Dürfen Studierende oder NutzerInnen mit einem Bibliotheksausweis alles herunterladen, was die Freie Universität für sie lizenziert hat? Die meisten würden sagen, na logisch, früher habe ich doch aus gedruckten Quellen auch alles kopiert, was ich wollte.
Falsch! Denn auch vor der Urheberrechtsreform war es nicht gestattet, ein komplettes Buch sondern nur Teile oder einzelne Beiträge eines Buches oder Zeitschriftenbandes zu kopieren.
Erstklassige Datenbanken, viel gefragte E-Bücher, zehntausende von E-Zeitschriften, Bildarchive – diese Ressourcen stehen BibliotheksnutzerInnen in den Bibliotheken, FU-Angehörigen sogar von zuhause aus zur Verfügung. Ein attraktives Angebot, das man nicht an jeder Uni bekommen kann.
Was sollte beachtet werden, wenn man urheberrechtlich geschütztes Material nutzen möchte?
Die Inhalte von Büchern und anderen Informationsressourcen, die Bibliotheken zur Verfügung stellen, sind – soweit es sich nicht um sehr alte Werke handelt – urheberrechtlich geschützt. Nach dem Urheberrechtsgesetz darf der geistige Schöpfer eines Werkes der Literatur, Kunst oder Wissenschaft grundsätzlich allein darüber bestimmen, was mit dem Inhalt geschieht: er kann Nutzungsrechte an der Verwertung des Werkes übertragen und darf allein entscheiden, ob und wie es verkauft, verliehen, ins Netz gestellt, vervielfältigt oder öffentlich aufgeführt wird.
Doch dieser Grundsatz hat Schranken: Einer sogenannten „Schrankenregelung“ im Urheberrecht etwa ist es zu verdanken, dass Bibliotheken Bücher ohne jeweilige Einwilligung des Verfassers verleihen dürfen oder dass Bibliotheksnutzer Kopien von Aufsätzen oder Teilen (!) von Büchern zur privaten oder wissenschaftlichen Nutzung herstellen dürfen.
Die Schrankenregelung hat aber selbst Grenzen: Nicht erlaubt ist das Anlegen eigener (Vorrats-)Archive von kompletten Zeitschriftenjahrgängen oder ganzer E-Bücher sowie die Weitergabe von Daten an Dritte. Missbrauch wird übrigens von den Anbietern/Verlegern bemerkt und kann rechtliche Konsequenzen für die FU und den einzelnen Nutzer zur Folge haben (vgl.: Info-Datei „Nutzungsrechte“ auf der UB-Webseite).
Das hört sich restriktiv an – aber mal ehrlich: wie viele Aufsätze wurden kopiert, zuhause gestapelt und nie gelesen?! Tonnen von Papier umsonst verschwendet!
Geniessen Sie den Komfort eines modernen Bibliothekssystems.
Gegen das Herunterladen einzelner Aufsätze, die man wirklich benötigt, ist überhaupt nichts einzuwenden – im Gegenteil. Unsere digitalen Ressourcen sollen fleißig genutzt werden – für den eigenen wissenschaftlichen oder privaten Gebrauch.
Übrigens gibt es mittlerweile auch andere Geschäftsmodelle wie beispielsweise bei dem Testangebot der UTB-studi-e-books, wo nur das Online-Lesen erlaubt ist. Mal sehen, ob das den Interessen der Studierenden entspricht.
Dank an Remco van Capelleveen – Leiter der Zugangsabteilung der UB – für den Support zum Thema Urheberrecht.