World atlas of desertification – Publikationshinweis

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Quelle: pixabay.com – CC0 License

Die dritte Ausgabe des World Atlas of Desertification (WAD3) wirft einen neuen Blick auf die Bodendegradation – ein Phänomen, das durch die menschliche Landnutzung ausgelöst wird und unsere Fähigkeit, die Erde produktiv zu nutzen und gleichzeitig die kritischen globalen Umweltgüter und -dienstleistungen auch in Zukunft zu erhalten, gefährden dürfte. Menschliche Aktivitäten sind ein Hauptfaktor für globale Umweltveränderungen.

Wenn Probleme, die den globalen Klimawandel betreffen, zusammenfallen, können sie zu Landtransformationen führen, die eine Verschlechterung der Bodenressourcen zur Folge haben können. Globale  Konsummuster des Menschen führen zu einer Interaktion dieser Themen und ihrer Auswirkungen auf lokaler Ebene. Angesichts dieser Komplexität bietet der WAD3 einen Informationsrahmen, um die Art potenzieller Probleme zu identifizieren und Lösungen zu finden, die den lokalen Bedingungen entsprechen. In den zwei Jahrzehnten seit der Veröffentlichung von dem WAD2 (veröffentlicht März 1999) haben wir ein enormes Wachstum unseres Verständnisses von gekoppelten menschlichen und natürlichen Systemen sowie einen überwältigenden Anstieg der globalen Umweltdatensätze und Analyseinstrumente erlebt. Aufbauend auf diesen Fortschritten stellt der WAD3 den dynamischen menschlichen Fußabdruck auf der Erde und seine Folgen für die Landressourcen dar.

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Oder direkt im Bookshop der Europäischen Union für sich zuhause.

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Europa-Wahl 2019: Aktions-Wand des Dokumentationszentrum UN-EU

Quelle: Matheo Mareski

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Auch das Dokumentationszentrum UN-EU der Universitätsbibliothek der FU Berlin beteiligt sich an dieser Aufforderung. Wir haben eine Europawahl Aktions-Wand in unserem Lesesaal-Bereich eingerichtet und jeder kann auf den „diesmalwähleich.eu“-Kampagnenzetteln anonym aufschreiben, wofür er wählt und wir hängen Sie auf.

Wir hoffen auf intensive Teilnahme an dieser Aktion, um möglichst viele Menschen dazu zu motivieren am 26. Mai für Europa zu wählen.

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Ausschreibung der DGVN: Dissertationspreises 2019

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Quelle: DGVN

Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) schreibt zum sechsten Mal einen Dissertationspreis aus.

Mit dem Preis werden herausragende Forschungsarbeiten zu den Vereinten Nationen, insbesondere zu deutscher UN-Politik, zu Grundlagen, Institutionen und Handlungsfeldern des UN-Systems ausgezeichnet. Fragestellung und Forschungsansatz sollten einen deutlichen UN-Bezug aufweisen und dabei von breiterer Relevanz sein. Über die Vergabe des Preises entscheidet der DGVN-Forschungsrat. Mit dem Preis verbunden ist die Möglichkeit der Veröffentlichung in der Reihe »The United Nations and Global Change« des Nomos-Verlags bei gleichzeitiger Unterstützung für anfallende Druckkosten in Höhe von 1000 Euro oder ein Preisgeld von 1000 Euro.

Voraussetzungen:

  • Die Dissertation soll 2017, 2018 oder 2019 erfolgreich an einer deutschen oder ausländischen Universität abgeschlossen worden sein.
  • Sie kann, muss aber noch nicht publiziert sein.
  • Sie soll in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
  • Der Kreis der Bewerberinnen und Bewerber umfasst Personen, die in Deutschland promoviert wurden, oder Deutsche, die im Ausland promoviert wurden.
  • Selbstbewerbungen sind möglich; auch Vorschläge von Dritten sind willkommen.

vollständige Bewerbung mit:

  • wissenschaftlichen Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis,
  • Nachweis der Doktorprüfung,
  • ein Exemplar der Dissertation sowie
  • die Gutachten zur Dissertation.

Bewerbungen per E-Mail an:

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen
–Forschungsrat–

z. Hd. Juliane Pfordte

Betreff: Dissertationspreis 2019

E-Mail: pfordte@dgvn.de

Die Bewerbungsfrist für den Dissertationspreis 2019 ist der 31. Mai 2019.

Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Anfang des Jahres 2020 statt.

