Europawahl 2019: Formalien

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

https://pixabay.com/de/fahne-europa-flagge-eu-europäisch-2608475/

Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Vom 23.-26. Mai 2019 ist es wieder so weit.

Deutschland hat (derzeit) 96 Sitze im Parlament zu besetzen. Insgesamt wird es nach der Europawahl 750 Europaabgeordnete plus den Präsidentin/Präsidenten geben.

Formalien:

In Deutschland wird am 26. Mai gewählt. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 den 26. Mai 2019 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland bestimmt. („Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2019″ vom 8. Oktober 2018)

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Listen für ein Bundesland und gemeinsame Listen für alle Länder sind beim Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr schriftlich einzureichen (§ 11 Absatz 1 Europawahlgesetz).

Die Wahl:

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl, unter Beachtung des Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und einige weitere europäischer und nationaler Vorschriften, bestimmt.

Im Anschluss an die Europawahl wird der Präsident der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl, vom Europäischen Parlament gewählt. Die EU-Bürgerin und -Bürger bestimmen damit auch den Kommissionspräsidenten.

In Deutschland:

Jeder Wahlberechtigte verfügt über eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung gewählt werden kann.

Wer darf wählen:

Jeder Deutsche und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten (länger als 3 Monate). Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde eingetragen sein (kommen Sie aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, müssen Sie die Eintragung bei der Gemeinde beantragen). Allerdings müssen Sie sich entscheiden wo Sie wählen: in Deutschland, deutsche Abgeordnete oder in Ihrem Herkunftsland, die entsprechenden Abgeordneten. Jeder Wahlberechtigte darf nur einmal wählen.

Die Wahlbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen bekommen Sie per Post zugeschickt.

Sie sind als Deutscher im EU-Ausland:

Hier gilt das Verfahren wie in Deutschland. Sie können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teilnehmen. Bei dem Wunsch vor Ort zu wählen, kontaktieren Sie frühzeitig ihre lokalen Gemeindebehörden (nationales Wahlrecht).
Wichtig: Wählen Sie im EU-Ausland, wählen Sie die Abgeordnenten dieses Landes – keine deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments.

Am wichtigsten: Per Briefwahl kann jeder wählen unabhängig von seinem Lebensort!

Wen kann man wählen? Wer kann sich zur Wahl stellen?

Gewählt werden kann jeder, der bei den Europawahlen selbst wählen darf, da er automatisch das passive Wahlrecht hat, um sich um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament zu bewerben.

Kandidieren können Sie allerdings nur auf Bundes- oder Landeslisten von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen einem demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. In geheimer Wahl müssen Kandidatinnen und Kandidaten sowie die jeweiligen Listenplätze ermittelt werden.

Seit 2004 gibt es keine Doppelmandate mehr – entweder Bundestag oder Europäisches Parlament. Auf kommunaler Ebene (z. B. Stadt-, Gemeinde- oder Kreisrat) können Sie weiterhin beides ausüben.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

 

Liveübertragung: EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hält jährliche Rede zur Lage der EU

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hält am 12. September 2018 im Europäischen Parlament seine jährliche Rede zur Lage der Europäischen Union. Seine Rede ist nicht nur ein Rückblick auf Erreichtes, sondern vielmehr auch ein Ausblick auf die politischen Schwerpunkte der kommenden Jahre und die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament. Seiner Ansprache schließen sich die Ansprachen der EPFraktionsvorsitzenden an.

Das Europäische Haus in Berlin lädt zur Übertragung der Reden aus Straßburg ein.

Programm

  • 8:15 Uhr: Einlass
  • 8:30 Uhr: Kaffee und Croissants
  • 8:50 Uhr: Begrüßung durch den Leiter des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments, Frank Piplat und den Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Richard Nikolaus Kühnel
  • 9:00 – 11:00 Uhr: Liveübertragung der Rede des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker sowie der anschließenden Debatte im Europäischen Parlament

Die Reden werden im Originalton übertragen (Deutsch, Englisch, Französisch). Es werden Kopfhörer zur Verfügung stehen, um die Reden auf Deutsch verfolgen zu können.

Kommentieren Sie die Rede von Präsident Juncker live auf Twitter unter #SOTEU und diskutieren Sie miteinander!

Wenn Sie bei der Veranstaltung nicht dabei sein können, können Sie die Rede zur Lage der Union hier live verfolgen.

