ZEFYS startet am 3. Juni 2009 zum Deutschen Bibliothekartag

ZEFYS, das Zeitungsinformationssystem der Staatsbibliothek zu Berlin ist ein neues Portal für den Nachweis und den Zugriff auf aktuelle und historische Zeitungen aus Deutschland und der ganzen Welt.

„Derzeit sind Informationen zu über 500 Internetquellen mit mehreren tausend Zeitungstiteln verfügbar. Das Angebot von ZEFYS wird ausgebaut und verfeinert sowie um weitere Module ergänzt: Künftig wird es auch Informationen zu Neuerscheinungen auf dem Zeitungsmarkt, einen ZEFYS-Newsletter, umfassende Informationen zu Trägern von Zeitungssammlungen und Digitization-on-demand von Zeitungen in Mikroformen geben.“ (gekürzt aus: Pressemitteilung der Staatsbibliothek zu Berlin).

Ganz interessant sind momentan die oben erwähnten Internetressourcen, die digitalisierte Zeitungsbestände auflisten.

Vieles befindet sich aber noch im Aufbau – wir sind gespannt auf die angekündigten Module.

Dutt oder Bibliothek: was war zuerst da?

Wie halten Sie es denn mit klassischen Klischees von Bibliothekarinnen? Brille und Dutt? Und wie sehen Bibliothekare die Nutzer/innen? Schauen Sie sich doch mal das Webprojekt „Dutt oder Bibliothek: Was war zuerst da?“ unserer Auszubildenden zu diesem Thema an (haben mittlerweile die Prüfung bestanden und sind jetzt fertige FaMis).
Auch die Spiel- und Bastelecke sei hier empfohlen. Und die Originalzitate in den Kästchen auf der rechten Seite – der Hammer! 😯

Bundesgesetzblatt über den Bürgerzugang

Das Bundesgesetzblatt ist jetzt über den Bürgerzugang kostenfrei und ohne Login zugänglich, wie in log.netbib.de am 13. Mai 2009 von OS gebloggt.

Ab 22. April 2009 ersetzt der kostenlose Bürgerzugang die bisherige „Nur-Lese-Version“ des Bundesgesetzblatt online. Über den neuen Bürgerzugang haben Sie Zugriff auf den kompletten, tagesaktuellen Bestand des Bundesgesetzblattes – beginnend mit Ausgabe Nr. 1 aus dem Jahr 1949. (Zitat Webseite: Bundesanzeiger)

Der Zugang beinhaltet die Teile 1 und 2:

  • Teil 1: Bundesgesetze, Verordnungen von wesentlicher oder dauernder Bedeutung […)
  • Teil 2: Völkerrechtliche Übereinkünfte und Verträge […]

Das freut den Bürger und den Bibliothekar/die Bibliothekarin. 🙂

Zwischen Blumen und Bäumen dichten lernen

Bevor Bibliotheken ihren Besuchern Literatur zur Verfügung stellen kann, muss diese erst einmal geschrieben werden …

Schreiben kann man lernen und üben. Dazu bietet die ZE Botanischer Garten und Botanisches Museum (BGBM) ein Seminar in einer wunderbaren Umgebung an:

Kreatives Schreiben im Botanischen Garten
„Wie herrlich leuchtet mir die Natur…“

Die Kurse umfassen jeweils einen Monat und finden im Mai und Juni 2009 statt.

Dank für dieses Posting an Karin Oehme aus der Bibliothek des BGBM.

Library Fun: Bibliothekskrimi auf YouTube

Gefunden auf Youtube – für alle, die einen Rechner mit Ton haben (ist in unseren Bibliotheken ja eher kein Standard): ein Video, das mit den klassischen Klischees von Bibliothekarinnen spielt – unterlegt ist mit dem Popsong „I want to be a librarian …“.

Viel Spass!

Wissensaneignung in den Zeiten von Google und Co

Am 6. Mai 2009 bringt Deutschlandradio Kultur eine Sendung mit folgendem Thema:

Die Download-Wisser
Oder: Der Weisheit letzter Kick

Von Ulrich Land

Wikipedia, Google, Yahoo – die Online-Recherche ersetzt immer mehr den Griff ins Bücherregal. Wer etwas wissen will, bedient sich heute einer Suchmaschine. Was die Aneignung von Wissen angeht, droht das Buch zum Luxusgegenstand gestriger Kulturapostel zu werden. Müsste unter dieser Voraussetzung nicht erst einmal die Kunst der Online-Recherche systematisch gelehrt werden? (Zitat Vorankündigung auf www.dradio.de)

Die 53 Minuten lange Sendung könnte mit Sicherheit das Interesse vieler Bibliothekarinnen und Bibliothekare finden, die sich mit der Vermittlung von Informationskompetenz beschäftigen … allerdings ist der Sendetermin auf 0.05 Uhr angesetzt. 🙁

Vielleicht lässt sich die Sendung von allen, die sich nicht die Nacht um die Ohren schlagen möchten, später bei dradio.de im Bereich Audio on Demand wenigstens nachhören!