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Informationen zur geplanten Abschaffung der Zeitumstellung

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Quelle: pixabay.com/de/photos/wecker-winterzeitumstellung-2175342/

Am vergangenem Montag traf sich der zuständige Verkehrsausschuss im Europaparlament in Brüssel um über die geplante Abschaffung der Zeitumstellung zu sprechen.

Der Verkehrsausschuss schlägt vor, dass die Zeitumstellung am letzten Sonntag im März 2021 die letzte für die EU-Länder sein sollte, die beschließen, ihre Sommerzeit dauerhaft einzuhalten. Mitgliedstaaten, die es vorziehen, ihre Standardzeit, auch bekannt als „Winterzeit“, beizubehalten, können die Uhren am letzten Sonntag im Oktober 2021 zum letzten Mal umstellen.

Ein Berichtsentwurf des Ausschusses unterstützte mit 23 Ja- zu 11 Nein-Stimmen einen Vorschlag der Kommission zur Beendigung des saisonalen Wandels, verschob aber den Starttermin von 2019 auf 2021. Dies würde das Recht der EU-Länder, über ihre Standardzeit zu entscheiden, nicht beeinträchtigen.

Die Europaabgeordneten des Verkehrsausschusses fordern auch, dass die EU-Länder alle Änderungen, die sie untereinander vornehmen, koordinieren. Die Kommission sollte die Entscheidung eines Mitgliedstaats seine Normzeit zu ändern bewerten, um sicherzustellen, dass die Anwendung der Sommerzeit in einigen Ländern und der Winterzeit in anderen Ländern das Funktionieren des Binnenmarktes nicht beeinträchtigt.

Stellt die Kommission fest, dass die vorgesehenen Fristen zur Abschaffung der Zeitumstellung das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erheblich und dauerhaft beeinträchtigen könnten, kann sie einen Vorschlag zur Verschiebung des Anwendungsdatums der Richtlinie um höchstens 12 Monate unterbreiten.

Hintergrund

Unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Studien, die negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zeigen, und eine Reihe von Bedenken, die von verschiedenen Bürgerinitiativen geäußert wurden, forderte das Parlament die Kommission in einer Entschließung vom Februar 2018 auf, eine „gründliche Bewertung der geltenden Sommerzeitrichtlinie vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag für ihre Überarbeitung vorzulegen“.

Als Reaktion darauf organisierte die Kommission im Sommer 2018 eine öffentliche Konsultation, die 4,6 Millionen Antworten erhielt (die höchste Zahl, die je bei einer von der Europäischen Kommission organisierten öffentlichen Konsultation erreicht wurde), von denen 84% die Einstellung der halbjährlichen Uhrenwechsel befürworteten, während 16% sie beibehalten wollten. Am 12. September 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Einstellung saisonaler Zeitverschiebungen vor.

Historische Fakten zur Zeitumstellung

Die Internationale Meridian-Konferenz in Washington 1884 mit Vertretern aus 25 Nationen entschied ausgehend vom Greenwicher Nullmeridian ein globales System mit 24 Zeitzonen zu schaffen. Im Laufe der Geschichte wurden aus wirtschaftlich-politischen Erwägungen wiederholt in vereinzelten Ländern eine um die „Normalzeit“ um eine Stunde, teilweise um zwei Stunden vorausgehende Sommerzeit und (z.B. im Winter 1946/47 in der Tschechoslowakei) eine Zurückstellung der Uhren um eine Stunde durchgeführt.

Frankreich führte als einziges europäisches Land 1976 die Sommerzeit mit der Begründung des Energiesparens ein. Alle anderen folgenden Länder der europäischen Gemeinschaft führten als Erklärung die Integration und Harmonisierung des gemeinsamen Binnenmarktes an. Bis 1996 wurden die verschiedenen Sommerzeitregelungen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht und im Jahr 2001 in einer Richtlinie festgehalten.

Einige ausgewählte Dokumente zum Thema für Sie zusammengestellt:

Richtlinie vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit: https://publications.europa.eu/s/kJp9

European Parliament resolution of 8 February 2018 on time change arrangements (2017/2968(RS))

Final report of the public consultation

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8. März – Internationaler Frauentag

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Quelle Foto: Rayna Fahey – Young girl standing next to “A Woman’s place is in the Revolution” sign.

Vor 100 Jahren durften Frauen in Deutschland das erste Mal wählen. Ein Jahr zuvor war das Frauenwahlrecht im Reichswahlgesetz verankert worden. Begleitet von heftigen Auseinandersetzungen, traten Frauen für das Recht auf Gleichstellung ein.

