12. Berliner Europa-Dialog: British Roulette – Podiumsdiskussion zum Brexit

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Annie Spratt: Bugger Brexit Bildquelle: https://unsplash.com/photos/wdYOD5ag8PI

Kurz vor dem ursprünglich für den 31. Oktober 2019 angesetzten EU-Austrittsdatum werden die Brexit-Wehen erneut heftig: Das britische Unterhaus hatte Premier Boris Johnson per Gesetz gezwungen, die EU um eine weitere Verschiebung des Austritts um drei Monate zu bitten. Johnson kam dem unter Protest nach und lässt gleichzeitig bereits Gesetze ausarbeiten, um das nationale Recht auf den Brexit vorzubereiten. Am 12. Dezember 2019 werden Neuwahlen zum Unterhaus stattfinden.

Die Opposition strebt ein neues Referendum über die mit der EU getroffene Austrittsvereinbarung an, für das im Unterhaus ebenso die Mehrheit fehlt wie für das Austrittsabkommen, das schon dreimal abgelehnt wurde. Gleichzeitig scheint eine lange Zeit für unmöglich erachtete Lösung auf – die Verlegung der Zollgrenze in die irische See.

Wie stellen sich der aktuelle Verhandlungsstand und die Interessenlage in Großbritannien dar? Tritt das Vereinigte Königreich zum 31. Januar aus der EU aus? Wenn ja, zu welchen Bedingungen? Wenn nein, wie geht es im Brexit-Poker weiter? Und was sind die Folgen für das Vereinigte Königreich, den irischen Friedensprozess sowie das Verhältnis zur EU?

Diese und weitere Fragen diskutieren am 19.11.2019 von 18:30 bis 20:30 Uhr:

  • Jane Golding, British in Europe
  • Prof. Dr. Mareike Kleine, Freie Universität Berlin
  • Derek Scally, Korrespondent der Irish Times
  • Jon Worth, Blogger

Moderation: Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Freie Universität Berlin.

Anmeldung bis zum 18.11.2019 unter: info@eu-infozentrum-berlin.de.

Ort: Henry-Ford-Bau, Hörsaal A, Garystraße 35, 14195 Berlin-Dahlem (U3 Freie Universität)

Die Veranstaltung im Rahmen der Reihe Berliner Europa-Dialog wird kooperativ organisiert vom Dokumentationszentrum Vereinte Nationen – Europäische Union der Freien Universität Berlin, dem Europäischen Informationszentrum Berlin (Träger: Deutsche Gesellschaft e. V.) sowie der Europa-Union Berlin e. V.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

UN2020: Welche Zukunft wollen wir, welche Vereinten Nationen brauchen wir?

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Im nächsten Jahr werden die Vereinten Nationen 75 Jahre alt. Für 2020 hat sich die Weltorganisation folgendes Motto gegeben: „UN2020, The Future we want, the UN we need“.

Die DGVN nimmt dies zum Anlass im Rahmen einer Podiumsdiskussion über „wie wir die Vereinten Nationen stärken können“, zu diskutieren.

Wann: 25. Oktober 2019, 18:30 Uhr (Einlass 18:10 Uhr)

Programm:

– 18:30 Uhr Begrüßung Detlef Dzembritzki, DGVN-Vorsitzender

– 18:35 Uhr Gesprächsrunde mit Niels Annen (Staatsminister im Auswärtigen Amt,angefragt), Dr. Marianne Beisheim (Stiftung Wissenschaft und Politik, DGVN-Forschungsrat), Andreas Bummel (Director, Democracy Without Borders) und Dr. Manuela Scheuermann (Universität Würzburg), Moderation: Hannah Birkenkötter (DGVN-Vorstand)

– 20:00 Uhr Empfang.

Ort: DBB Forum, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin

Bitte melden Sie sich an: DGVN-Onlineformular.

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Die Vereinten Nationen in Finanzierungskrise

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Bereits zum Ende des Monats Oktober könnten die Vereinten Nationen vor der Zahlungsunfähigkeit stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Reserven aufgebraucht und das Personal kann nicht mehr bezahlt werden, so die Warnung des UN-Generalsekretär António Guterres.