Bitte melden Sie sich bis zum 05. September 2018 hier an.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Umfrage der EU-Kommission zum Thema Sommerzeit / Winterzeit

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Quelle: pixabay.com – CC0 License

Die EU-Kommission hat eine Online-Abstimmung ins Leben gerufen, mit der ein konkretes Stimmungsbild zum Thema Zeitumstellung (Sommer- und Winterzeit) von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden geschaffen werden soll. Die Umfrage ist bis zum 16. August verfügbar.

Das Europaparlament hat im Februar 2018 eine Überprüfung der bisherigen Regelung durch die EU-Kommission gefordert, mit Verweis auf Studien, die besagen, dass die Sommerzeit negative Folgen für die Gesundheit der Menschen haben könnte. Nun hat die Kommission, auch auf drängen von Mitgliedsstaaten wie Finnland, die die Abschaffung der Sommerzeit fordern, eine Erhebung gestartet.

In dieser Befragung haben Sie die Möglichkeit, für die Beibehaltung der Sommerzeit, oder für ihre Abschaffung in der gesamten Europäischen Union zu stimmen. Die Kommission möchte, mit Blick auf den EU-Binnenmarkt, einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen vermeiden. Des weiteren kann eine Präferenz wie „ständige Sommerzeit“ oder „ständige Winterzeit“ abgegeben werden.

Weitere interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Der künftige, langfristige EU-Haushalt – 2021 bis 2027

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Alle sieben Jahre entscheidet die Europäische Union über ihren künftigen langfristigen Haushalt – den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Der nächste Finanzrahmen für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 wird der erste Haushalt für die Europäische Union der 27 (ohne Großbritannien) sein.

Die Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ist mit „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt“ (SWD(2018) 171 final) betitelt.

Veranschlagt ist ein Finanzrahmen von 1.135 Milliarden Euro im Zeitraum 2021 bis 2027. Das entspricht 1,11 Prozent der nationalen Beiträge des Bruttonationaleinkommens (BNE) der jeweiligen EU-Staaten. Die Beiträge steigen damit von 1,03 auf 1,11 Prozent – von 100 Euro die erwirtschaftet werden, gehen 1,11 Euro (bisher 1,03 Euro) in den EU-Haushalt.

Zwei entscheidende Prioritäten werden den langfristen Haushalt der EU stützen: zum einen werden die Mittelausstattung für Investitionen in Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung aufgestockt. So werden beispielsweise die Mittel für das Austauschprogramm Erasmus+ verdoppelt. Parallel dazu werden die Finanzmittel für die gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik um jeweils etwa 5-6 Prozent gekürzt.

Gleichzeitig sollen neue Finanzierungsquellen für die langfristige Haushaltsplanung erschlossen werden, um u. a.  von den Beiträgen der Nettozahler-Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien unabhängiger zu werden. Die Kommission schlägt Vereinfachungen bei den auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmitteln und die Einführung eines sogenannten Korbs neuer Eigenmittel vor:

  • 20 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem;
  • einem Abrufsatz von 3 %, angewendet auf die neue Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ;
  • einem nationalen Beitrag (0,80 EUR/Kilo), der anhand der in jedem Mitgliedstaat anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird (Plastiksteuer).

Diese neuen Eigenmittel werden, so die Schätzungen, 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts ausmachen und könnten bis zu 22 Mrd. Euro jährlich zur Finanzierung neuer Prioritäten beitragen.

Es gilt grundsätzlich, die bekannten Schwachstellen des aktuellen Finanzrahmens zu beseitigen: der EU-Haushalt ist immer noch zu starr. Diese mangelnde Flexibilität verhindert, dass Europa in einer sich rasch wandelnden Welt ausreichend schnell und wirkungsvoll handeln kann. Komplexe und unterschiedlich ausgestaltete Förderregelungen erschweren den Zugang zu EU-Mitteln und lenken vom Wesentlichen ab. Der neue Haushalt soll vor allem modern, einfach und flexibel werden:

Modern: weiterer Abbau von Bürokratie für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden und Vorschriften auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks kohärenter gestalten. Damit sind Ergebnisse leichter zu überwachen und zu messen und bei Bedarf leichter Änderungen vorzunehmen.

Einfach: die Anzahl der Programme um mehr als ein Drittel (von derzeit 58 auf künftig 37) reduzieren. Beispielsweise ist vorgesehen, stark fragmentierte Finanzierungsquellen in neu integrierten Programmen zusammenzufassen und die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten – auch mithilfe des Fonds „InvestEU“ – stark zu straffen.

Flexibel: mehr Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen. Die Instrumente zur Krisenbewältigung sollen ausgebaut und eine neue „Unionsreserve“ eingeführt werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle, etwa in den Bereichen Sicherheit und Migration, reagieren zu können.

