Deutschland stellt die neue EU-Kommissionspräsidentin

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Seit dem 17. Juli steht fest, dass erstmalig eine Frau Kommissionspräsidentin der Europäischen Union wird. Die ehemalige deutsche  Verteidigungsministerin, Ursula von der Leyen, wird im November das Amt von Jean-Claude Juncker übernehmen.

Von der Leyen wurde mit einer Mehrheit von 383 der insgesamt 733 Stimmen der Kommission gewählt. Viele hatten ihren Hut in den Ring geworfen und fanden Für- und Gegensprache, keiner jedoch die entsprechende Mehrheit. Durchgesetzt hat sich nun die bisher stärkste Fraktion in der Kommission, die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) – EVP. Der Presse ist zu entnehmen, dass die Kandidatin von der Leyen, auf den Vorschlag des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron zurück ginge.

Der bisherige Generalsekretär der Europäischen Kommission (oberster Verwaltungsbeamter), Martin Selmayr, wird sein Amt voraussichtlich niederlegen. Ursula von der Leyen hatte zuvor bereits angedeutet, es könne nicht zwei Deutsche in EU-Spitzenpositionen geben. Als möglicher Nachfolger gilt der Franzose Olivier Guersent. Er ist bisher Generaldirektor für den Bereich Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte in der EU-Kommission

Auch das Europaparlament hat bereits einen neuen Präsidenten, den Italiener David-Maria Sassoli. Die Deutschen Katarina Barley (SPD), Rainer Wieland (CDU) und Nicola Beer (FDP) zählen zu den 14 VizepräsidentInnen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Informationen zur geplanten Abschaffung der Zeitumstellung

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Quelle: pixabay.com/de/photos/wecker-winterzeitumstellung-2175342/

Am vergangenem Montag traf sich der zuständige Verkehrsausschuss im Europaparlament in Brüssel um über die geplante Abschaffung der Zeitumstellung zu sprechen.

Der Verkehrsausschuss schlägt vor, dass die Zeitumstellung am letzten Sonntag im März 2021 die letzte für die EU-Länder sein sollte, die beschließen, ihre Sommerzeit dauerhaft einzuhalten. Mitgliedstaaten, die es vorziehen, ihre Standardzeit, auch bekannt als „Winterzeit“, beizubehalten, können die Uhren am letzten Sonntag im Oktober 2021 zum letzten Mal umstellen.

Ein Berichtsentwurf des Ausschusses unterstützte mit 23 Ja- zu 11 Nein-Stimmen einen Vorschlag der Kommission zur Beendigung des saisonalen Wandels, verschob aber den Starttermin von 2019 auf 2021. Dies würde das Recht der EU-Länder, über ihre Standardzeit zu entscheiden, nicht beeinträchtigen.

Die Europaabgeordneten des Verkehrsausschusses fordern auch, dass die EU-Länder alle Änderungen, die sie untereinander vornehmen, koordinieren. Die Kommission sollte die Entscheidung eines Mitgliedstaats seine Normzeit zu ändern bewerten, um sicherzustellen, dass die Anwendung der Sommerzeit in einigen Ländern und der Winterzeit in anderen Ländern das Funktionieren des Binnenmarktes nicht beeinträchtigt.

Stellt die Kommission fest, dass die vorgesehenen Fristen zur Abschaffung der Zeitumstellung das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erheblich und dauerhaft beeinträchtigen könnten, kann sie einen Vorschlag zur Verschiebung des Anwendungsdatums der Richtlinie um höchstens 12 Monate unterbreiten.

Hintergrund

Unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Studien, die negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zeigen, und eine Reihe von Bedenken, die von verschiedenen Bürgerinitiativen geäußert wurden, forderte das Parlament die Kommission in einer Entschließung vom Februar 2018 auf, eine „gründliche Bewertung der geltenden Sommerzeitrichtlinie vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag für ihre Überarbeitung vorzulegen“.

Als Reaktion darauf organisierte die Kommission im Sommer 2018 eine öffentliche Konsultation, die 4,6 Millionen Antworten erhielt (die höchste Zahl, die je bei einer von der Europäischen Kommission organisierten öffentlichen Konsultation erreicht wurde), von denen 84% die Einstellung der halbjährlichen Uhrenwechsel befürworteten, während 16% sie beibehalten wollten. Am 12. September 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Einstellung saisonaler Zeitverschiebungen vor.

