Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Im Europäischen Parlament sitzen die Mitglieder (MdEP) in Fraktionen, deren Anhänger aus mehreren Ländern stammen und sich auf der Grundlage ihrer politischen Zugehörigkeit zusammenfinden. Im Moment gibt es sieben Fraktionen im Parlament, sowie die fraktionslosen Mitglieder.
Darüber hinaus gibt es momentan (Stand 14.07.2019) 54 fraktionslose Mitglieder im Europäischen Parlament. Bitte beachten Sie, dass sich diese Zahlen ändern können.
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Die Europawahl 2019 ist vorüber, aber Europapolitik geht natürlich weiter.
Wer wird KommissionspräsidentIn?
Wie werden sich die Fraktionen im Europaparlament (neu) finden? Was passiert mit der Europäischen Rechten? Wohin wird Europa steuern? Das sind nur einige Fragen, die diskutiert werden und diskutiert werden müssen.
Die Europawerkstatt ist als UN-Conference gestaltet, in der die Teilnehmer*innen das Programm selbst bestimmen. Ein besonderer Fokus wird in diesem Jahr auf der Europawahl liegen. Dafür wurden bereits spannende Gäste aus Politik und Wissenschaft eingeladen.
Übernachtung, Verpflegung und eine Fahrkostenerstattung sind für einen Teilnahmebeitrag von 55 € inklusive. Eine Anmeldung ist erforderlich.
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Europa hat gewählt. Die Wahlbeteiligung lag europaweit bei 50,97 %, die höchste Wahlbeteiligung bei Europawahlen seit 1999. Am höchsten lag sie in Belgien mit 88, 47 %, am niedrigsten in der Slowakei mit 22, 74 %. In Deutschland haben 61,41 % der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.
Alle Ergebnisse der Europawahl für ganz Europa können Sie hier einsehen.
Die Wahlergebnisse der Europawahl 2019 für Deutschland können Sie hier im Detail nachvollziehen.
Der nächste, entscheidende Schritt wird die Wahl des/der Kommissionspräsident/in sein. Sie/Er ist Vorsitzende/r der Europäischen Kommission, sie/er wird vom Europäischen Rat nominiert und durch das Europäische Parlament für fünf Jahre gewählt. Sie/Er gibt die Leitlinien der Kommissionsarbeit vor und soll für eine effektive und kollegiale Arbeitsorganisation der Kommission sorgen. Als Oberhaupt der Exekutive ist ihr/sein Amt mit dem eines/einer Regierungschefs/in auf nationaler Ebene zu vergleichen.
Der Präsident des Europäischen Rates berät sich mit dem Europaparlament über mögliche Kandidaten für den/die Präsidenten/in der Kommission – unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse.
Nach dieser Beratung schlägt der Präsident des Europäischen Rates den Staats- und Regierungschefs der EU einen/eine Kandidaten/in vor.
Die Staats- und Regierungschefs der EU entscheiden sich nach dem Vorschlag für einen/eine Kandidaten/in mit qualifizierter Mehrheit.
Wahl des/der Kommissionspräsidenten/in durch das Europäische Parlament mit einfacher Mehrheit (mindestens 376 Stimmen)
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Am 4.6. 2019 organisiert die Arbeitsstelle für Europäische Integration des Otto-Suhr-Institutes ein ‚Kamingespräch‘ im Henry-Ford-Bau, Konferenzraum III, zum Thema Brexit und den kurz zuvor stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament mit MdB Metin Hakverdi (SPD), Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Brexit, Mitglied des Europaausschusses und des Finanzausschusses.
Nach einem Grußwort von Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Leiterin der Arbeitsstelle und des Jean Monnet Exzellenzzentrums ‚The EU and its citizens‘, und einer kurzen Einführung von Herrn Hakverdi, bietet sich hier die Möglichkeit, in kleiner Runde mit Herrn Hakverdi insbesondere zum Thema Brexit ins Gespräch zu kommen: Wie geht es weiter mit dem (noch immer nicht völlig sicheren) Austritt Großbritanniens aus der EU? Wie bewertet ein Mitglied des Bundestages die Rolle des britischen Parlaments im Ringen um den Brexit? Welche Auswirkungen haben die Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai auf den Brexit-Prozess?
Im Anschluss an das Gespräch findet ein kleiner Empfang statt.
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Ähnlich den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten unterteilt sich das Europäische Parlament in Fraktionen und Ausschüsse. Hinzu kommen Delegationen.
Die Fraktion im Europäischen Parlament:
Die Fraktion bildet die politische Grundeinheit des Europäischen Parlaments. So arbeiten die Abgeordneten im Europaparlament nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Abgeordnete unterschiedlicher Länder, aber mit ähnlicher politischer Orientierung, bilden meist eine gemeinsame Fraktion.
Das Besondere im Europäischen Parlament ist die Vielzahl nationaler Parteien, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament 8 Fraktionen, in denen über 200 nationale Parteien vertreten sind:
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit
Zudem gibt es Abgeordnete, die sich keiner Fraktion angeschlossen haben und infolgedessen als „Fraktionslos“ bezeichnet werden.