Kommt Bibliothekskatze ins Kino?

Von 1988 bis 2006 verfügte die Public Library in Spencer, Iowa, über einen ganz besonderen Publikumsliebling – einen rotgetigerten Kater namens „Dewey Readmore Books“. Das Tier war im Alter von acht Wochen mitten im Winter von Unbekannten in der Buchrückgabebox der öffentlichen Bibliothek „entsorgt“ worden.
Daraufhin wurde der Kater vom dortigen Personal adoptiert. Den Namen „Dewey“ bekam er nach dem berühmtesten amerikanischen Bibliothekar Melvil Dewey, dem Erfinder der nach ihm benannten Dezimalklassifikation.

In den nächsten Jahren brachte es Dewey durch seine Zutraulichkeit gegenüber Bibliotheksmitarbeitern und -besuchern bald zu überregionaler Bekanntheit – selbst ein japanisches Fernsehteam machte sich auf den Weg in den Mittleren Westen der USA. 2006 ist Dewey im gesegneten Alter von 19 (Bibliotheks-)Jahren gestorben.
Vicki Myron, die Bibliotheksleiterin und Deweys ehemalige „Dosenöffnerin“ veröffentlichte die Geschichte als Buch (vgl. USA Today-Artikel vom 18. September 2008). Es wurde millionenfach verkauft und hielt sich von November 2008 bis März 2009 sogar auf der Bestsellerliste der New York Times. Eine deutsche Übersetzung unter dem Titel „Dewey und ich“ soll nun in diesem Herbst erscheinen.
Es gibt in den USA auch schon Überlegungen einen Kinofilm über Dewey mit prominenter Besetzung zu machen …

Wer Dewey live in der Bibliothek sehen will, dem sei dieses Video auf Youtube ans Herz gelegt. Wie es sich für eine Bibliothekskatze von Welt gehört, verfügt Dewey natürlich auch über einen eigenen Wikipedia-Eintrag.

Obwohl so eine Bibliotheksmietze in Zeiten immer knapper werdender Etats finanziell ziemlich lukrativ sein kann (vgl. New York Times-Artikel vom 4. April 2007), hat sich die Universitätsbibliothek über die Anschaffung einer Katze bisher noch keine Gedanken gemacht. Dabei sollte es uns doch an phantasievollen Namen für einen Bibliothekstiger nicht mangeln – PI, RAK, oder doch lieber Citavi oder Endnote? 😉

Dank für dieses Posting an Marc Spieseke aus der UB.

Kopieren und Downloaden ohne Ende?!

Dürfen Studierende oder NutzerInnen mit einem Bibliotheksausweis alles herunterladen, was die Freie Universität für sie lizenziert hat? Die meisten würden sagen, na logisch, früher habe ich doch aus gedruckten Quellen auch alles kopiert, was ich wollte.
Falsch! Denn auch vor der Urheberrechtsreform war es nicht gestattet, ein komplettes Buch sondern nur Teile oder einzelne Beiträge eines Buches oder Zeitschriftenbandes zu kopieren.

Die Digitale Bibliothek der FU Berlin: eine Schatzkiste

Erstklassige Datenbanken, viel gefragte E-Bücher, zehntausende von E-Zeitschriften, Bildarchive – diese Ressourcen stehen BibliotheksnutzerInnen in den Bibliotheken, FU-Angehörigen sogar von zuhause aus zur Verfügung. Ein attraktives Angebot, das man nicht an jeder Uni bekommen kann.

Was sollte beachtet werden, wenn man urheberrechtlich geschütztes Material nutzen möchte?