Historische Fakten zur Zeitumstellung

Die Internationale Meridian-Konferenz in Washington 1884 mit Vertretern aus 25 Nationen entschied ausgehend vom Greenwicher Nullmeridian ein globales System mit 24 Zeitzonen zu schaffen. Im Laufe der Geschichte wurden aus wirtschaftlich-politischen Erwägungen wiederholt in vereinzelten Ländern eine um die „Normalzeit“ um eine Stunde, teilweise um zwei Stunden vorausgehende Sommerzeit und (z.B. im Winter 1946/47 in der Tschechoslowakei) eine Zurückstellung der Uhren um eine Stunde durchgeführt.

Frankreich führte als einziges europäisches Land 1976 die Sommerzeit mit der Begründung des Energiesparens ein. Alle anderen folgenden Länder der europäischen Gemeinschaft führten als Erklärung die Integration und Harmonisierung des gemeinsamen Binnenmarktes an. Bis 1996 wurden die verschiedenen Sommerzeitregelungen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht und im Jahr 2001 in einer Richtlinie festgehalten.

Einige ausgewählte Dokumente zum Thema für Sie zusammengestellt:

Richtlinie vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit: https://publications.europa.eu/s/kJp9

European Parliament resolution of 8 February 2018 on time change arrangements (2017/2968(RS))

Final report of the public consultation

Noch mehr Informationen zur UN & EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

JETZT IM LIVE-STREAM: 10. Berliner Europa-Dialog: Under Pressure – Zur Zukunft der Europäischen Union

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

https://www.fu-berlin.de/sites/ub/ueber-uns/un-eu/veranstaltungen/BED-10/Live-Stream-BED-10/index.html

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

 

Vormerken! Under Pressure am 12.02.19

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Quelle: https://pixabay.com/de/schrott-presse-schrottplatz-569118/

Das Dokumentationszentrum UN-EU der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin lädt zum 10. Berliner Europa-Dialog ein. Am 12.02. um 18 Uhr beginnt die Veranstaltung mit dem Titel: Under pressure – zur Zukunft der Europäischen Union im Henry-Ford-Bau (Hörsaal A) in der Garystr. 35 in 14195 Berlin.

Ziel der Veranstaltung ist, Fragen zu den aktuellen Herausforderungen der Europäischen Union vor dem wahrscheinlich bevorstehenden Brexit und den Europawahlen zu diskutieren. Dabei stehen auch strategische Aspekte der EU-Reform sowie der künftigen Ausgestaltung der europäischen Integration in Zeiten einer polarisierten europapolitischen Debatte im Fokus.

Europa wird von innen wie von außen angegriffen: In Großbritannien nähert sich der Brexit, der ggf. härter ausfällt als erwartet. In Frankreich protestieren „Gelbwesten“ gegen die Politik Emmanuel Macrons, der mit einem ambitionierten proeuropäischen Programm gestartet war. Gegen Polen und Ungarn laufen Rechtsstaatsverfahren der Europäischen Kommission. Die italienische Regierung agitiert offen gegen die EU. Auch die Katalonienfrage steht noch auf der Agenda. Die Europa-Wahlen im Mai stehen vor der Tür und populistische Parteien in vielen EU-Ländern proklamieren Exit-Vorhaben.

Benötigen wir eine neue Erzählung Europas oder mehr, gar andere Ergebnisse? Wie wird der Brexit aussehen und wie wird die Europäische Union, the day after, in die Wahlen gehen? Welche Rolle spielt die Zivilgesellschaft dabei?

Diese und weitere Fragen diskutieren am Dienstag, den 12.02.2019 von 18:00 – 20:00 Uhr:

  • Laura Bethke, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Strategische Beratung und Koordination
  • Katja Sinko, Stellv. Vorsitzende, Junge Europäische Bewegung
  • Benjamin Knight, britischer Korrespondent für DW und andere Medien

Die Podiumsdiskussion wird moderiert von Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Inhaberin des Jean Monnet Lehrstuhls und Leiterin der Arbeitsstelle Europäische Integration, Freie Universität Berlin.

Ort der Veranstaltung: Freie Universität Berlin, Henry-Ford-Bau, Hörsaal A, Garystraße 35, 14195 Berlin-Dahlem (U3 Freie Universität).

Die Veranstaltung im Rahmen der Reihe Berliner Europa-Dialog wird kooperativ organisiert vom Dokumentationszentrum Vereinte Nationen – Europäische Union der Freien Universität Berlin, dem Europäischen Informationszentrum Berlin (Träger: Deutsche Gesellschaft e. V.) sowie der Europa-Union Berlin e. V.

Wir würden uns freuen, Sie zu der Podiumsdiskussion begrüßen zu dürfen. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt frei. Ihre Anmeldung senden Sie bitte bis zum 11.02.2019 an info@eu-infozentrum-berlin.de.

Links zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Seminar: Wie funktioniert die EU?

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Das europaweite Informationsnetzwerk Europe Direct lädt zu einem Seminar im EDIC (Europe Direct Information Center) Berlin Besucherzentrum im Amerikahaus ein.

