FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt bestehen, 3G-Kontrollen und Anwesenheitserfassung entfallen.
Mit den geänderten gesetzlichen Verordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus passen auch die Bibliotheken der Freien Universität die Nutzungsbedingungen ab dem 1. April 2022 an:
Zugangsregeln und Anwesenheitserfassung
Die 3G-Kontrollen an den Eingängen der Bibliotheken entfallen. Die Anwesenheit ist bis auf Weiteres nicht mehr zu dokumentieren. Die Nutzung der Open-Source-Webanwendung zur digitalen Anwesenheitserfassung a.nwesen.de der Freien Universität ist ausgesetzt.
Mund-Nasen-Schutz
In den Räumen der Bibliotheken bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen, auch am Lesesaal-Arbeitsplatz. Bitte halten Sie weiterhin Abstände ein und nehmen Sie Rücksicht aufeinander und auch auf die Schutzbedürfnisse der Mitarbeitenden!
Gruppenarbeitsräume
Die bisher für Einzelarbeitsplätze genutzten Gruppenarbeitsräume können wir Ihnen noch nicht wie in gewohnter Weise anbieten. Wir informieren Sie, sobald wir diese wieder zur Verfügung stellen können.
Darüber hinaus werden die Ausleihbedingungen auf Vor-Pandemie-Niveau zurückgesetzt (für Details siehe News vom 22. März 2022):
- Mahn- und Fernleihgebühren (Leistungsbescheide) werden wieder eingeführt.
- Automatische Leihfristverlängerung nur noch für FU-interne Personen. Externe Nutzende verlängern bitte eigenständig ihre Leihfrist im Primo-Benutzungskonto oder telefonisch oder per E-Mail.
- In einzelnen Fachbibliotheken werden spezielle Nutzungsbedingungen zurückgenommen.
Die Rahmenbedingungen für den Hochschulbetrieb werden angesichts des Pandemiegeschehens regelmäßig zwischen den Berliner Hochschulen und der Senatsverwaltung abgestimmt und angepasst. Die dargestellten Hinweise zu Grundsätzen und Einzelaspekten gelten daher an der Freien Universität Berlin vorbehaltlich bundes- oder landesrechtlicher Änderungen der Planungs- und Betriebsvorgaben (Stand: 30.03.2022).
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