Derzeit haben erst ca. 2/3 der Staaten (131 Staaten) ihre Pflichtbeiträge an die Vereinten Nationen entrichtet, ca. ein weiteres Drittel (62 Staaten) ist säumig. Unter den Staaten die ihre Beiträge noch schuldig sind, sind unter anderem die USA. Sie tragen 22 Prozent der Beiträge am ordentlichen UN-Haushalt. Aber auch Brasilien ist seinen Beitrag im zweistelligen Millionenbereich schuldig. Die genaue Übersicht der bereits gezahlten Beiträge finden Sie hier.

Diese Pflicht-Beiträge machen aber nur 20 Prozent der über das gesamte UN-Budget verplanten Mittel aus. Das Gros der Beiträge läuft über Zahlungen an konkrete Projekte. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren verstärkt und könnte für die Vereinten Nationen auch zu einem Problem werden. Die eigenständige strategische Planung und damit eine effektive Arbeit der Weltorganisation wird ohne ausreichendes Budget in deutlicher Weise erschwert.

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Bewirb Dich: National Model United Nations 2020

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Das National Model United Nations (NMUN) ist die weltweit größte UN-Simulation für Hochschulstudenten mit über 5.000 Teilnehmern aus Nord- und Südamerika, Afrika, Asien und Europa. Die Konferenz findet im März 2020 in den Sheraton und Hilton Hotels, New York City, statt, die Voting Procedures und die Closing Ceremony sogar im Hauptquartier der Vereinten Nationen. Jede Hochschule vertritt einen UN-Mitgliedstaat oder eine Nichtregierungsorganisation, den/die es in verschiedenen Komitees und Internationalen Organisationen zu repräsentieren gilt.

Die Teilnehmer werden in einer interdisziplinären Projektgruppe (Mi + Do, 16 – 18 Uhr) im Wintersemester 2019/20 und der anschließenden vorlesungsfreien Zeit auf die Konferenz vorbereitet.

Wichtiges für Deine Bewerbung:

Voraussetzungen:

  • Sehr gute Englischkenntnisse
  • Kenntnisse über die Vereinten Nationen
  • Überdurchschnittliches Engagement, auch über die Projektgruppe hinaus
  • Teilnehmereigenbeitrag ca. 950,00 Euro (abhängig von den Fundraising-Aktivitäten der Teilnehmer)

Inhalt der Bewerbungen:

  • Lebenslauf mit persönlichen Angaben (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Alter, internationale Erfahrungen, Foto)
  • Studienfach, Semesteranzahl, Matrikelnummer
  • Kurze Darstellung über den Grund der Bewerbung (auf Englisch, ca. 100 Wörter)
  • In December 2019, the Santiago Climate Change Conference (UNFCCC COP 25) takes place in Chile. Write a statement for the Representatives of the United States and the Maldives on the impact of climate change on the 2030 Agenda for Sustainable Development in which they explain their respective countries‘ position (beide Teile sind auf Englisch zu bearbeiten, insgesamt ca. 600 Wörter.).

Bewerbungfrist: bis 17. Oktober 2019

Schriftliche Bewerbungen (in englischer Sprache, per E-Mail) an:

Dr. Peggy Wittke
Model United Nations/Model European Union
Fachbereich Rechtswissenschaft
Van’t-Hoff-Str. 8, 14195 Berlin
Tel.: 030 – 838 547 05
E-Mail: peg@zedat.fu-berlin.de

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Zwischen Zweifeln und Fortschritten: Der SDG-Gipfel der Vereinten Nationen

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Vom 24.-25. September 2019 kommen in New York die Staats- und Regierungschefs/-chefinnen zum ersten SDG-Gipfel zusammen. Vier Jahre nach Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung werden Sie beraten, wie die Umsetzung der Ziele gelingen kann.

Welche Fortschritte konnten bereits erzielt werden und wo gibt es die größten Missstände? Auf welche grundlegenden Veränderungen kommt es in den nächsten Jahren an, um die SDGs erreichen zu können? Und welche Impulse für stärkeres Handeln und notwendige Reformen können vom SDG-Gipfel der Vereinten Nationen ausgehen?

