Endlich ist es soweit: Ab heute ist die Wirtschaftswissenschaftliche Bibliothek wieder im Erdgeschoß der Garystraße 21 geöffnet. Die Bibliothek wurde nach mehr als zweijähriger Zeit der Sanierung und des Umbaus zu einem modernen und attraktiven Lernort weiterentwickelt. Die Schaffung weiterer Gruppenarbeitsplätze mit moderner Medientechnik, die Einrichtung eines multifunktionalen Schulungs- und Präsentationsraumes und einer Lounge in hellen, licht-durchfluteten Räumen sind wesentliche Elemente der neuen Bibliothek. Der teilweise retrospektive Innenausbau, kombiniert mit dem Einsatz modernster Technik, bietet insbesondere den Studierenden einen modernen und hoch funktionalen Lernort.
Die offizielle Einweihung („Grand-Opening“) feiert die Bibliothek im Laufe des Wintersemesters 2022/2023.
(Bildquelle: Werner Huthmacher)
Vielen Dank für den Beitrag an Karin Reese, Leiterin der Wirtschaftswissenschaftlichen Bibliothek.
Die Arbeitsplätze in der Bibliothek am Botanischen Garten sind ab sofort wieder buchbar über das Raumbuchungssystem. Es gibt verschiedene Zeitfenster, auch ganztags einen Arbeitsplatz zu buchen ist möglich. Es ist ebenfalls möglich, telefonisch oder direkt vor Ort einen Platz zu buchen, so dass eine Reservierung vorab nicht zwingend erforderlich ist.
Buchbar ist ganztags von 10-17 Uhr, 10:00-13:30 sowie 13:30 – 17:00.
Die aktuellen Öffnungszeiten sind: Montag – Freitag von 10-17 Uhr.
Außerdem ist die Ausleihe des Großteils unseres Bestandes ab jetzt auch für alle Nutzergruppen möglich. Voraussetzung ist der Besitz einer Campuscard oder eines Bibliotheksausweises der Freien Universität. Die Ausleihdauer beträgt jeweils zwei Wochen, kann aber verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.
Nach Einführung des Online-Tools a.nwesen.de können an einigen Bibliotheksstandorten (z. B. Universitätsbibliothek, Bibliothek Rechtswissenschaft) die Arbeitsplätze ohne vorherige Reservierung über die Bibliothekswebseiten genutzt werden. Dennoch besteht weiterhin die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation. Bitte scannen Sie hierfür den am Arbeitsplatz befindlichen QR-Code mit ihrem Handy ein und geben Ihre Kontaktdaten und Anwesenheitszeit an. Alternativ lässt sich der URL auch manuell an einem Laptop eingeben. In separaten Arbeitsräumen befindliche Plätze (Gruppenarbeitsräume, Studienkabinen) müssen i.d.R. weiterhin über die Webseiten der Bibliotheken reserviert werden. Auch hier ist die zusätzliche Anwesenheitsdokumentation über a.nwesen.de verpflichtend. (Bildquelle: Bernd Wannenmacher)
Seit dem 9. Oktober 2021 ist eine weitere Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Danach können in einigen Bibliotheken medizinische Masken oder FFP2-Masken am Arbeitsplatz in der abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern, die 3G-Regelungen sowie die (Online-)Anwesenheitsdokumentation eingehalten werden. In allen anderen Fällen – beim Betreten oder Verlassen des Arbeitsplatzes – gilt weiterhin die bereits kommunizierte Maskenpflicht (bei Unterschreitung des Mindestabstands genügt das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske). Die veränderte Verordnung ist vorerst bis zum 6. November 2021 gültig.
After the introduction of the online tool a.nwesen.de (site in German), the workspaces at some library locations (e.g. University Library, Law Library) can be used without prior reservation via the library website. Nevertheless, there is still the obligation to document attendance. To do this, please scan the QR code at your chosen workspace with your mobile phone and enter your contact details and your time of attendance. Alternatively, the URL can also be entered manually on a laptop. Spaces in separate work rooms (group work rooms, carrels) must generally continue to be reserved via the libraries‘ websites. Here, too, additional attendance documentation via a.nwesen.de is mandatory. (Image source: Bernd Wannenmacher)
Another amendment to the Third SARS-CoV-2 Infection Protection Ordinance came into force on October 9, 2021. Thereafter, medical face masks or FFP-2 masks can be removed while at your workplace in some libraries, provided that the minimum distance of 1.5 meters, the 3G regulations and the (online) attendance documentation are observed. In all other cases – when entering or leaving the workplace – the mask requirement that has already been communicated continues to apply (if the minimum distance is not reached, it is sufficient to wear a medical mask or FFP2 mask). The amended regulation is initially valid until November 6, 2021.