Eine sehr wichtige Neuerung des vorgeschlagenen Finanzrahmens ist die Tatsache, dass die Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein wird. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Ein neuer Mechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen. Der Zugang zu EU-Mitteln könnte proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite ausgesetzt, verringert oder beschränkt werden.

Die Vorschläge der Kommission, wenn auch weniger ehrgeizig als die Position des Parlaments, werden von den Abgeordneten grundsätzlich begrüßt. Gelobt wurden die Pläne für neue Eigenmittel (GKKB, Emissionshandel, Plastiksteuer).

Als nächstes muss der Rat seinen Standpunkt zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vereinbaren. Eine endgültige Vereinbarung erfordert die Zustimmung des Parlaments. Die Abgeordneten haben dazu aufgerufen, unverzüglich Gespräche mit dem Rat und der Kommission aufzunehmen, um noch vor der Europawahl 2019 und dem Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019 eine Einigung zu erzielen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Europawoche 2018

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Europäische Kommission

Seit dem 2. Mai bis zum 15. Mai feiern wir deutschlandweit die Europawoche. Sie ist eine Gemeinschaftsaktion der deutschen Länder, der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments und wird jährlich im Zeitraum der  Gedenktage 5. und 9. Mai gefeiert.

Bei einer Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, mit und über Europa und die Zukunft der Europäischen Union zu diskutieren, andere Länder und Kulturen kennenzulernen und im Europäischen Kulturerbejahr 2018 zudem kulturelles Erbe in Europa zu entdecken und zu erleben.

Am 9. Mai wird in Berlin der Berliner Europapreis „Blauer Bär“ verliehen.
Mit dem Blauer Bär ehrt die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa gemeinsam mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland jedes Jahr Berliner Initiativen und Personen, die mit ihrem überwiegend ehrenamtlichen Engagement in unterschiedlichsten Gesellschafts- und Politikbereichen zum Zusammenwachsen Europas und seiner Menschen beitragen. Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, wird eine Laudatio zu Ehren der Gewinner halten.

Ebenfalls am 9. Mai vergibt die Europäische Bewegung Deutschlands in Berlin den Preis „Frauen Europas“ 2018 an die Fernsehjournalistin und Autorin Düzen Tekkal. Die Laudatio wird die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, halten. Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, spricht das Grußwort.

Ab 11 Uhr findet am Brandenburger Tor ein „Marsch der Frauen“ statt, um sich für die Rechte von Frauen einzusetzen. Richard Kühnel, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, wird ein Grußwort an die Demonstrantinnen und Demonstranten richten und sie anschließend  in die Multi-Media-Ausstellung Erlebnis Europa im Europäischen Haus einladen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS): Neue App jetzt verfügbar!

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

© Europäische Union, [2018] – Quelle: Europäisches Parlament
Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (European Parliamentary Research Service – EPRS) stellt ab jetzt eine neue App zur Verfügung, mit der Sie Zugriff auf ca. 4000 Publikationen (ab 07.2014) im Volltext haben.
Mit Hilfe der App können Sie alle Publikationen nach Politikbereichen durchsuchen und sie ihrer jeweiligen Länge nach sortieren.
Eine leistungsstarke Suchmaschine und die Möglichkeit mit Hilfe von Filtern die Suche (nach Richtlinienbereich, Autor, Art der Veröffentlichung und Veröffentlichungsdatum) einzuschränken, vervollständigen das Angebot.
Ihre Leseliste ist Ihr persönlicher Ordner, in dem Sie die Publikationen sammeln, und diese auch offline lesen können.

Sie können beide Versionen der App (Smartphones und Tablets) von Google Play und aus dem App Store herunterladen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Das Europäische Parlament begrüßt Besucher jeden Alters

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

© Europäische Union, [2017] – Quelle: Europäisches Parlament

In der Broschüre „Education and learning at the European Parliamentfinden Sie Informationen über Dienstleistungen und Ressourcen, die für Pädagogen verfügbar sind, die das Standardangebot für Besucher in Brüssel und Straßburg unterstützen.

In Brüssel umfasst das Standardprogramm für Bildungsbesuche drei Einrichtungen: den Plenarsaal (der für Debatten und Abstimmungen genutzt wird), das Besucherzentrum des Parlamentariums und das Haus der europäischen Geschichte. In Straßburg können die Besucher den Plenarsaal und das Parlamentarium Simone Veil besichtigen.