Programm

18:30: Begrüßung durch Detlef Dzembritzki, DGVN-Vorsitzender

18:35: SDG-Gipfel in New York (Dr. Marianne Beisheim, Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP)

18:50: Live-Schaltung zum SDG-Gipfel nach New York mit Einschätzungen von Rebecca Freitag und Felix Kaminski (Jugenddelegierte für Nachhaltige Entwicklung)

19:00: Podiumsdiskussion zur Umsetzung der SDGs mit

  • Ernst Ulrich von Weizsäcker, Umweltwissenschaftler, Mitglied des Deutschen Bundestags a.D.
  • Ulli Nissen, Mitglied des Deutschen Bundestags
  • Marcel Dorsch, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU)
  • Christina Arkenberg, Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DSPG)

Moderation: Katie Gallus (angefragt)

20:00: Empfang

Bitte melden Sie sich hier für die Veranstaltung an.

Veranstaltungsadresse:  Urania
An der Urania 17
10787 Berlin

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Bewirb Dich: 64. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission in New York

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Im März 2020 findet in New York die 64. Sitzung der UN-Frauenrechtskommission (Commission on Status of Women, CSW) statt, in deren Mittelpunkt die Umsetzung der Aktionsplattform von Peking stehen wird.

Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) fördert die Teilnahme von zwei Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft mit ausgewiesener fachlicher Expertise auf dem Gebiet der Gendergerechtigkeit. Die beiden ausgewählten „UNA Germany Youth Observer“ lernen in 5 bis 7 Tagen die Themen, Akteure und Prozesse auf internationaler Ebene intensiv kennen, bringen ihre Expertise ein und knüpfen wichtige Kontakte auf nationaler und internationaler Ebene.

Das Programm „Youth for CSW“ umfasst die Vorbereitung und Begleitung durch das DGVN-Generalsekretariat und Ehrenamtliche mit UN-Expertise, sowie die Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Gendergerechtigkeit in der DGVN. Erwartet wird, dass während und nach der Reise über relevante Kanäle und Netzwerke von der 64. FRK-Sitzung in New York berichtet wird und die Erkenntnisse und Erfahrungen aktiv an junge Menschen weitergegeben werden.

Die DGVN übernimmt die Kosten für Flug und Unterkunft und zahlt einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in New York. Ein erstes Vorbereitungstreffen findet bereits im Oktober 2019 in Berlin statt.

Auswahlkriterien für die Aufnahme ins Programm „Youth for CSW“:

  • Belegtes Engagement für eine gendergerechte Welt mit nachgewiesenen eigenen Beiträgen
  • Jugendpolitische Erfahrung
  • Ideen für die Berichterstattung aus New York und für die Auswertung gemeinsam mit jungen Menschen nach Rückkehr
  • Interesse, das Thema Gendergerechtigkeit, auch auf internationaler Ebene zu gestalten
  • Mindestens 18 Jahre und höchstens 25 Jahre alt (im März 2020)

Inhalt der Bewerbung um die Aufnahme ins Programm „Youth for CSW“:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Angabe einer Referenzperson aus einer einschlägigen zivilgesellschaftlichen Organisation

Bewerbung an: Frau Dr. Lisa Heemann – bewerbung@dgvn.de.

Bewerbungsfrist: 15. September 2019

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Diskussionsabend: Zwischenbilanz der deutschen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat

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Die DGVN und die Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag, mit dem Unterausschuss-Vorsitzenden für Vereinte Nationen Ulrich Lechte, laden am 12.09.2019 von 18 – 21 Uhr zum Diskussionsabend „Zwischenbilanz der deutschen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat“ in den Bundestag ein.

Deutschland ist seit Januar 2019 für zwei Jahre Mitglied im UN-Sicherheitsrat und hatte im April den Vorsitz inne. Der Sicherheitsrat trägt, nach Artikel 24 der UN-Charta, die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Als eines von 15 Mitgliedern des Sicherheitsrats hat Deutschland die Mitverantwortung für diese wichtige Aufgabe übernommen.