Das Wahlrecht ist nur ein Teil in einem großen Puzzle, das bis heute nicht fertig gestellt wurde. Seit 1919 ist der 8. März der Internationale Frauentag. An diesem Tag erinnern Frauen weltweit an den Grundsatz der Gleichberechtigung. Dieser ist zwar vor allem in der westlichen Hemisphäre (in Deutschland im Art. 3 des Grundgesetzes) verankert, aber oft harrt er auch hier der tatsächlichen Umsetzung. Es ist aber auch der Tag, an dem über erzielte Fortschritte reflektiert wird, an dem Veränderungen eingefordert werden und an dem all jene Frauen gefeiert werden, die täglich und oft unter widrigen Umständen für die Gleichberechtigung einstehen.

UN Women, die Organisation der Vereinten Nationen, die sich der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen widmet, hat den Internationalen Frauentag 2019 unter das Motto „Think equal, build smart, innovate for change” gestellt. Es geht um innovative Wege, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen, insbesondere in den Bereichen Sozialschutzsysteme, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und nachhaltiger Infrastruktur. Von Mobile-Banking bis zu künstlicher Intelligenz ist es wichtig, dass die Ideen und Erfahrungen von Frauen gleichermaßen Einfluss auf die Gestaltung und Umsetzung der Innovationen haben, die unsere zukünftigen Gesellschaften prägen.

Der internationale Frauentag ist auch eine Gelegenheit an die Sustainable Development Goals zu erinnern, z. B. „Gender Equality“ und an den sicher noch steinigen Weg hin zu einer weltweiten Umsetzung.

Das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland bietet am 08. März eine Veranstaltung zum Thema „How to boost Women in Politics and Economy“ im Munich Airport Center (MAC) an.

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Veranstaltungshinweis: Die EU und China – Partnerschaft und Konkurrenz

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Das europaweite Informationsnetzwerk Europe Direct lädt zu einer Veranstaltung im EDIC (Europe Direct Information Center) Berlin Besucherzentrum im Amerikahaus ein.

Die Veranstaltung findet vom 19. März, 15:00 – 20:00 in der Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin statt. Anmelden können Sie sich hier: https://www.edic-berlin.info/events/die-eu-und-china-partnerschaft-und-konkurrenz

Auf dem Veranstaltungstext der Webseite heißt es weiter:

China ist für die Europäische Union ein wichtiger Partner, wenn es um Wirtschaft und Klimaschutz geht. Neben gemeinsamen Zielen werden dabei auch unterschiedliche Interessen zwischen der EU und China, aber auch innerhalb der EU deutlich. Wie können sich die Beziehungen weiterentwickeln, ohne unterschiedliche Vorstellungen von Demokratie und Menschenrechten auszuklammern?

Berlin ist ein Zentrum der europäisch-chinesischen Beziehungen. Knapp 12.000 Menschen mit chinesischer Staatsbürgerschaft leben in der Stadt, mehr als 100.000 Gäste aus China besuchen Berlin jährlich als Touristen oder Geschäftsreisende. Seit 25 Jahren besteht die Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Peking. Welche Rolle spielt Berlin in den europäisch-chinesischen Beziehungen? Wie können Berlins Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung und Partizipation eingebracht werden? Und was kann Berlin von Peking lernen?

Diese Fragen wollen wir am Dienstag, 19. März 2019 von 15 bis 20 Uhr, bei einem Forum des Berliner Europe Direct Informationszentrums Berlin (EDIC) mit Multiplikatoren aus Verwaltung, Wissenschaft und Bildungseinrichtungen sowie mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutieren.

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Bericht vom 1. Berliner Rundgespräch Open-Access-Bücher

Konzipiert und moderiert vom Open-Access-Büro Berlin fand am 10. September 2018 in der Uni-Bibliothek der TU Berlin das erste „Berliner Rundgespräch Open-Access-Bücher“ statt. Gesprochen wurde über die Veränderungen und die neuen Herausforderungen, welche die Open-Access-Transformation, vor allem im Hinblick auf Wissenschaftspublikationen, mit sich bringt.

Dazu trafen sich Vertreter der Universitätsbibliotheken der FU, HU und TU mit Mitarbeitern aus fünf Verlagen, die bereits Erfahrung im Bereich Open-Access-Bücher haben: Barbara Budrich, De Gruyter, Peter Lang, Transcript und WBV Media. Der Fokus dieses ersten Treffens lag auf den Themen: Geschäftsmodelle, Qualitätsstandards sowie Veränderte Beziehungen zwischen Verlagen, WissenschaftlerInnen und Bibliotheken.

