2018 Europäisches Kulturerbejahr – European Cultural Heritage Summit in Berlin

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

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Das Jahr 2018 gehört dem europäischen Kulturerbe – das vielfältige kulturelle Erbe gilt es zu feiern: auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Ziel ist es, mehr Menschen dazu zu ermutigen, das kulturelle Erbe Europas zu entdecken, sich mit ihm zu befassen und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen europäischen Raum zu stärken.Das Motto des Jahres lautet: „Unser Erbe: Wo die Vergangenheit auf die Zukunft triff“.

In allen europäischen Ländern wird es eine Vielzahl von Veranstaltungen, Projekten und Initiativen geben. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden sich nicht nur als Finanzier, sondern auch als Veranstalter mit Aktivitäten zum Thema „Kulturerbe“ beteiligen.
 

Vom 18. bis 24. Juni 2018 findet in Berlin das European Cultural Heritage Summit statt. Unter dem Motto „Sharing Heritage – Sharing Values“ stehen über 40 öffentliche und fachöffentliche Veranstaltungen in und um Berlin rund um das Thema „Kulturerbe“ auf dem Programm. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz, Europa Nostra und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz laden herzlich zu einer der zentralen europäischen Veranstaltungen des Europäischen Kulturerbejahres nach Berlin ein.

Die Höhepunkte des Summit:   

Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig und melden sich für die Veranstaltungen an, die Sie besuchen möchten. Bitte beachten Sie, dass einige Veranstaltungen keiner Registrierung bedürfen bzw. für einige Veranstaltungen eine Anmeldung direkt beim Veranstalter notwendig ist.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

EU verbietet den Einsatz von 3 bienenschädlichen Insektiziden im Freien

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Seit der Veröffentlichung der Bienengesundheitsstrategie der Europäischen Kommission im Jahr 2010 wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um die Bienenvölker in Europa zu schützen, z.B. Benennung eines EU-Referenzlabors für Bienengesundheit; verstärkte EU-Kofinanzierung für nationale Imkereiprogramme, Kofinanzierung von Surveillance-Studien in 17 freiwilligen Mitgliedstaaten (3,3 Millionen wurden 2012 bereitgestellt) und EU-Forschungsprogramme wie BeeDoc und STEP.

Als ein entscheidender Faktor für den europaweiten Rückgang der Bienen wurde die extensive Nutzung von Pestiziden und Insektiziden ausgemacht.

Daraus folgte 2013 eine Beschränkung der Verwendung von Fipronil durch die Europäische Kommission. Die Kommission folgte damit einer wissenschaftlichen Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die im Mai 2013 veröffentlicht wurde. Darin wurde festgehalten, dass mit Fipronil-Pestiziden behandeltes Saatgut ein akutes Risiko für die Honigbienenpopulation in Europa darstellt.

Gleichzeitig wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und von mit Neonicotinoide (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) behandeltem Saatgut stark eingeschränkt (siehe Verordnung (EU) Nr. 485/2013). Auch diese Maßnahme basierte auf der Risikobewertung der EFSA.

Was sind Neonicotinoide

  • Neonicotinoide sind Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Schadinsekten, also Insektiziden, eingesetzt werden;
  • Sie sind chemisch ähnlich wie Nikotin;
  • Der erste Neonicon wurde 2005 in der EU zugelassen;
  • Neonics sind systemische Pestizide. Im Gegensatz zu Kontaktpestiziden, die auf der Oberfläche der behandelten Blätter verbleiben, werden systemische Pestizide von der Pflanze aufgenommen und durch die Pflanze transportiert (Blätter, Blüten, Wurzeln und Stängel sowie Pollen und Nektar);
  • Neonikate sind z.B. für Insekten, viel toxischer als für Säugetiere, Vögel und andere höhere Organismen – sie beeinflussen das zentrale Nervensystem, was schließlich zu Lähmung und Tod führt;
  • Sie sind auch in veterinärmedizinischen Anwendungen z.B. in der Zeckenbekämpfung und in Flohhalsbändern für Haustiere üblich.

In der EU sind fünf Neonicotinoid-Insektizide als Wirkstoffe für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln zugelassen: Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, Acetamiprid und Thiacloprid.

Weitere 5 Jahre später, präsentiert die EFSA den am 28. Februar 2018 veröffentlichten Bericht über die aktualisierte Risikobewertung für Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Am 27. April 2018, haben die Vertreter der Mitgliedstaaten einen Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, die Verwendung von drei Neonikotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) weiter einzuschränken.

Die Verwendung der drei Stoffe im Freien wird verboten, und die betreffenden Neonikotinoide, dürfen nur in permanenten Gewächshäusern verwendet werden, in denen kein Kontakt mit Bienen zu erwarten ist.