Die zweitägige Veranstaltung findet vom 19. Februar, 16:00 – 20. Februar, 19:00 in der Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin statt. Anmelden können Sie sich hier: https://www.edic-berlin.info/events/seminar-wie-funktioniert-die-eu

Auf dem Veranstaltungstext der Webseite heißt es weiter:

Am 26. Mai 2019 wählen wir das nächste Europaparlament. Aber was darf das Europaparlament entscheiden? Was macht die Kommission und was der Europäische Rat? Wofür ist die EU überhaupt zuständig?

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Europawahl 2019: Formalien

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

https://pixabay.com/de/fahne-europa-flagge-eu-europäisch-2608475/

Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Vom 23.-26. Mai 2019 ist es wieder so weit.

Deutschland hat (derzeit) 96 Sitze im Parlament zu besetzen. Insgesamt wird es nach der Europawahl 750 Europaabgeordnete plus den Präsidentin/Präsidenten geben.

Formalien:

In Deutschland wird am 26. Mai gewählt. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 den 26. Mai 2019 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland bestimmt. („Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2019″ vom 8. Oktober 2018)

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Listen für ein Bundesland und gemeinsame Listen für alle Länder sind beim Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr schriftlich einzureichen (§ 11 Absatz 1 Europawahlgesetz).

Die Wahl:

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl, unter Beachtung des Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und einige weitere europäischer und nationaler Vorschriften, bestimmt.

Im Anschluss an die Europawahl wird der Präsident der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl, vom Europäischen Parlament gewählt. Die EU-Bürgerin und -Bürger bestimmen damit auch den Kommissionspräsidenten.

In Deutschland:

Jeder Wahlberechtigte verfügt über eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung gewählt werden kann.

Wer darf wählen:

Jeder Deutsche und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten (länger als 3 Monate). Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde eingetragen sein (kommen Sie aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, müssen Sie die Eintragung bei der Gemeinde beantragen). Allerdings müssen Sie sich entscheiden wo Sie wählen: in Deutschland, deutsche Abgeordnete oder in Ihrem Herkunftsland, die entsprechenden Abgeordneten. Jeder Wahlberechtigte darf nur einmal wählen.

Die Wahlbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen bekommen Sie per Post zugeschickt.

Sie sind als Deutscher im EU-Ausland:

Hier gilt das Verfahren wie in Deutschland. Sie können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teilnehmen. Bei dem Wunsch vor Ort zu wählen, kontaktieren Sie frühzeitig ihre lokalen Gemeindebehörden (nationales Wahlrecht).
Wichtig: Wählen Sie im EU-Ausland, wählen Sie die Abgeordnenten dieses Landes – keine deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments.

Am wichtigsten: Per Briefwahl kann jeder wählen unabhängig von seinem Lebensort!

Wen kann man wählen? Wer kann sich zur Wahl stellen?

Gewählt werden kann jeder, der bei den Europawahlen selbst wählen darf, da er automatisch das passive Wahlrecht hat, um sich um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament zu bewerben.

Kandidieren können Sie allerdings nur auf Bundes- oder Landeslisten von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen einem demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. In geheimer Wahl müssen Kandidatinnen und Kandidaten sowie die jeweiligen Listenplätze ermittelt werden.

Seit 2004 gibt es keine Doppelmandate mehr – entweder Bundestag oder Europäisches Parlament. Auf kommunaler Ebene (z. B. Stadt-, Gemeinde- oder Kreisrat) können Sie weiterhin beides ausüben.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

 

Digitalisierung und Arbeitsmarkt: Wie wird sich unsere Arbeitswelt durch die Digitalisierung verändern, und wie bereiten wir uns darauf vor?

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Die Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland lädt am Mittwoch, den 14. November 2018, von 16:00 bis 19:00 Uhr zu der Veranstaltung „Digitalisierung und Arbeitsmarkt“ ein.
Viel wird darüber gesprochen wie die Digitalisierung den Arbeitsmarkt in Deutschland und Europa verändern wird: Wegfall von Jobs, Schaffung neuer Jobs, veränderte Arbeitsplätze, Veränderung der demographischen Entwicklung, persönliche und vom Staat getragene Veränderungen, Schutz von ArbeitnehmerInnen, etc.

Diese und weitere Fragen werden wir mit hochrangigen VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutieren.

Programm:

16:00 Uhr Einführung

Richard N. Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland

 

16:10 -17:25 Uhr Panel 1: Wie wird die Digitalisierung die Struktur des Arbeitsmarkts verändern?
Dr. Nicolaus Heinen, Head of Global Intelligence Services, Linde AG
Barbara Kauffmann, Direktorin, Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung, Europäische Kommission
Anja Meierkord, OECD, Direktion für Beschäftigung, Arbeit und Soziales

Kaffeepause

17:40 – 19:00 Uhr Panel 2: Was müssen Staat und Wirtschaft tun, um sich auf die Digitalisierung vorzubereiten?
Prof. Dr. Maarten Goos, Vorsitzender, Hochrangige Gruppe der EU-Kommission zu den Auswirkungen der digitalen Transformation auf die EU-Arbeitsmärkte
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Oliver Suchy, Abteilungsleiter Digitale Arbeitswelten und Arbeitsweltberichterstattung, DGB Bundesvorstand

Bitte melden Sie sich bis zum 09.11.2018 unter diesem Link an.

Veranstaltungsort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Wo stehen die EU-Länder zur Bekämpfung des Klimawandels?

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Das Climate Action Network Europe (CAN) hat kürzlich eine Studie zum Pariser Klimaabkommen veröffentlich (in Kooperation mit der Europäischen Kommission). In der Veröffentlichung werden die einzelnen Mitgliedsstaaten auf Einhaltung ihrer Ziele überprüft und eine Rangliste erstellt. Laut CAN tut allerdings kein europäisches Land genug, um den Klimawandel wirkungsvoll zu bekämpfen oder die CO2-Emissionen zu senken.

Während Schweden beispielsweise laut Prognosen ihre Klimaziele für 2030 bereits Ende diesen Jahres erreichen wird und in der Rangliste ganz oben steht, hinken andere Länder hinterher. Deutschland wird seine Ziele für 2020 voraussichtlich verfehlen, insbesondere die Ziele für Emissionsminderung und Energieeffizienz, besagt die Veröffentlichung.

Der Europäische Rat und das Parlament haben im Juni sowohl die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EER) mit einem Ziel-Anteil von 32 Prozent bis 2030 als rechtlich bindend für die Mitgliedsstaaten verabschiedet, als auch die Energieeffizienzrichtlinie mit einem EU-weiten Ziel von 32,5 Prozent bis 2030 beschlossen. Des weiteren will die EU-Kommission bis Ende des Jahres ihre Null-Emissionsstrategie für 2050 vorstellen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

 

Europäischer Nachhaltigkeitspreis 2018

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Zum ersten Mal lobt die Europäische Kommission einen Europäischen Nachhaltigkeitspreis aus.  Damit soll der Einsatz und die Kreativität europäischer Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen im Bereich Nachhaltigkeit honoriert werden

Das etwas sperrig klingende Thema lautet: „Befähigung der Menschen und Gewährleistung von Inklusion und Gleichheit“.

In vier Kategorien:

  • Jugend
  • öffentliche Einrichtungen
  • private Einrichtungen
  • Zivilgesellschaft

sollen inspirierende Initiativen bekannt gemacht werden, mit denen die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung in konkrete Lösungen und Chancen umgesetzt werden können.

Der Preis ist rein ideell und wird im Frühjahr 2019 vom Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, und Vizepräsident Jyrki Katainen anlässlich einer feierlichen Veranstaltung bekannt gegeben.

Die Bewerbungsfrist endet am 14. September 2018 – Anmeldung zum Wettbewerb.

Fragen zum Nachhaltigkeitspreis richten Sie bitte an das Generalsekretariat: SG-STAKEHOLDERPLATFORM-SDG@ec.europa.eu.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Umfrage der EU-Kommission zum Thema Sommerzeit / Winterzeit

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Quelle: pixabay.com – CC0 License

Die EU-Kommission hat eine Online-Abstimmung ins Leben gerufen, mit der ein konkretes Stimmungsbild zum Thema Zeitumstellung (Sommer- und Winterzeit) von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden geschaffen werden soll. Die Umfrage ist bis zum 16. August verfügbar.

Das Europaparlament hat im Februar 2018 eine Überprüfung der bisherigen Regelung durch die EU-Kommission gefordert, mit Verweis auf Studien, die besagen, dass die Sommerzeit negative Folgen für die Gesundheit der Menschen haben könnte. Nun hat die Kommission, auch auf drängen von Mitgliedsstaaten wie Finnland, die die Abschaffung der Sommerzeit fordern, eine Erhebung gestartet.

In dieser Befragung haben Sie die Möglichkeit, für die Beibehaltung der Sommerzeit, oder für ihre Abschaffung in der gesamten Europäischen Union zu stimmen. Die Kommission möchte, mit Blick auf den EU-Binnenmarkt, einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen vermeiden. Des weiteren kann eine Präferenz wie „ständige Sommerzeit“ oder „ständige Winterzeit“ abgegeben werden.

Weitere interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.