12 Monaten. Einsatzstellen finden sich vor allem in Ländern des globalen Südens, Osteuropas und der GUS. Der Aufenthalt wird finanziell unterstützt und bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich neuen Erfahrungen zu stellen und sich erweiterte Kompetenzen anzueigenen.
Informationen, wie Sie sich bewerben und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, finden Sie hier.
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Neuer Bewerbungsschluss: 7. April 2019!
Liebe Leserinnen und Leser,
Studierende aller Fakultäten haben noch bis zum 31.03. die Gelegenheit, sich für das kommende Model United Nations (MUN) mit dem Thema: The UN and the Responsibility to Protect anzumelden!
Ein paar Hintergrundinformationen zu dem Thema des MUN: Auf dem Weltgipfel 2005 bekräftigten die UN-Mitgliedstaaten das Konzept der Verantwortung für den Schutz und bekräftigten, dass jeder Staat die Verantwortung hat, seine Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Wenn Staaten diese Verantwortung offensichtlich nicht übernehmen, verlagert sie sich auf die internationale Gemeinschaft, um über den UN-Sicherheitsrat gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Die Verantwortung für den Schutz bleibt unter den UN-Mitgliedstaaten umstritten, wie die Debatten über die Krise in Libyen und die jüngsten Ereignisse in Syrien und Myanmar zeigen. Für den Sicherheitsrat stellen sich viele Fragen: In welchen Fällen gilt die Schutzverantwortung? Welche sind die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen? Unter welchen Umständen ist eine vom Sicherheitsrat genehmigte militärische Intervention legitim? Umfasst die Verantwortung für den Schutz auch einen Regimewechsel?
Erleben Sie eine simulierte Sondersitzung des Sicherheitsrates, um diese und andere Fragen im Zusammenhang mit der Verantwortung für den Schutz und dem Hauptorgan für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit gemäß der Charta der Vereinten Nationen zu erörtern.
Noch mehr Informationen zum MUN & wie Sie sich anmelden erhalten Sie hier.
Neben nationalen Maßnahmen bedarf es vor allem der internationalen Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Denn: Gesundheit trägt nicht nur zu nachhaltiger Entwicklung bei, sondern besitzt auch eine menschenrechtliche und sicherheitspolitische Dimension.
Die DGVN lädt am 10.04.2019 von 18:30 – 21:00 Uhr zu einer Diskussionsveranstaltung über folgende Fragen ein: Welche Schwerpunkte setzt Deutschland im Bereich der globalen Gesundheit? Was verbirgt sich hinter dem Globalen Aktionsplan für ein gesundes Leben und Wohlergehen aller Menschen? Und wie kann das Menschenrecht auf Gesundheit verwirklicht werden?
Programm:
Begrüßung: Detlef Dzembritzki, DGVN-Vorsitzender
Deutschlands Politik im Bereich der globalen Gesundheit
Prof. Dr. Andrew Ullmann, MdB, stellv. Vorsitzender Unterausschuss Globale Gesundheit
Karolin Seitz, Global Policy Forum
Kommentar: Das Menschenrecht auf Gesundheit
Dr. Kerstin Leitner, DGVN-Präsidium
Kommentar: Gesundheit und Sicherheit
Daniela Braun, Konrad-Adenauer-Stiftung
Diskussion | Moderation: Maike Voss, Stiftung Wissenschaft und Politik
anschließend Empfang
Veranstaltungsort: Hotel Aquino / Katholische Akademie Berlin, Hannoversche Str. 5b, 10115 Berlin
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Am 12. März 2019 startete die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) eine gemeinsame, bundesweite Aktion, um Studierende zu motivieren, sich an der Wahl zum Europaparlament am 26. Mai 2019 zu beteiligen: „Grenzenlos studieren. Europa wählen!„
Trotz gewachsenem Einfluss populistischer und nationalistischer Kräfte in ganz Europa, erscheint den meisten jungen Erwachsenen ein anderes als ein friedliches, grenzenloses Europa undenkbar – uneingeschränkte Mobilität in Studium und Beruf sind für sie selbstverständlich. Diese Selbstverständlichkeit sorgt, wie z.B. das Brexit-Referendum 2016 gezeigt hat, für eine gewisse Nachlässigkeit Europa per Wahl zu bestätigen.
Die Organisatoren haben Hochschulen und Studierendenwerke um ihre Unterstützung gebeten und zu lokalen und regionalen Aktionen aufgerufen.
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Die dritte Ausgabe des World Atlas of Desertification (WAD3) wirft einen neuen Blick auf die Bodendegradation – ein Phänomen, das durch die menschliche Landnutzung ausgelöst wird und unsere Fähigkeit, die Erde produktiv zu nutzen und gleichzeitig die kritischen globalen Umweltgüter und -dienstleistungen auch in Zukunft zu erhalten, gefährden dürfte. Menschliche Aktivitäten sind ein Hauptfaktor für globale Umweltveränderungen.