Drei Neonicotinoid-Insektiziden wurden eingeschränkt verboten, für die 2 verbleibenden Neonicotinoiden wurde von der EFSA folgende Risikobewertung abgegeben:

Acetamiprid stellte laut EFSA ein geringes Risiko für Bienen dar. Ein Verbot oder weitere Beschränkungen dieses Stoffes sind daher weder wissenschaftlich noch rechtlich angebracht. Die Erneuerungsverordnung wurde, nach Zustimmung der Mitgliedsstaaten, bis zum 28. Februar 2033 verlängert.

Für das Neonicotinoid Thiacloprid, ein Substitutionskandidat, müssen die nationalen Behörden eine Bewertung durchführen, um festzustellen, ob es günstigere Alternativen zur Verwendung des Pflanzenschutzmittels gibt, einschließlich nicht chemischer Methoden. Die derzeitige Genehmigung lief am 4. April 2018 aus. Derzeit läuft ein Verfahren zur Verlängerung der Zulassung von Thiacloprid.

Die Freude über das Verbot von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ist getrübt durch die, in der EU neu zugelassen, Kritikern als bienengiftig geltenden Stoffe Sulfoxaflor, Flupyradifuron und Cyantraniliprol und die weiterhin zugelassenen Neonicotinoide Acetamiprid und Thiacloprid, so die Kritiker.

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Der künftige, langfristige EU-Haushalt – 2021 bis 2027

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Alle sieben Jahre entscheidet die Europäische Union über ihren künftigen langfristigen Haushalt – den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Der nächste Finanzrahmen für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 wird der erste Haushalt für die Europäische Union der 27 (ohne Großbritannien) sein.

Die Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ist mit „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt“ (SWD(2018) 171 final) betitelt.

Veranschlagt ist ein Finanzrahmen von 1.135 Milliarden Euro im Zeitraum 2021 bis 2027. Das entspricht 1,11 Prozent der nationalen Beiträge des Bruttonationaleinkommens (BNE) der jeweiligen EU-Staaten. Die Beiträge steigen damit von 1,03 auf 1,11 Prozent – von 100 Euro die erwirtschaftet werden, gehen 1,11 Euro (bisher 1,03 Euro) in den EU-Haushalt.

Zwei entscheidende Prioritäten werden den langfristen Haushalt der EU stützen: zum einen werden die Mittelausstattung für Investitionen in Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung aufgestockt. So werden beispielsweise die Mittel für das Austauschprogramm Erasmus+ verdoppelt. Parallel dazu werden die Finanzmittel für die gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik um jeweils etwa 5-6 Prozent gekürzt.

Gleichzeitig sollen neue Finanzierungsquellen für die langfristige Haushaltsplanung erschlossen werden, um u. a.  von den Beiträgen der Nettozahler-Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien unabhängiger zu werden. Die Kommission schlägt Vereinfachungen bei den auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmitteln und die Einführung eines sogenannten Korbs neuer Eigenmittel vor:

  • 20 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem;
  • einem Abrufsatz von 3 %, angewendet auf die neue Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ;
  • einem nationalen Beitrag (0,80 EUR/Kilo), der anhand der in jedem Mitgliedstaat anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird (Plastiksteuer).

Diese neuen Eigenmittel werden, so die Schätzungen, 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts ausmachen und könnten bis zu 22 Mrd. Euro jährlich zur Finanzierung neuer Prioritäten beitragen.

Es gilt grundsätzlich, die bekannten Schwachstellen des aktuellen Finanzrahmens zu beseitigen: der EU-Haushalt ist immer noch zu starr. Diese mangelnde Flexibilität verhindert, dass Europa in einer sich rasch wandelnden Welt ausreichend schnell und wirkungsvoll handeln kann. Komplexe und unterschiedlich ausgestaltete Förderregelungen erschweren den Zugang zu EU-Mitteln und lenken vom Wesentlichen ab. Der neue Haushalt soll vor allem modern, einfach und flexibel werden:

Modern: weiterer Abbau von Bürokratie für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden und Vorschriften auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks kohärenter gestalten. Damit sind Ergebnisse leichter zu überwachen und zu messen und bei Bedarf leichter Änderungen vorzunehmen.

Einfach: die Anzahl der Programme um mehr als ein Drittel (von derzeit 58 auf künftig 37) reduzieren. Beispielsweise ist vorgesehen, stark fragmentierte Finanzierungsquellen in neu integrierten Programmen zusammenzufassen und die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten – auch mithilfe des Fonds „InvestEU“ – stark zu straffen.

Flexibel: mehr Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen. Die Instrumente zur Krisenbewältigung sollen ausgebaut und eine neue „Unionsreserve“ eingeführt werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle, etwa in den Bereichen Sicherheit und Migration, reagieren zu können.