Die Inhalte von Büchern und anderen Informationsressourcen, die Bibliotheken zur Verfügung stellen, sind – soweit es sich nicht um sehr alte Werke handelt – urheberrechtlich geschützt. Nach dem Urheberrechtsgesetz darf der geistige Schöpfer eines Werkes der Literatur, Kunst oder Wissenschaft grundsätzlich allein darüber bestimmen, was mit dem Inhalt geschieht: er kann Nutzungsrechte an der Verwertung des Werkes übertragen und darf allein entscheiden, ob und wie es verkauft, verliehen, ins Netz gestellt, vervielfältigt oder öffentlich aufgeführt wird.
Doch dieser Grundsatz hat Schranken: Einer sogenannten „Schrankenregelung“ im Urheberrecht etwa ist es zu verdanken, dass Bibliotheken Bücher ohne jeweilige Einwilligung des Verfassers verleihen dürfen oder dass Bibliotheksnutzer Kopien von Aufsätzen oder Teilen (!) von Büchern zur privaten oder wissenschaftlichen Nutzung herstellen dürfen.

Die Schrankenregelung hat aber selbst Grenzen: Nicht erlaubt ist das Anlegen eigener (Vorrats-)Archive von kompletten Zeitschriftenjahrgängen oder ganzer E-Bücher sowie die Weitergabe von Daten an Dritte. Missbrauch wird übrigens von den Anbietern/Verlegern bemerkt und kann rechtliche Konsequenzen für die FU und den einzelnen Nutzer zur Folge haben (vgl.: Info-Datei „Nutzungsrechte“ auf der UB-Webseite).

Das hört sich restriktiv an – aber mal ehrlich: wie viele Aufsätze wurden kopiert, zuhause gestapelt und nie gelesen?! Tonnen von Papier umsonst verschwendet!

Geniessen Sie den Komfort eines modernen Bibliothekssystems.

Gegen das Herunterladen einzelner Aufsätze, die man wirklich benötigt, ist überhaupt nichts einzuwenden – im Gegenteil. Unsere digitalen Ressourcen sollen fleißig genutzt werden – für den eigenen wissenschaftlichen oder privaten Gebrauch.

Übrigens gibt es mittlerweile auch andere Geschäftsmodelle wie beispielsweise bei dem Testangebot der UTB-studi-e-books, wo nur das Online-Lesen erlaubt ist. Mal sehen, ob das den Interessen der Studierenden entspricht.

Dank an Remco van Capelleveen – Leiter der Zugangsabteilung der UB – für den Support zum Thema Urheberrecht.

60 Jahre Menschenrechte: Dokumentation erschienen

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Vom 08.12.2008-15.02.2009 zeigte das Dokumentationszentrum Vereinte Nationen – Europäische Union (UN-EU) der Universitätsbibliothek eine Ausstellung anläßlich des 60-jährigen Jubiläums der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR).

Behandelt wurden so spannende Themenbereiche wie die Entstehungsgeschichte der Universal Declaration of Human Rights 1945-1948, das menschenrechtliche Schutzsystem der Vereinten Nationen (internationale Menschenrechtsverträge und Vertragsorgane, High Commissioner of Human Rights und Human Rights Council) und die Menschenrechte in Deutschland (Grundrechte und Menschenrechte, deutsche Menschenrechtspolitik).

Zusätzlich wurde ein Menschenrecht exemplarisch als Querschnittsthema behandelt: das Recht auf Bildung in der Menschenrechtsdeklaration, seine Kodifizierung durch internationale Menschenrechtsverträge, die Überwachung seiner Umsetzung durch die menschenrechtlichen Schutzmechanismen der Vereinten Nationen und die Situation in Deutschland.

Allen, die diese informative Ausstellung verpasst haben, oder die Texte nachlesen möchten, steht jetzt dankenswerterweise eine Dokumentation auf der UB-Webseite zur Verfügung.

Richard Powers ist Samuel Fischer-Gastprofessor

Seit 1998 gibt es am Peter Szondi-Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft der Freien Universität Berlin die Samuel Fischer-Gastprofessur für Literatur.
In den letzten Jahren waren so renommierte Autoren wie Etgar Keret (Israel), Amit Chaudhuri (Indien), Sjón (Island). Alberto Manguel (Argentinien), Yann Martel (Kanada), Fernando Pérez (Kuba) und Raoul Schrott (Österreich) Gastprofessoren.

Im Sommersemester 2009 kommt, als einundzwanzigster Gast, der amerikanische Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Richard Powers (vgl.: Eintrag in Wikipedia). Powers (*1957) studierte Physik und arbeitete als Programmierer, bevor er zu schreiben begann. Seine Bücher sind mehrfach preisgekrönt.

Die Universitätsbibliothek hat seinen neuesten Roman „Das Echo der Erinnerung“ gekauft.

Vgl. auch Pressemitteilung Nr. 103/2009 vom 04.05.2009 der Kommunikations- und Informationsstelle der Freien Universität Berlin.