Die Podiumsdiskussion dient einer ersten Zwischenbilanz und geht der Frage nach, ob die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht wird.

Begrüßung:

  • Alexander Graf Lambsdorff MdB, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
  • Detlef Dzembritzki, Vorsitzender der Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V

Impulsvortrag – Germany and the Security Council: Can the UN System Be Saved?

  • Richard Gowan, UN-Direktor der International Crisis Group, New York

Podiumsdiskussion:

  • Ulrich Lechte MdB, Vorsitzender Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung
  • Dr. Andreas Nick MdB, Obman der CDU/CSU-Fraktion im Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung
  • Hannah Birkenkötter, Mitglied des Vorstands der DGVN
  • Richard Gowan, UN-Direktor der International Crisis Group, New York

Moderation: Jens Henning Fischer

Schlusswort: Ulrich Lechte MdB, Vorsitzender Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung

Im Anschluss wird zum Empfang gebeten.

Es wird um Anmeldung über das Onlineformular gebeten.

Veranstaltungsadresse:

Deutscher Bundestag
Abgeordnetenlobby, Eingang Reichstagsgebäude Süd
Scheidemannstraße
10117 Berlin

Einlass: 18 Uhr

Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments

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Präsident des Europäischen Parlaments ist seit diesem Sommer (bis 2022) David Maria Sassoli (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament). Ihm zur Seite gestellt sind 14 Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen sowie 5 Quästoren/Questorinnen – das Präsidium des Europäischen Parlaments.

Herzstück der legislativen Arbeit des Europäischen Parlaments sind die Ausschüsse des EU-Parlaments. Bereits im Juli (erste Sitzung) wurden die Vorsitzenden und Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Ausschüsse für die nächsten zweieinhalb Jahre gewählt.

Die Ausschüsse sind für die Ausarbeitung der Standpunkte des Parlaments zu den einzelnen Gesetzesvorschlägen zuständig. Sie reichen Änderungsanträge zur Prüfung im Plenum ein und benennen Verhandlungsteams für die Führung legislativer Verhandlungen mit dem Europäischen Rat. Sie nehmen Initiativberichte an, organisieren Anhörungen mit Sachverständigen und kontrollieren die anderen Einrichtungen und Organe der EU. Das Europäische Parlament hat 20 Ausschüsse und zwei Unterausschüsse.

Unter deutschem Vorsitz sind derzeit die Ausschüsse für:

  • Auswärtige Angelegenheiten – David McAllister (EVP – Christdemokraten)
  • Internationaler Handel – Bernd Lange (Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament)
  • Haushaltskontrolle – Monika Hohlmeier (EVP – Christdemokraten)
  • Landwirtschaft und ländliche Entwicklung – Norbert Lins (EVP – Christdemokraten)
  • Kultur und Bildung – Sabine Verheyen (EVP – Christdemokraten).

Die Mitglieder des Parlaments sind nicht nach Nationalitäten organisiert, sondern in derzeit 7 politischen Gruppen. 25 Mitglieder bedarf es, um eine politische Gruppe innerhalb des Parlaments zu gründen und jedes Parlamentsmitglied darf nur einer Gruppe angehören. Es gibt jedoch auch fraktionslose Parlamentsmitglieder.

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Die Genfer Konvention ist 70 Jahre alt geworden

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Schweizerisches Bundesarchiv, CH-BAR#K1#1000/1414#2*

Am 12. August 1949, vor nunmehr 70 Jahren, wurde die aus vier Übereinkommen bestehende Konvention von 196 Ländern in Genf ratifiziert. Im Laufe der Jahre wurde sie um drei Zusatzprotokollen (1977 und 2005) ergänzt.

Die Konvention beinhaltet internationale Rechtsnormen zum Umgang mit der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten und in Kriegszeiten. Sie bilden den Kern des humanitären Völkerrechts. In ihr sind Regeln zum Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, festgehalten.

