Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske

Für die Benutzung der Bibliotheken empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Seit mehr als sieben Wochen findet das Sommersemester weitgehend in Präsenz statt. Vor allem das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen hat sich als hochwirksamer Schutz vor einer Ansteckung bewährt, ob in den Bibliotheken, Gruppenarbeitsräumen, PC-Pools oder Büros. Für Ihr großes Engagement, Ihre Umsicht und auch Ihre Geduld in dieser Zeit danken wir Ihnen im Namen der Universitätsbibliothek.

Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes, die Grundlage des Rahmenhygieneplans der Freien Universität und damit auch der darin verankerten FFP2-Maskenpflicht ist, galt nur noch bis zum 25. Mai 2022. Das Außerkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung bedeutet, dass auch der Rahmenhygieneplan der Freien Universität ausgelaufen ist: Damit tritt an die Stelle der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vom 26. Mai 2022 unsere dringende Empfehlung, in den Innenräumen der Bibliotheken auch weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Trotz fallender Infektionszahlen ist die Pandemie noch immer nicht überwunden.

Auch freiwillige, bewährte Maßnahmen – etwa das Beachten von 3G-Kriterien (geimpft, genesen, getestet), die Nutzung von Testangeboten, der Einsatz der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts, das Händewaschen sowie das regelmäßige Lüften von Räumen und das Abstandhalten – dient dem Gesundheitsschutz. Wir appellieren an Sie, sich auch im weiteren Verlauf des Sommersemesters für die eigene Sicherheit und für die anderer einzusetzen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute für das Sommersemester und danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!

Siehe auch:
Eckpunkte für Studium und Lehre im Sommersemester 2022 (gültig ab 26. Mai 2022)
FUCSI-Umfrage zum Studium unter Pandemiebedingungen

(Bildquelle: Pixabay.com)

Nutzungsbedingungen ab April 2022

FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt bestehen, 3G-Kontrollen und Anwesenheitserfassung entfallen.

Mit den geänderten gesetzlichen Verordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus passen auch die Bibliotheken der Freien Universität die Nutzungsbedingungen ab dem 1. April 2022 an:

Zugangsregeln und Anwesenheitserfassung

Die 3G-Kontrollen an den Eingängen der Bibliotheken entfallen. Die Anwesenheit ist bis auf Weiteres nicht mehr zu dokumentieren. Die Nutzung der Open-Source-Webanwendung zur digitalen Anwesenheitserfassung a.nwesen.de der Freien Universität ist ausgesetzt.

Mund-Nasen-Schutz

In den Räumen der Bibliotheken bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen, auch am Lesesaal-Arbeitsplatz. Bitte halten Sie weiterhin Abstände ein und nehmen Sie Rücksicht aufeinander und auch auf die Schutzbedürfnisse der Mitarbeitenden!

Gruppenarbeitsräume

Die bisher für Einzelarbeitsplätze genutzten Gruppenarbeitsräume können wir Ihnen noch nicht wie in gewohnter Weise anbieten. Wir informieren Sie, sobald wir diese wieder zur Verfügung stellen können.


Darüber hinaus werden die Ausleihbedingungen auf Vor-Pandemie-Niveau zurückgesetzt (für Details siehe News vom 22. März 2022):

  1. Mahn- und Fernleihgebühren (Leistungsbescheide) werden wieder eingeführt.
  2. Automatische Leihfristverlängerung nur noch für FU-interne Personen. Externe Nutzende verlängern bitte eigenständig ihre Leihfrist im Primo-Benutzungskonto oder telefonisch oder per E-Mail.
  3. In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen.

Die Rahmenbedingungen für den Hochschulbetrieb werden angesichts des Pandemiegeschehens regelmäßig zwischen den Berliner Hochschulen und der Senatsverwaltung abgestimmt und angepasst. Die dargestellten Hinweise zu Grundsätzen und Einzelaspekten gelten daher an der Freien Universität Berlin vorbehaltlich bundes- oder landesrechtlicher Änderungen der Planungs- und Betriebsvorgaben (Stand: 30.03.2022).

(Bildquelle: Pixabay.com)

Corona-Maßnahmen bis 31. März 2022 verlängert

Please see below for the English version.

Der Berliner Senat hat die bisher geltenden Corona-Maßnahmen bis 31. März 2022 verlängert. Damit sind die bekannten Hygiene-Regelungen weiterhin in den Bibliotheken der Freien Universität umzusetzen:

  • In den Räumen der Bibliothek ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend, auch am Lesesaal-Arbeitsplatz und in den Gruppenarbeitsräumen.
  • Bitte halten Sie den vorgeschriebenen Abstand zu anderen Personen.
  • Nachweis von Test, Impfung oder Genesung („3G“) sowie Lichtbildausweis
  • Anwesenheitsdokumentation mit QR-Code am Arbeitsplatz erforderlich (Webtool: a.nwesen.de)
  • kontaktarme Ausleihe weiterhin möglich

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

The Berlin Senate has extended the previously applicable corona measures until March 31, 2022. This means that the known hygiene regulations in the libraries of Freie Universität are still valid:

– Wearing an FFP2 mask is mandatory in the library rooms, also at the reading room workplace and in the workspaces for groups. The workspaces are for one-person use only, workspaces for groups cannot currently be offered.
– Please keep an appropriate distance between yourself and others.
– Proof of testing, vaccination or recovery („3G“) and photo identification
– Presence documentation with QR code required at the workplace (web tool: a.nwesen.de)
Low-contact lending is still possible.

Thank you for your understanding!

(Bildquelle: Pixabay.com)

Ab sofort FFP2-Maskenpflicht in allen Bibliotheken

Please see below for the English version

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gilt in allen Bibliotheken der Freien Universität die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer FFP2-Maske in allen Bereichen der jeweiligen Bibliotheksstandorte, auch am Lesesaal-Arbeitsplatz.

Hintergrund sind die aktuellen Entwicklungen der Pandemie, das erhöhte Lüftungserfordernis bei zugleich schwieriger Witterungslage und die häufige Unterschreitung des Mindestabstands, insbesondere beim Lüften.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

From Monday, December 20, 2021, it is a mandatory to wear a FFP2 mask permanently in all areas of the respective library locations of Freie Universität, including the workstations in the reading rooms.

The background to this are the current developments in the pandemic, the increased ventilation requirements in the case of difficult weather conditions and the frequent shortfall of the minimum distance, especially when ventilating.

We ask for your understanding.

(Bildquelle: Pixabay.com)

Nur noch OP-Maskenpflicht in den Bibliotheken

In der neuesten Fassung der Berliner SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung vom 6. Juli 2021 ist die FFP2-Maskenpflicht in Hochschulbibliotheken durch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“) ersetzt worden (siehe § 26, Abs. 3 in Verbindung mit § 2). Ab sofort dürfen Sie selbst entscheiden, welche der beiden Maskentypen Sie beim Besuch der Bibliotheken der Freien Universität tragen möchten.

Die Veränderung bezieht sich auch auf Räumlichkeiten der Hochschulen außerhalb der Bibliotheken. Bitte beachten Sie, dass Sie die Maske auch weiterhin am gebuchten Arbeitsplatz tragen müssen.

Bildquelle: Pixabay.com