Es wurde deutlich, dass die Fortsetzung des Dialogs sowie die Förderung von gegenseitigem Verständnis der beteiligten Akteure untereinander unverzichtbar sein werden für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Feld Open-Access-Monographien. Den Bericht des Austausches kann man auf dem UB-Blog der TU einsehen.

„Coffee Lectures“ in der Campusbibliothek

Seit Anfang diesen Jahres werden jeden letzten Mittwoch im Monat Coffee Lectures in der Campusbibliothek angeboten. Dabei handelt es sich um kurze Vorträge (ca. 10-15 Minuten) zu bibliothekarischen Themen und Angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und gemäß Formatnamen gibt es eine Tasse Kaffee kostenfrei dazu 😉 …

Termin Uhrzeit Thema Ort
27.02 14:00 Uhr Was verbirgt sich eigentlich hinter unseren Signaturen? Eine kurze Einführung. Campusbibliothek,
Gruppenraum 12, Altbau (Ebene 5)
27.03 14:00 Uhr Benutzerkonto, Ausleihe, Rückgabe, Fristen …? – Ausleihkonditionen in der Campusbibliothek. Campusbibliothek,
Gruppenraum 12, Altbau (Ebene 5)

Vielfalt statt Macht – über Open-Source-Saatgut

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Quelle: pixabay.com/de/lebensmittel-frisch-obst-grün-1239195/ – CC0 License

Mit ihrer neuen Kampagne „Vielfalt statt Macht“ möchte die Heinrich-Böll-Stiftung die Open-Source-Bewegung vorantreiben und macht auf Open-Source-Saatgut aufmerksam. Doch was genau ist eigentlich Open-Source-Saatgut?

Unter einer Open-Source-Saatgut-Lizenz (die Lizenz wird beim Kauf des Saatguts „erworben“) versteht man Saatgut, welches nach den Prinzipien von Open Source gezüchtet und verbreitet werden kann. Dadurch wird die Möglichkeit gegeben, dass Nutzpflanzen sich vermehren und aus diesen wiederum neues Saatgut genutzt werden kann.

Das war bereits früher eine gängige Praxis bei Bauern, wurde aber durch patentiertes Saatgut der Agrarkonzerne unterbunden oder durch hybride Züchtungen verhindert. Problem bei hybridem Saatgut ist z.B. deutlicher Ertragsverlust von nachkommenden Pflanzen – bei Mais beispielsweise um etwa 30%.

Wer kann Open-Source-Saatgut nutzen?

Sie selbst. Auf mehreren Seiten finden Sie mittlerweile Möglichkeiten, Open-Source-Saatgut zu kaufen (wie hier). Bei der Nutzung müssen allerdings folgende drei Regeln eingehalten werden:

Regel 1: Jeder darf das Saatgut frei nutzen, es vermehren, weiterentwickeln, züchterisch bearbeiten und es im Rahmen bestehender Gesetze weitergeben.

Regel 2: Niemand darf das Saatgut und seine Weiterentwicklungen mit geistigen Eigentumsrechten wie Patenten und Sortenschutzrechten belegen.

Regel 3: Jeder Empfänger überträgt zukünftigen Nutzern des Saatguts und seinen Weiterentwicklungen die gleichen Rechte und Pflichten.

Wozu brauchen wir überhaupt Open-Source-Saatgut?

„Im Supermarkt finde ich doch alles was ich brauche.“ Das mag soweit stimmen, aber durch die Macht einiger wenige Konzerne, die Saatgut kontrollieren, ergibt sich der Preis zu welchem Produkte angeboten werden. Das wiederum führt zu Gestaltungsmacht und politischem Einfluss – was bereits bei lokalen Bauern anfängt, die das teure Saatgut kaufen müssen, was nur von den Agrar-Unternehmen angeboten wird.

Durch eine Vielfalt an Sorten und Pflanzen wird eine natürliche Widerstandskraft gegenüber extremen Wetterlagen geschaffen. Ernährung, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Vielfalt gehen also Hand in Hand.

Für weitere Informationen haben wir eine Auswahl an Publikationen für Sie zusammengestellt.

