Verkürzung der Mahnintervalle

Ab Oktober 2024 werden an allen Standorten der Universitätsbibliothek die Mahnfristen leicht verkürzt. Wir gehen diesen Schritt, um Bücher, deren Leihfrist überschritten wurde, schneller zurückzuerhalten und sie somit wieder allen Nutzenden zur Verfügung zu stellen.

Das bedeutet also ab Oktober:
Bei Überschreitung der Leihfrist werden Mahngebühren gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung für die Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin erhoben. Das Mahnintervall zwischen 1. und 2. Mahnung beträgt eine Woche, zwischen 2. und 3. Mahnung zwei Wochen.

Die Mahngebühren betragen wie bisher je Band bzw. Medieneinheit
– für die 1. Mahnung 2,00 Euro,
– für die 2. Mahnung 5,00 Euro,
– für die 3. Mahnung 10,00 Euro.

Für Medien, die nach dreimaliger Mahnung nicht zurückgegeben wurden, kann auf Kosten der Benutzer*innen eine Ersatzbeschaffung eingeleitet werden. Dafür wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Also: Am besten alles pünktlich zurückgeben oder rechtzeitig verlängern :-)!

Siehe auch:
Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin
Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin


Shortening of reminder intervals

From October 2024, the reminder periods will be slightly shortened at all University Library locations. We are taking this step to ensure that books whose loan period has been exceeded are returned faster and thus made available to all users again.

This means from October:
If the loan period is exceeded, reminder fees will be charged in accordance with the applicable fee schedule for Freie Universität Berlin’s University Library. The reminder interval between the 1st and 2nd reminder is one week, between the 2nd and 3rd reminder two weeks.

As before, the reminder fees per volume or media unit are as follows

  • 2.00 Euro for the 1st reminder,
  • 5.00 Euro for the 2nd reminder,
  • 10.00 euros for the 3rd reminder.

Media not returned after three reminders may be replaced at user’s expense. An additional processing fee will be charged for this.
So: It is best to return everything punctual or renew it on time :-)!

See also:

Änderungen bei den Ausleihbedingungen ab 1. April 2022

Das Sommersemester 2022 naht und Sie haben sicherlich schon unsere E-Mails erhalten. Deshalb nochmal eine Erinnerung: Ab 1. April 2022 werden die Ausleihbedingungen in den Bibliotheken der Freien Universität Berlin auf Vor-Pandemie-Niveau zurückgesetzt.

Was bedeutet das konkret?

1. Mahn- und Fernleihgebühren (und Leistungsbescheide) werden wieder eingeführt.

2. Automatische Leihfristverlängerungen gelten nur noch für FU-interne Personen. Externe Nutzende verlängern bitte eigenständig ihre Leihfrist im Primo-Benutzungskonto oder telefonisch bzw. per E-Mail.

3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen.

Alle Informationen auf einen Blick finden Sie in unserem Blog-Artikel vom 7. März 2022 bzw. auf unserer Website. Bei Detailfragen können Sie sich jederzeit an die Kolleg*innen der Leihstelle wenden.

(Bildquelle: © dbv/Thomas Meyer/Ostkreuz)

Änderungen bei den Ausleihbedingungen zu Beginn des Sommersemesters 2022

Zu Beginn des Sommersemesters am 1./4. April 2022 werden die Benutzungsbedingungen an den FU-Bibliotheken zum Teil auf den Stand vor der Pandemie zurückgeführt. Dies hat zukünftig Folgen bei Gebührenvorgängen, der Leihfristverlängerung und der Ausleihe in Fachbibliotheken.