Wie setzt sich eine Fraktion zusammen:
Um eine Fraktion bilden zu können, müssen ihr mindestens 25 Mitglieder angehören, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. (Das wären im Moment bei 28 Mitgliedstaaten 7 Staaten.)
Ein Parlamentsabgeordneter/eine Parlamentsabgeordnete kann immer nur einer Fraktion angehören. Hat eine Fraktion weniger als 25 Mitglieder, kann der Präsident ihr Weiterbestehen gestatten, solange die Fraktionsmitglieder weiterhin ein Fünftel der Mitgliedstaaten vertreten und die Fraktion bereits ein Jahr besteht.
Je größer eine Fraktion ist, desto mehr Macht hat sie im EP.
Mitglieder nach Fraktionen im EP. Lpb BW/Hieber; CC-BY 4.0. Quelle: lpb Baden-Württemberg, Europawahl 2019, Das Europäische Parlament
Organisation einer Fraktion:
Da sich Fraktionen aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit bilden, können sie sich auf zwei verschiedene Arten von Fraktionsmitgliedern stützen. Zum einen können sogenannte Europaparteien gegründet werden und so stützen sich Fraktionen auf eine einzelne Europapartei (wie beispielsweise die Sozialdemokratische Fraktion). Zum anderen können sich Fraktionen auf mehrere europäische und nationale Parteien sowie parteilose Mitglieder stützen (wie zum Beispiel die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa oder die Fraktion der Grünen/EFA).
Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Fraktionsvorstand und ein Sekretariat. Der Fraktionsvorstand vertritt die Standpunkte der Fraktion nach außen. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament keinen formalen Fraktionszwang. Das bedeutet: Kein Abgeordneter kann zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten von seiner Fraktion verpflichtet werden.
Die Vorstände der verschiedenen Fraktionen bilden zusammen die so genannte „Konferenz der Präsidenten“, die unter anderem die Tagesordnung der Parlamentssitzungen entwirft.
Einzelne Mitglieder der Fraktionen können interfraktionelle Arbeitsgruppen oder andere inoffizielle Mitgliederguppierungen bilden. Somit soll es ermöglicht werden, einen informellen fraktionsübergreifenden Meinungsaustausch über spezifische Themen zusammen mit Mitgliedern verschiedener Ausschüsse zu führen.
Es gibt 20 Ausschüsse, zwei Unterausschüsse (für Menschenrechte und für Sicherheit und Verteidigung) und einen Sonderausschuss (ein nichtständiger Ausschuss, er wird für einen bestimmten Zeitraum eingesetzt und befasst sich mit spezifischen Themen).
Die Delegationen des Europäischen Parlaments pflegen die Beziehungen zu den Parlamenten in Drittländern und tauschen Informationen mit ihnen aus. Über seine Delegationen leistet das Europäische Parlament einen Beitrag zur Vertretung der Europäischen Union nach außen und zur Förderung der Werte, auf denen die Europäische Union beruht: Freiheit und der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit.
Es gibt gemischte parlamentarische Ausschüsse, parlamentarische Kooperationsausschüsse, sonstige interparlamentarische Delegationen und Delegationen zu multilateralen parlamentarischen Versammlungen.
In den Jahren seines Bestehens und durch die verschiedenen Änderungen der europäischen Verträge wurden dem Parlament beträchtliche Befugnisse in Bezug auf die Gesetzgebung und den Haushalt übertragen. Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen im Europäischen Rat legt das EP die Richtung fest, in die sich Europa bewegt. Ein kleiner Leitfaden fasst zusammen was das Europäische Parlament ist, was es genau macht und wie es arbeitet.
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Am 26. Mai 2019 ist jede/r wahlberechtigte EU-Bürger*innen aufgefordert politische Partizipation zu leben und die Vertreter seines Landes in das Europäische Parlament (EP) zu wählen.
Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments:
Gemeinsam mit dem Rat der EU bestimmt und kontrolliert es den Haushalt der EU. Wer über das Geld bestimmt, besitzt auch die Macht, politische Prioritäten zu setzen.
Das EP übt Kontrolle über alle anderen Institutionen der EU aus. Nach der Verabschiedung von Gesetzen und Haushaltsplänen, prüft es die ordnungsgemäße und effiziente Umsetzung der haushaltspolitischen Vorgaben durch die Kommission und den Ministerrat.
Das EP hat kein förmliches Recht zur Gesetzesinitiative, dieses Recht steht allein der Europäischen Kommission zu. Das EP und der Rat verfügen jedoch über ein politisches Initiativrecht, das den Institutionen ermöglicht, die Kommission zu neuen Initiativen aufzufordern. Diese Initiativen und die daraus folgenden möglichen Rechtsvorschriften haben Auswirkungen auf den Lebensalltag aller EU-Bürger und Bürgerinnen, z.B in den Bereichen: Umweltschutz (Nutzung von Glyphosat), Verbraucherrechte (Roaming-Gebühren), Verkehr (Maut), Kapital (Euro), Waren (Im- und Export) und Dienstleistungen (Entsenderichtlinie).
Das EP kann zu wichtigen Themen Berichte erarbeiten und Entschließungen verabschieden. Es stößt Diskussionen in Europa an und ist Ideengeber für die Ausgestaltung des institutionellen Rahmens der EU und die Weiterentwicklung der Verträge.
Das EP wählt den Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates.
Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?
Die Anzahl der Abgeordneten im EP darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Jeder Mitgliedstaat ist mindestens mit sechs und maximal mit 96 Sitze vertreten. Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt. So hat Deutschland derzeit im EP gemessen an seiner Einwohnerzahl 96 Sitze, Malta 6.
Die Abgeordneten stammen aus über 200 nationalen Parteien, und schließen sich in 8 nationenübergreifenden Fraktionen und einer fraktionslosen Gruppe zusammen:
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit
Fraktionslos
Die Abgeordneten wählen ihren Präsidenten und das gesamte Präsidium (Leitungsorgan des Parlaments), bestehend aus 14 Vizepräsidenten und 6 Quästoren, für zweieinhalb Jahre. Der Generalsekretär (seit März 2009 Klaus Welle) unterstützt das Parlament.
Der Präsident des EPs vertritt das Parlament nach außen und leitet die Sitzungen des Plenums sowie die Sitzungen des Präsidiums. Er wird zu Beginn und nach der Hälfte der Wahlperiode für zweieinhalb Jahre vom Parlament gewählt. Seit dem 17. Januar 2017 ist der Präsident des Europäischen Parlaments Antonio Tajani.
Wann und wo kommt das EP zusammen?
Das EP hat seinen Sitz in Straßburg. Monatlich trifft es sich zu den Plenartagungen und Haushaltstagungen. Zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse des Parlaments finden in Brüssel statt. Beide Standorte sind eng mit der Geschichte der EU verbunden. Straßburg gilt als Symbol für den Frieden zwischen Deutschland und Frankreich. In Brüssel hat sowohl die EU ihren Hauptsitz als auch die Nato. So wird eine enge Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen und Nicht-EU-Organisationen sichergestellt.
Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments:
Die Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung (Generalsekretariats) am Standort Luxemburg werden nicht gewählt. Sie sind überwiegend Beamte und Beamtinnen, die per Auswahlverfahren aus allen Ländern der Europäischen Union eingestellt werden.
Das Generalsekretariat ist für die Verwaltung zuständig. Es besteht aus einem Generalsekretär, 12 Generaldirektionen und dem Juristischen Dienst. – zusammen insgesamt über 5000 Planstellen. Es koordiniert die Legislativarbeiten, die Organisation der Plenartagungen und der sonstigen Sitzungen. Es unterstützt die Arbeit der parlamentarischen Organe und unterstützt die Abgeordneten in der Ausübung ihres Mandats in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung. Aufgrund der vierundzwanzig Amtssprachen der EU ist eine Vielzahl an Dolmetsch- und Übersetzungstellen notwendig.
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Morgen (15.05.2019) findet im Seminarzentrum, Raum L 115 eine Informationsveranstaltung zur Europawahl zwischen 11:30 – 12 Uhr statt. Hier stellt eine Gruppe Studierende folgende Themen vor:
Was wird überhaupt gewählt?
Wer wird gewählt?
Wie wird gewählt?
Warum sollte ich wählen?
Sie werden auch die Möglichkeit haben, Informations-Material für die Europawahl mitzunehmen.
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Der Wahl-O-Mat zur Europa-Wahl 2019 ist online! Sie können unter folgendem Link https://www.wahl-o-mat.de/europawahl2019/ 38 Fragen beantworten und Ihre Antworten mit den Wahlprogrammen von allen 41 in Deutschland zur Wahl stehenden Parteien abgleichen lassen.
So finden sich unter Europawahl erklärt generelle Informationen zur Wahl: Wer kann teilnehmen, wer wird gewählt, wie läuft die Wahl ab und allgemeine politische Informationen.
Unter dem Punkt Material zur Europawahl finden sich Filme, Broschüren, Allgemeines zur Geschichte Europas und verlässliche Informationen zur EU, um „Fake News“ etwas entgegnen zu können.
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Am 12. März 2019 startete die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) eine gemeinsame, bundesweite Aktion, um Studierende zu motivieren, sich an der Wahl zum Europaparlament am 26. Mai 2019 zu beteiligen: „Grenzenlos studieren. Europa wählen!„
Trotz gewachsenem Einfluss populistischer und nationalistischer Kräfte in ganz Europa, erscheint den meisten jungen Erwachsenen ein anderes als ein friedliches, grenzenloses Europa undenkbar – uneingeschränkte Mobilität in Studium und Beruf sind für sie selbstverständlich. Diese Selbstverständlichkeit sorgt, wie z.B. das Brexit-Referendum 2016 gezeigt hat, für eine gewisse Nachlässigkeit Europa per Wahl zu bestätigen.
Die Organisatoren haben Hochschulen und Studierendenwerke um ihre Unterstützung gebeten und zu lokalen und regionalen Aktionen aufgerufen.