Eine sehr wichtige Neuerung des vorgeschlagenen Finanzrahmens ist die Tatsache, dass die Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein wird. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Ein neuer Mechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen. Der Zugang zu EU-Mitteln könnte proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite ausgesetzt, verringert oder beschränkt werden.

Die Vorschläge der Kommission, wenn auch weniger ehrgeizig als die Position des Parlaments, werden von den Abgeordneten grundsätzlich begrüßt. Gelobt wurden die Pläne für neue Eigenmittel (GKKB, Emissionshandel, Plastiksteuer).

Als nächstes muss der Rat seinen Standpunkt zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vereinbaren. Eine endgültige Vereinbarung erfordert die Zustimmung des Parlaments. Die Abgeordneten haben dazu aufgerufen, unverzüglich Gespräche mit dem Rat und der Kommission aufzunehmen, um noch vor der Europawahl 2019 und dem Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019 eine Einigung zu erzielen.

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Dag Hammarskjöld and the United Nations – Past, Presence and Future

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Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) und die Schwedische Botschaft in Deutschland laden am 16. Mai 2018, um 17:30 Uhr  (Registrierung ab 17:00) zu einer englischsprachigen Veranstaltung „Dag Hammarskjöld and the United Nations – Past, Presence and Future“ in die Schwedische Botschaft in Berlin ein.

Die Veranstaltung wird sich mit der Geschichte, den Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Vereinten Nationen befassen. Neben der Vorstellung einer neuen Biografie über den verstorbenen Generalsekretär Dag Hammarskjöld, geht es in der Diskussion vor allem um die Vereinten Nationen von heute und morgen, die schwedische und deutsche Mitgliedschaft im Sicherheitsrat und die Frage der Reform der Vereinten Nationen .

Einführung:

  • Alice Bah Kuhnke, Minister for Culture and Democracy, Sweden
  • Dr. Lisa Heemann, Secretary-General, United Nations Association of Germany

zu Dag Hammarskjöld

  • Henrik Berggren, historian, journalist and author of a Dag Hammarskjöld biography

Die Vereinten Nationen – Vergangenheit und Zukunft:

Hans Corell, Ambassador (ret.), Former Under-Secretary-General for Legal Affairs and the Legal Counsel of the United Nations

Schweden und Deutschland im Sicherheitsrat:

  • Sweden in the Security Council 2017-2018
    Per Thöresson
    , Swedish Ambassador to Germany and former Deputy Permanent Representative of Sweden to the United Nations
  • Germany in the Security Council 2019-2020?
    Dr. Christophe Eick
    , Director for Human Rights, International Development and Social Affairs, German Federal Foreign Office

Podiumsdiskussion:

  • Henrik Berggren
  • Hans Corell
  • Per Thöresson
  • Christophe Eick
  • Prof. Dr. Manuel Fröhlich, Trier University

Moderation:

  • Anja Papenfuß, Head of Press Office Berlin, Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Schwedische Botschaft, Rauchstraße 1, 10787 Berlin

Für die Veranstaltung müssen Sie sich vorab anmelden.

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Europawoche 2018

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Europäische Kommission

Seit dem 2. Mai bis zum 15. Mai feiern wir deutschlandweit die Europawoche. Sie ist eine Gemeinschaftsaktion der deutschen Länder, der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments und wird jährlich im Zeitraum der  Gedenktage 5. und 9. Mai gefeiert.

Bei einer Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, mit und über Europa und die Zukunft der Europäischen Union zu diskutieren, andere Länder und Kulturen kennenzulernen und im Europäischen Kulturerbejahr 2018 zudem kulturelles Erbe in Europa zu entdecken und zu erleben.

Am 9. Mai wird in Berlin der Berliner Europapreis „Blauer Bär“ verliehen.
Mit dem Blauer Bär ehrt die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa gemeinsam mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland jedes Jahr Berliner Initiativen und Personen, die mit ihrem überwiegend ehrenamtlichen Engagement in unterschiedlichsten Gesellschafts- und Politikbereichen zum Zusammenwachsen Europas und seiner Menschen beitragen. Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, wird eine Laudatio zu Ehren der Gewinner halten.

Ebenfalls am 9. Mai vergibt die Europäische Bewegung Deutschlands in Berlin den Preis „Frauen Europas“ 2018 an die Fernsehjournalistin und Autorin Düzen Tekkal. Die Laudatio wird die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, halten. Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, spricht das Grußwort.

Ab 11 Uhr findet am Brandenburger Tor ein „Marsch der Frauen“ statt, um sich für die Rechte von Frauen einzusetzen. Richard Kühnel, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, wird ein Grußwort an die Demonstrantinnen und Demonstranten richten und sie anschließend  in die Multi-Media-Ausstellung Erlebnis Europa im Europäischen Haus einladen.