Die drei Änderungen ab April 2022 im Überblick:

  1. Die pandemiebedingt ausgesetzten Mahn- und Fernleihgebühren sowie die Gebühr für Leistungsbescheide werden zurückgeführt.
  2. Die automatische Leihfristverlängerung wird nur noch für FU-interne Nutzungsgruppen (z. B. FU-Studierende, -Dozent*innen, -Mitarbeiter*innen) bestehen bleiben. Alle externen Nutzer*innen müssen ab April 2022 wieder eigenständig die Leihfrist im Primo-Benutzungskonto verlängern oder die Verlängerung auf den bekannten Kanälen (telefonisch oder per E-Mail an die Leihstellen) beantragen.
  3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen:
    a) Die Ausleihe von Beständen, die nur für FU-Mitarbeitende vorgesehen ist, wird wieder nur für diese möglich sein (betrifft Campusbibliothek und Rechtswissenschaftliche Bibliothek).
    b) Die Bedingungen für alle Exemplare, die nur für 2 Wochen ausgeliehen werden können, werden wieder zurückgeführt (max. Verlängerungsfrist für FU-/ Charité-Studierende 6 Wochen statt 6 Monate! Ausleihe weiterhin nur an FU- Angehörige u. Charité-Studierende). Dies betrifft die Campusbibliothek, Philologische Bibliothek, Theaterwissenschaft, FMI/KHI sowie die Lehrbuchsammlung der Geowissenschaftlichen Bibliothek).

In Hinblick auf die Punkte eins und zwei wird zum 18. März 2022 an alle Nutzenden mit Ausleihen oder Gebühren und mit gültiger E-Mail-Adresse eine Ausleihübersicht mit einem Hinweistext als E-Mail versendet. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit im Primo-Benutzungskonto über den Stand Ihrer Ausleihen oder etwaige Gebührenvorgänge informieren.

Diese Entscheidungen sind ein Schritt in Richtung Normalität und wir teilen die Vision der Hochschulleitung, ein Sommersemester 2022 mit möglichst viel Präsenz zu erleben – nicht nur im Hörsaal, sondern auch auf den Campus und in den Bibliotheken und im Miteinander des studentischen Lebens. Alle aktuellen Informationen zur Pandemie erhalten Sie auf folgender Website: www.fu-berlin.de/sites/coronavirus

(Bildquelle: Pixabay.com)

FU-Ausleihen bis zum 13. Mai 2020 verlängert

Die Fristen von ausgeliehenen Medien sind erneut angepasst worden, vorerst um weitere zwei Wochen, bis zum 13. Mai 2020.

Während der Schließzeit der FU-Bibliotheken fallen keine neuen Mahngebühren an. Sie können sich also beruhigt zurücklehnen 😉 …

NEU in der Wirtschaftswissenschaftlichen Bibliothek: Leihfrist von Lehrbüchern verlängerbar

Lehrbuchsammlung der Wirtschaftswissenschaftlichen Bibliothek
Die Lehrbuchsammlung der Wirtschaftswissenschaftlichen Bibliothek

FU-Studierende, die ein Buch aus der Lehrbuchsammlung der Wirtschaftswissenschaftlichen Bibliothek ausgeliehen haben und es länger benötigen, können über das Bibliotheksportal Primo ab sofort die Leihfrist auch für das ausgeliehene Lehrbuch verlängern. Die Grund-Leihfrist beträgt 14 Tage und kann bis zu 26 Wochen verlängert werden.

Als ein weiterer Service für die Lehrbuchsammlung der Wirtschaftswissenschaftlichen Bibliothek wurde das Vormerken von ausgeliehenen Lehrbüchern eingerichtet.

Buch nach 37 Jahren zurückgegeben

Das FU-eigene Online-Magazin campus.leben berichtet in einem Artikel über eine „etwas verspätete Buchrückgabe“ ;):

In der Bibliothek des John-F.-Kennedy-Instituts für Nordamerikastudien lieh sich 1976 ein Student einen Gedichtband von Charles Bukowski aus. Irgendwie gelangte das Buch in dessen Privatbibliothek und verblieb dort 37 Jahre lang. Erst 2013 meldete sich dann doch das schlechte Gewissen – astronomische Mahngebühren befürchtend schickte er die seltene Erstausgabe mit einem anonymen Begleitschreiben zurück.

Danke für den Hinweis an Julia Mayer, Leiterin der Bibliothek des John-F.-Kennedy-Instituts