Insgesamt handelt es sich um 4 Abkommen: „Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde“ (I), „Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See“ (II), „Kriegsgefangenen“ (III) und „Zivilpersonen in Kriegszeiten“ (IV). Die heute gültige Konvention war eine Überarbeitung des I. und III. Abkommens und die Ergänzung der Abkommen.

Inhalt der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle:

  • Die erste und zweite Genfer Konvention von 1949 verpflichten die kriegführenden Parteien, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige sowie medizinisches Personal, Ambulanzen und Spitäler besonders zu schützen. Sie müssen von der Konfliktpartei, in deren Händen sie sich befinden, geborgen und gepflegt werden.
  • Die dritte Genfer Konvention enthält detaillierte Regeln über die Behandlung von Kriegsgefangenen.
  • Die vierte Genfer Konvention schützt Zivilpersonen, die sich in Feindeshand – in eigenem oder in einem besetzten Gebiet – befinden.
  • Das erste Zusatzprotokoll von 1977 ergänzt die Regeln der vier Genfer Konventionen für internationale bewaffnete Konflikte. Es enthält zudem gewisse Einschränkungen wie das Verbot von Angriffen auf Zivilpersonen und zivile Objekte sowie die Beschränkung der Mittel und Methoden der Kriegsführung.
  • Das zweite Zusatzprotokoll von 1977 ergänzt den gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen, der als einzige Bestimmung auch in nicht internationalen bewaffneten Konflikten anwendbar ist.
  • Das dritte Zusatzprotokoll von 2005 sieht die Einführung des roten Kristalls als zusätzliches Emblem vor. Dieser kann seit 2007 zusätzlich zu den bereits durch die Genfer Konventionen vorgesehenen Emblemen des roten Kreuzes und des roten Halbmonds zur Signalisierung von Personen und Objekten benutzt werden, die besonderen Schutz genießen.

Historie:

Der Genfer Henry Dunant (1828–1910) leitete die ersten Schritte zum Schutz der Menschen in Konfliktsituationen (nach der verlustreichen Schlacht von Solferino (1859)) ein. Seine humanitäre Initiative führte schließlich zur Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). 1864, 1899, 1906, 1907 und 1929 wurden auf internationalen Konferenzen in Genf und Den Haag mehrere Vereinbarungen zum Schutz von Kriegsopfern und zur Reglementierung der Methoden und Mittel der Kriegsführung verabschiedet. Der Zweite Weltkrieg zeigte aber, dass weitere Anstrengungen nötig waren. Unter dem Vorsitz von Bundesrat Max Petitpierre erarbeitete eine internationale Konferenz in Genf die vier Genfer Konventionen von 1949.

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Deutschland stellt die neue EU-Kommissionspräsidentin

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Seit dem 17. Juli steht fest, dass erstmalig eine Frau Kommissionspräsidentin der Europäischen Union wird. Die ehemalige deutsche  Verteidigungsministerin, Ursula von der Leyen, wird im November das Amt von Jean-Claude Juncker übernehmen.

Von der Leyen wurde mit einer Mehrheit von 383 der insgesamt 733 Stimmen der Kommission gewählt. Viele hatten ihren Hut in den Ring geworfen und fanden Für- und Gegensprache, keiner jedoch die entsprechende Mehrheit. Durchgesetzt hat sich nun die bisher stärkste Fraktion in der Kommission, die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) – EVP. Der Presse ist zu entnehmen, dass die Kandidatin von der Leyen, auf den Vorschlag des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron zurück ginge.

Der bisherige Generalsekretär der Europäischen Kommission (oberster Verwaltungsbeamter), Martin Selmayr, wird sein Amt voraussichtlich niederlegen. Ursula von der Leyen hatte zuvor bereits angedeutet, es könne nicht zwei Deutsche in EU-Spitzenpositionen geben. Als möglicher Nachfolger gilt der Franzose Olivier Guersent. Er ist bisher Generaldirektor für den Bereich Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte in der EU-Kommission

Auch das Europaparlament hat bereits einen neuen Präsidenten, den Italiener David-Maria Sassoli. Die Deutschen Katarina Barley (SPD), Rainer Wieland (CDU) und Nicola Beer (FDP) zählen zu den 14 VizepräsidentInnen.

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