Ab Dienstag, dem 03.08.2021 ist der Zugang zum Freihandbereich der Philologischen Bibliothek für FU-Angehörige wieder möglich. Voraussetzung für den Einlass ist eine Arbeitsplatzbuchung und die Vorlage entsprechender medizinischer Nachweise (3 Gs). Die Bibliothek öffnet wochentags von 10 bis 18 Uhr.
Ab sofort können Sie das Kontingent an reinen Arbeitsplätzen in der Universitätsbibliothek ganztägig reservieren. Dies gilt sowohl für die Einzelplätze im 1. Stock (Leihstelle), als auch jene im 2. Stock (Lesesaal). Ausgenommen davon sind die wenigen Computerarbeitsplätze („Rechner“ bzw. „ZEDAT-Rechner“) im Lesesaal.
Eine vorherige Reservierung können Sie über das Buchungssystem tätigen. Bitte beachten Sie dafür die allgemeinen Voraussetzungen, u. a. muss auch weiterhin am gebuchten Arbeit eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder FFP2-Maske getragen werden.
Vor Ort in der Universitätsbibliothek arbeiten können sowohl FU-Angehörige, als auch externe Benutzerinnen und Benutzer.
Das Selbstverständnis von Bibliotheken als Lernort hat sich grundlegend gewandelt. Zunehmend sind Bibliotheken lebendige, öffentliche Orte, die mit neuen Raum-Ideen den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht werden wollen – und nach diesem physischen Raum der Begegnung mit Menschen, mit Angeboten, Möglichkeiten und mit Medien sehnen sich in Zeiten der Pandemie alle! Deshalb gilt es gerade jetzt, auf dem Weg heraus aus der Pandemie, sich wieder mit dem Kuratieren von attraktiven analogen Raum- und Aufenthaltsangeboten zu beschäftigen. Zusätzlich zum traditionellen „stillen Arbeitsplatz“ einerseits und kommunikativen Zonen andererseits gehören geschützte Räume für kleine Arbeitsgruppen, Schulungsräume sowie multifunktionale Flächen für kreative Aktivitäten wie z. B. Makerspaces heute zum Profil von Bibliotheken.
Klaus Ulrich Werner, Leiter der Philologischen Bibliothek, hielt am letzten Donnerstag im Rahmen des 109. Deutschen Bibliothekartags einen spannenden und bilderreichen Vortrag. Gelungene Raum- und Arbeitsplatzkonzepte gibt es in vielen Öffentlichen und Wissenschaftlichen Bibliotheken. Ganz neu eingerichtet und eröffnet wurde die Coworking-Zone in der Universitätsbibliothek in der Garystr. 39. Flexibles Mobiliar, Möglichkeiten zum bequemen Sitzen und Liegen als auch angenehme Lichtverhältnisse sind Merkmale eines modernen Lernorts.
Teppich, Kaffeebar und Freizeitraum
Coworking-Räume bieten jedoch noch etwas mehr für das gemeinsame Arbeiten: eine durchgängige (online) Betreuung für die IT-Infrastrukturen, eine Bar mit Selbstbedienung zu Kaffee, Tee und Softdrinks und auch sehr häufig findet sich ein Teppich. Die oft empfundene Wohnzimmer-Atmosphäre im Vintage-Look scheint nur zufällig, der Mix von Stilen ist gewollt und schafft eine angenehme Atmosphäre. Extra Räume für die Entspannung mit Hängesesseln, Tischkicker oder Bewegungszonen runden das Coworking-Konzept in seiner Gänze ab.
Der klassische Lesesaal ist weiterhin gewünscht, reiht sich jedoch zukünftig ein in die verschiedenen anderen Raumangebote von Bibliotheken. „Mischformen“ von Arbeitsplätzen sind gefragt. Die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, ob es gemütlich, ruhig oder lebhaft und kommunikativ in der individuellen Arbeitsumgebung sein soll. Das Konzept Coworking in Unternehmen oder in Großstädten kann Bibliotheken weiterhin sehr inspirieren. Ein Sofa und runde Tische machen zwar noch keinen Lernort aber diese Elemente gehören zum Raumkonzept der Zukunft unbedingt dazu.
Die Bibliotheken der Freien Universität bieten ab dem 4. Juni 2021 nach vorheriger Online-Terminbuchung sukzessiv wieder Arbeitsplätze an. Das Angebot gilt für FU-Angehörige und externe Benutzerinnen und Benutzer.
Aufgrund der Corona-Pandemie können die Häuser nur einen Teil ihrer Arbeitsplätze anbieten. Es handelt sich dabei ausschließlich um Einzelarbeitsplätze.
Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für die Nutzung von Arbeitsplätzen eines der folgenden Kriterien erfüllt sein muss:
Nachweis eines negativen Testergebnisses eines Covid-19-Tests nach §6b der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, nicht älter als 24 Stunden durch die Bescheinigung einer anerkannten Teststelle (z.B. Testzentrum, Arzt),
Nachweis über den vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 durch die Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff und dass die letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
Nachweis über die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung, durch ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können,
oder Nachweis eines mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
Selbsttests werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Ohne Vorlage entsprechender Dokumente (inkl. Buchungsbestätigung) kann der Zutritt auch bei Platzreservierung nicht ermöglicht werden.
Das Tragen von FFP2-Masken ist sowohl in den Bibliotheken, als auch während des Aufenthalts am Arbeitsplatz verpflichtend.
Wir planen Öffnungsschritte vorbehaltlich der noch erforderlichen Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zum 01.06.2021 vorgesehen sind, sowie einer erfolgreichen Abstimmung der Hygienekonzepte mit den Beschäftigtenvertretungen. Arbeitsplätze und Services vor Ort in Bibliotheken und PC-Pools der Freien Universität sollen ab 4. Juni 2021 sukzessiv nach vorheriger Platzreservierung und Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder in Anspruch genommen werden können. Aktuelle Regelungen für kontaktarme Ausleihe und Online-Dienste bleiben unverändert.
Nutzerinnen und Nutzer dürfen die vorgesehenen Bereiche (z.B. Lesesäle, PC-Pools) nur mit FFP2-Maske betreten. Auch am Arbeitsplatz ist die Maske dauerhaft zu tragen. Das Buchungssystem wird in den kommenden Tagen freigeschaltet.
We are planning opening steps subject to the changes that are still required to the Second SARS-CoV-2 Infection Protection Measures Ordinance (2. InfSchMV), which are planned for June 1st, 2021, as well as a successful coordination of the hygiene concepts with the employee representatives. Starting on June 4, 2021, workspaces and other services on site in Libraries and Computer Labs should be offered. You will need to make reservations in advance and show proof of a recent negative Covid-19 test. The current regulations on lending services with little physical contact and online services will remain in place.
Users may only use the designated areas (e.g. reading rooms, PC pools) with an FFP2 mask. The mask must also be worn permanently at work. The booking system will be activated in the coming days.
In der Taskforce des Landes Berlin wurde heute beschlossen, dass Bibliotheken ab 16. Dezember 2020 nur noch für die kontaktarme Ausleihe nach Hause geöffnet bleiben dürfen. Die Arbeit in den Lesesälen, auch an vorab reservierten Plätzen, bleibt aufgrund der notwendigen Maßnahmen zur Hygiene bis vorerst 10. Januar 2021 untersagt.
Für die Universitätsbibiothek und die übrigen Fachbibliotheken an der FU Berlin bedeutet das, dass der Ausleihbetrieb bis 22. Dezember 2020 fortgesetzt wird. Vom 23. Dezember bis 3. Januar sind die Häuser regulär aufgrund des Betriebsurlaubs geschlossen. Ab 4. Januar starten dann die FU-Bibliotheken voraussichtlich wieder mit dem Ausleihbetrieb.
Seit Anfang November ist ein neues Video auf dem YouTube-Kanal der Universitätsbibliothek abrufbar (nur echt mit Mund-Nasen-Schutz 😉 ). Es beschreibt in gut fünfeinhalb Minuten die aktuell geltenden Benutzungsbedingungen für die UB. Dabei werden die Ausleihe und Rückgabe von Medien, die Benutzung der Arbeitsplätze und die außerdem angebotenen Services beschrieben. Außerdem wird ein Eindruck der Räumlichkeiten mit den allseits gegenwärtigen bunten Absperrbändern und Pfeilen vermittelt.
Neben den Services vor Ort bietet die Universitätsbibliothek seit Ende Oktober wieder Webinare mittels der Software Cisco Webex an. Neben FU-Mitgliedern sind zu diesen virtuellen Kursen natürlich auch externe Nutzerinnen und Nutzer willkommen. Auf der UB-Website bzw. im Vorlesungsverzeichnis (s. „Lernangebote und Erwerb von Informationskompetenz“) erhalten Sie einen Überblick über die Vielzahl an Themen (u. a. Primo-Tipps, Presse & Fake-News, Literaturverwaltung). Für diesen Freitag, den 13., sind noch „virtuelle Plätze“ für das Webinar Recherchieren im Bibliotheksportal Primo (15-16 Uhr) frei.