Wenn Probleme, die den globalen Klimawandel betreffen, zusammenfallen, können sie zu Landtransformationen führen, die eine Verschlechterung der Bodenressourcen zur Folge haben können. Globale Konsummuster des Menschen führen zu einer Interaktion dieser Themen und ihrer Auswirkungen auf lokaler Ebene. Angesichts dieser Komplexität bietet der WAD3 einen Informationsrahmen, um die Art potenzieller Probleme zu identifizieren und Lösungen zu finden, die den lokalen Bedingungen entsprechen. In den zwei Jahrzehnten seit der Veröffentlichung von dem WAD2 (veröffentlicht März 1999) haben wir ein enormes Wachstum unseres Verständnisses von gekoppelten menschlichen und natürlichen Systemen sowie einen überwältigenden Anstieg der globalen Umweltdatensätze und Analyseinstrumente erlebt. Aufbauend auf diesen Fortschritten stellt der WAD3 den dynamischen menschlichen Fußabdruck auf der Erde und seine Folgen für die Landressourcen dar.
Bestellen Sie den World atlas of desertification hier.
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Vom 23.–26. Mai 2019 findet in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Europawahl statt.
Deutschland wählt am 26. Mai 2019. Im Rahmen der Aktion „diesmalwähleich“ will das Europäische Parlament vor allem junge Wähler animieren, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und damit Verantwortung für Europa zu übernehmen.
Auch das Dokumentationszentrum UN-EU der Universitätsbibliothek der FU Berlin beteiligt sich an dieser Aufforderung. Wir haben eine Europawahl Aktions-Wand in unserem Lesesaal-Bereich eingerichtet und jeder kann auf den „diesmalwähleich.eu“-Kampagnenzetteln anonym aufschreiben, wofür er wählt und wir hängen Sie auf.
Wir hoffen auf intensive Teilnahme an dieser Aktion, um möglichst viele Menschen dazu zu motivieren am 26. Mai für Europa zu wählen.
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Am vergangenem Montag traf sich der zuständige Verkehrsausschuss im Europaparlament in Brüssel um über die geplante Abschaffung der Zeitumstellung zu sprechen.
Der Verkehrsausschuss schlägt vor, dass die Zeitumstellung am letzten Sonntag im März 2021 die letzte für die EU-Länder sein sollte, die beschließen, ihre Sommerzeit dauerhaft einzuhalten. Mitgliedstaaten, die es vorziehen, ihre Standardzeit, auch bekannt als „Winterzeit“, beizubehalten, können die Uhren am letzten Sonntag im Oktober 2021 zum letzten Mal umstellen.
Ein Berichtsentwurf des Ausschusses unterstützte mit 23 Ja- zu 11 Nein-Stimmen einen Vorschlag der Kommission zur Beendigung des saisonalen Wandels, verschob aber den Starttermin von 2019 auf 2021. Dies würde das Recht der EU-Länder, über ihre Standardzeit zu entscheiden, nicht beeinträchtigen.
Die Europaabgeordneten des Verkehrsausschusses fordern auch, dass die EU-Länder alle Änderungen, die sie untereinander vornehmen, koordinieren. Die Kommission sollte die Entscheidung eines Mitgliedstaats seine Normzeit zu ändern bewerten, um sicherzustellen, dass die Anwendung der Sommerzeit in einigen Ländern und der Winterzeit in anderen Ländern das Funktionieren des Binnenmarktes nicht beeinträchtigt.
Stellt die Kommission fest, dass die vorgesehenen Fristen zur Abschaffung der Zeitumstellung das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erheblich und dauerhaft beeinträchtigen könnten, kann sie einen Vorschlag zur Verschiebung des Anwendungsdatums der Richtlinie um höchstens 12 Monate unterbreiten.
Hintergrund
Unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Studien, die negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zeigen, und eine Reihe von Bedenken, die von verschiedenen Bürgerinitiativen geäußert wurden, forderte das Parlament die Kommission in einer Entschließung vom Februar 2018 auf, eine „gründliche Bewertung der geltenden Sommerzeitrichtlinie vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag für ihre Überarbeitung vorzulegen“.
Als Reaktion darauf organisierte die Kommission im Sommer 2018 eine öffentliche Konsultation, die 4,6 Millionen Antworten erhielt (die höchste Zahl, die je bei einer von der Europäischen Kommission organisierten öffentlichen Konsultation erreicht wurde), von denen 84% die Einstellung der halbjährlichen Uhrenwechsel befürworteten, während 16% sie beibehalten wollten. Am 12. September 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Einstellung saisonaler Zeitverschiebungen vor.
Historische Fakten zur Zeitumstellung
Die Internationale Meridian-Konferenz in Washington 1884 mit Vertretern aus 25 Nationen entschied ausgehend vom Greenwicher Nullmeridian ein globales System mit 24 Zeitzonen zu schaffen. Im Laufe der Geschichte wurden aus wirtschaftlich-politischen Erwägungen wiederholt in vereinzelten Ländern eine um die „Normalzeit“ um eine Stunde, teilweise um zwei Stunden vorausgehende Sommerzeit und (z.B. im Winter 1946/47 in der Tschechoslowakei) eine Zurückstellung der Uhren um eine Stunde durchgeführt.
Frankreich führte als einziges europäisches Land 1976 die Sommerzeit mit der Begründung des Energiesparens ein. Alle anderen folgenden Länder der europäischen Gemeinschaft führten als Erklärung die Integration und Harmonisierung des gemeinsamen Binnenmarktes an. Bis 1996 wurden die verschiedenen Sommerzeitregelungen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht und im Jahr 2001 in einer Richtlinie festgehalten.
Einige ausgewählte Dokumente zum Thema für Sie zusammengestellt: