Ein Beitrag von Melanie Kleist
Ein Mensch spaltet momentan Deutschland in zwei Lager: Karl-Theodor zu Guttenberg.
Ob, in welchem Umfang und in mit welchen Folgen er bei seiner Dissertation „geschummelt“ haben soll, wird momentan heiß in den Medien, in den Büros, in den Hörsälen und zu Hause diskutiert.
Ich habe den gesamten Werdegang dieser Geschichte per Internet live über den Kurznachrichtendienst Twitter mitverfolgt und mir sind dabei ein paar Fragen auf bibliothekarischer Ebene eingefallen, die ich mir durch Recherche beantworten konnte und sie Ihnen hier präsentieren möchte.
Falls Sie sich nun fragen „Wer ist denn ‚Ich‘?“, hier eine Kurzbeschreibung zu meiner Person: Ich bin Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Bibliothek. Meine Ausbildung habe ich hier an der FU gemacht und werde nun seit einem halben Jahr an selbiger weiterbeschäftigt, zu 40% in der Fachbereichsbibliothek Rechtswissenschaft und zu 60% in der Universitätsbibliothek. In meiner Freizeit beschäftige ich mich mit der Nutzung sozialer Netzwerke und deren Marketingwirkung und Nutzen für Bibliotheken und Informationsdienste.
Nun zu den besagten bibliothekarischen Fragen und den entsprechenden Antworten, die ich dazu auftun konnte:
Frage: Haben wir an der FU eigentlich ein Exemplar der Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag“?
Antwort: Ja, haben wir. Es gibt im gesamten FU-Bibliothekssystem ein Exemplar des Werkes und das besitzt, wie könnte es anders sein, die Fachbereichsbibliothek Rechtswissenschaften. Dort ist es im Moment noch laut Online-Katalog im Lesesaal zu finden bzw. sogar ausgeliehen mit etlichen Vormerkungen darauf (Kleiner Insider-Hinweis: wissenschaftliche Mitarbeiter dürfen im Gegensatz zu „normalen“ Studenten dort die meisten Bücher aus dem Lesesaal ausleihen). Sobald es allerdings vom momentanen Ausleiher zurückkommt, wird es auf Anweisung der Bibliotheksleitung direkt in den Handapparat „Lesesaal Aufsicht“ eingegliedert, wo es nur noch jeweils zwei Stunden lang in den Lesesaal ausgeliehen werden darf.
Frage: Werden wir ein weiteres Exemplar der Dissertation anschaffen?
Antwort: Nein, da es leider wohl nicht mehr möglich sein wird. Bei dem Verlag Duncker & Humblot sind alle 400 Exemplare des Werkes vergriffen und werden dort auch definitiv nicht mehr nachgedruckt. Durch diese Affäre hat das Image des Verlages gelitten, der sich auch in diesem Fall auf die Beurteilungen der Prüfungskommission verlassen hatte, genauso wie bei tausenden Dissertationen zuvor. Näheres und was der Geschäftsführer des Verlags, Florian Simon dazu sagt, finden Sie in diesem Artikel des Sterns.
Frage: Warum entfernen wir nicht unser Exemplar der Dissertation aus unserem Bestand?
Antwort: Nein, so lange die eigentlichen Urheber der plagiierten Abschnitte der Dissertation genau das einzeln gegen jede Bibliothek geltend machen, werden wir das Werk hüten wie unseren Augapfel.
Einen sehr schönen Blogartikel dazu habe ich hier gefunden. Er liest sich für Juristen besonders schön. 😉
Zudem möchte ich hier mal kurz meine ganz eigene Meinung zum Ausdruck bringen: Bibliotheken sammeln nur das Buch, über die Qualität des Inhalts muss jeder Leser für sich selbst entscheiden. Ganz unabhängig davon werden wir von unserem Sammelauftrag nicht absehen.
Und wenn Sie jetzt lernen möchten, wie Sie einfach und schnell (und vor allem richtig) zitieren können, dann melden Sie sich doch einfach für eine der Lehrveranstaltungen an, die die UB anbietet:
Richtig zitieren: Zitierregeln für konventionelle und elektronische Medien.