Das Netzwerk der Informationsbüros des Europäischen Parlaments in den Städten Europas können ebenfalls genutzt werden. Sie organisieren Veranstaltungen, stellen Materialien über das Europäische Parlament und (einige) die Europa Experience zur Verfügung, eine einzigartige Ausstellung, die Besucher interaktiv und dynamisch über die europäische Politik informiert.

Weitere Informationen zum Besuch des Europäischen Parlaments, einschließlich Buchungen, sind online verfügbar.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU

Infografik EU-Parlament

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

https://www.europarl.europa.eu/website/portal/img/icon/footer_icon_eplogo_de.pngBereits im vergangenen Monat hatten wir über die Wahl des neuen Präsidenten des Europäischen Parlaments berichtet. Bei dieser Wahl am 17. Januar wurde der Parlamentspräsident gewählt. Am Tag darauf sind seine vierzehn Vizepräsidenten und fünf Quästoren bestimmt worden. Wer nun unter der Leitung von Antonio Tajani mit dabei ist wird in dieser Infografik gezeigt. Sie alle zusammen treffen Entscheidungen zur internen Organisation des Parlaments. Der Parlamentspräsident vertritt das Parlament nach außen, in den Beziehungen zu anderen Organen und Einrichtungen der EU und in allen Rechtsfragen. Die Vizepräsidenten können den Vorsitz bei Plenartagungen übernehmen und bekommen vom Präsidenten Aufgaben deligiert. Die Quästoren beschäftigen sich mit den administrativen und finaziellen Dingen, die die Abgeordneten direkt betreffen. Die Amtszeit aller beträgt jeweils zweieinhalb Jahre, was der Hälfte einer Legislaturperiode entspricht.  Derzeit läuft die zweite Hälter der Legislaturpersione 2014-2019.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Wahl des neuen Präsidenten des Europäischen Parlaments

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Logo VoteWatchAm 17. Januar wird Martin Schulz als Präsident des Europäischen Parlaments abgelöst. Von wem ist noch völlig offen. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich zur Wahl und auch sonst jederzeit ein Meinungsbild der Mitglieder des Europäischen Parlaments einzusehen.

Screenshot der App von VoteWatch

Dazu kann man die Services der Non-Profit-Organisation VoteWatch nutzen.

Neben einer Reihe Infografiken zur anstehenden Wahl, die Aufgrund des Wahlverhaltens der einzelnen Abgeordneten der letzten zweieinhalb Jahre erstellt wurden, gibt es auch eine detaillierte Aufstellung zu einzelnen Parlamentsmitgliedern, Parteien und Abstimmungen. Diese sind auch schnell und einfach über eine App für Android und iOS erreichbar.

 

Unsere Literaturtipps dazu:

Europäisches Parlament : Bürgerhandbuch.

Standort: Lesesaal UN-EU; Signatur edz 4200 B928-8.2014/19

 

The European Parliament / Richard Corbett, Francis Jacobs, Darren Neville. 9th ed. 2016.

Standort: Lesesaal UN-EU; Signatur edz 4200 C789

 

Wahlen Zum Europäischen Parlament / Wichard Woyke. Redaktionsschluss [der Printausg.]: März 2014 ed. BV039860494 25. Bonn : Roggentin: Bundeszentrale Für Politische Bildung ; IBRo, 2014.

Standort: Geschlossenes Magazin, muss bestellt werden

 

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

In und mit Europa in Kontakt kommen

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

In der App Snapchat einfach dieses Bild scannen und des Beiträgen des Europäischen Parlaments folgen
In der App Snapchat einfach dieses Bild scannen und des Beiträgen des Europäischen Parlaments folgen

Einen virtuellen Einblick in die Arbeit des Europäischen Parlaments ist seit einiger Zeit über die App Snapchat möglich. Dort kann man in kurzen Videos oder Bildern einen Blick hinter die Kulissen werfen. Auf diesem Wege kann man auch Fragen an das Europäische Parlament richten.

 

Wer doch lieber persönlich „behind the scenes“ sein möchte, kann sich auf einen Praktikumsplatz beim Europäischen Parlament bewerben. Es werden Praktika für die allgemeine Arbeit im Parlament und gesondert auch für die Übersetzungsarbeit angeboten. Nähere Informationen finden sich hier.

 

Das Erasmus-Stipendium dürfte den meisten ein Begriff sein. Dahinter verbirgt sich aber nicht nur ein Stipendium um ein Semester an einer Universität im Ausland zu verbringen. Es gibt auch das Projekt „Erasmus für Jungunternehmer„. Dabei kann ein frisch gebackener Unternehmer Erfahrungen und Qualifikationen bei Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten sammeln. Mehr Informaionen sind unter diesem Link zu finden.

 

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.