Agrar-Atlas – Daten und Fakten zur EU-Landwirtschaft – „Nicht ein Sektor ist so stark mit der Gestaltung von Lebensräumen verwoben wie die Landwirtschaft. Ändert sie sich, ändern sich auch die ökologischen und sozialen Systeme, die darin beheimatet sind. Schnell wandelt sich überall in Europa die Art, wie Äcker bewirtschaftet und Tiere gehalten werden. Vielerorts geben Betriebe auf. Die verbleibenden Höfe werden größer, und jeder Fleck wird möglichst intensiv genutzt.“

Fleischatlas 2018 – Rezepte für eine bessere Tierhaltung – „Kein anderer Sektor trägt so massiv zum Verlust der Artenvielfalt, der Rodung von Wäldern und der Zerstörung unseres Klimas, der Gefährdung unserer Gesundheitssysteme und zum Leid der Tiere bei wie die industrielle Fleischproduktion. Die Folgen sind wissenschaftlich belegt und Land auf und ab diskutiert. Jetzt ist es höchste Zeit zu handeln: Sollen die Ziele der globalen Nachhaltigkeitsagenda 2030 und das Pariser Klimaabkommen erreicht werden, muss die Fleischproduktion grundlegend umgebaut werden.“

Konzernatlas – Daten und Fakten über die Agrar- und Lebensmittelindustrie – „Wie ist die Situation am Saatgutmarkt? Bis vor kurzem dominierten sieben Unternehmen die weltweite Produktion von Pestiziden und Saatgut. Doch dieses Oligopol hat sich neu formiert – und die Zahl der Akteure ist geschrumpft. Die beiden US-Konzerne DuPont und Dow Chemical haben fusioniert, ChemChina hat Syngenta aus der Schweiz aufgekauft, und der deutsche Bayer-Konzern hat zuletzt Monsanto übernommen. Jetzt beherrschen drei Konzerne mehr als 60 Prozent der Märkte für kommerzielles Saatgut und für Agrarchemikalien. Sie bieten fast alle gentechnisch veränderten Pflanzen dieses Planeten an.“

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Neue freie historische Datenbanken

Neu im Datenbank-Infosystem aufgenommen wurden fünf lizenzfreie historische Datenbanken.

Gandhi Heritage Portal

(Quelle: Gandhi Heritage Portal; CC BY-SA 3.0)

Das Gandhi Heritage Portal macht eine Vielfalt an Material von und über Mohandas Karamchand Gandhi kostenfrei online verfügbar. Darunter die „Collected Works“ und weitere wichtige Schlüsseltexte von Gandhiji. Darüber hinaus enthält das Portal über 1.000 Fotografien, 21 Filme und ca. 78 Tonaufnahmen aus der Zeit der indischen Unabhängigkeitsbewegung.

 

Archivführer Deutsche Kolonialgeschichte
Deutschlands koloniale Vergangenheit hat vielfältige Spuren in den Archiven hinterlassen. Ziel des Projekts Archivführer Deutsche Kolonialgeschichte ist es, diese Spuren zusammenzufassen und mit Informationen zu den Orten, Akteuren, Objekten und Ereignissen zu verknüpfen.
Der Archivführer bietet unter anderem einen Thesaurus über Personen, Organisationen, Objekte und Ereignisse zum Thema sowie historisches Kartenmaterial und eine Kurrent-Schreibmaschine. Die Datenbank befindet sich derzeit noch im Aufbau (02/19).

RomArchive: Digitales Archiv der Sinti und Roma
Das internationale RomArchive dokumentiert das kulturelle Erbe der Sinti und Roma. Der Schwerpunkt der Sammlung liegt auf den verschiedenen Kunstgattungen und wird erweitert um historische Dokumente und wissenschaftliche Texte. Die Objekte konzentrieren sich auf die Selbstdarstellung und stammen aus Privatsammlungen, Museen, Archiven und Bibliotheken weltweit.

 

Monumenta Germaniae Historica

Bei dieser Volltext- und Faktendatenbank handelt es sich um eine digitale Vorabedition von bisher knapp 500 Urkunden Kaiser Karls IV. aus allen mittel- und norddeutschen Archiven sowie aus Dänemark, die dem editorischen Anspruch der Monumenta Germaniae Historica entsprechen und bis zum Erscheinen der jeweiligen Bände der Monumenta-Reihe ‚Constitutiones et acta publica imperatorum et regum’ den maßgeblichen und zitierfähigen Editionsstand bieten.

Die Goldene Bulle
Es handelt sich um eine durchsuchbare Online-Version der von Wolfgang D. Fritz besorgten neuhochdeutschen Übersetzung der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. von 1356.