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Der Fotograf Mahmoud Abu Zeid erhält den UNESCO/Guillermo Cano Press Freedom Prize 2018

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Mahmoud Abu Zeid (Mahmoud Abdel Shakour Abou-Zeid), bekannt unter seinem Künstlernamen Shawkan, wurde 1987 geboren. Er ist agyptischer Pressefotograf und wurde am 14. August 2013, als er während einer Demonstration am Rabaa Al-Adawiya Platz in Kairo, Demonstranten fotografierte verhaftet. Laut Amnesty International wurden gegen den Fotografen neun konstruierte Anklagepunkte erhoben, darunter „Mord“. Anfang 2017 hat der Staatsanwalt in seinem Fall, so  UN-News, die Todesstrafe gefordert.

Neben Reporter ohne Grenzen fordern Jornalistenverbände und Menschenrechtsaktivisten weltweit die sofortige Freilassung von Mahmoud Abu Zeid.

Seine Festnahme und Inhaftierung steht im Widerspruch zu den Rechten und Freiheiten, die durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert werden, so die UNESCO.

Mahmoud Abu Zeid erhält den mit 25.000 US-Dollar dotierten Preis für seinen herausragenden Beitrag zur Verteidigung und Förderung der Pressefreiheit, insbesondere im angesichts von Gefahren.

Damit wird sein Mut, sein Widerstand und sein Engagement für die Meinungsfreiheit  gewürdigt, sagte die Jury-Vorsitzende Maria Ressa in einer Pressemitteilung.

Benannt ist der Preis nach dem kolumbianischen Journalisten Guillermo Cano Isaza, der m 17. Dezember 1986 vor den Büros seiner Zeitung El Espectador in Bogotá ermordet wurde. Er wird von der Guillermo Cano Isaza Foundation (Kolumbien) und der Helsingin Sanomat Foundation (Finnland) finanziert .

Der Preis wird anlässlich des Welttages der Pressefreiheit verliehen, der dieses Jahr vom 2.-3. Mai in Accra, Ghana begangen wird. 

Der 25. Welttag der Pressefreiheit steht unter dem Motto: „Macht in Schach halten: Medien, Justiz und Rechtsstaatlichkeit“. Themen werden vor allem Medien und die Transparenz des politischen Prozesses, die Unabhängigkeit und Medienkompetenz des Justizsystems und die aktuellen Herausforderungen bezüglich der Gewährung von Pressefreiheit online sein.

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Abschied vom Kontinent? Der Brexit aus historischer und aktueller Perspektive

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Quelle: Paul Bissegger 2017, Dover (Kent), Brexit, wallpainting by Banksy 1

In der Reihe Geisteswissenschaft im Dialog der Berlin Brandenburgische Akademie der Wissenschaften findet am 03.05.2018 von 19:00 bis 21:30 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema „Abschied vom Kontinent? Der Brexit aus historischer und aktueller Perspektive

Die Beziehungen Großbritanniens zu Kontinentaleuropa sind ambivalent. Als Weltmacht sah man sich nicht an europäische Belange gebunden und hielt sich, zumindest äußerlich, aus den Angelegenheiten heraus. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde ein gemeinsames Europa zur Vision aber erst 1973 wurde Großbritannien Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Auch diese Mitgliedschaft war und ist ambivalent. Erinnert sei an Margaret Thatcher, die 1984 in Richtung Brüssel forderte „We want our money back!“. Die Stimmen der Europagegner sind nie verstummt.

2016 haben die Briten nun per Referendum mehrheitlich für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Bereits in einem Jahr, so der Plan, werden Sie ihre „Splendid Isolation“ wieder vollständig leben können.

Was bedeutet das für Großbritannien? Ist es ein Aufbruch oder ein Rückzug in alte Strategien? Welche Rolle spielt die Idee der „Splendid Isolation“ für die Identität der Briten? Wie nehmen wir den Brexit und die Briten wahr? Wie wichtig ist der Gegensatz zwischen Souveränität und Supranationalität und trifft dieser Gegensatz auch auf andere Länder zu? Wie werden die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie Irland aussehen? Wie wirkt sich der Brexit auf die EU aus?  Welche Verwerfungen zeichnen sich in den Brexit-Verhandlungen bereits ab?

Podium:

  • Prof. Dr. Ulrike Guérot – Donau-Universität Krems
  • Prof. Dr. Christopher Harvie – Universität Tübingen
  • Prof. Dr. Christina von Hodenberg – Queen Mary University of London
  • Prof. Dr. Brendan Simms – University of Cambridge
  • Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Christian Tomuschat – Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Moderation:

  • Patrick Bahners – Frankfurter Allgemeine Zeitung

Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist erforderlich: Charlotte Jahnz gid@maxweberstiftung.de

Berlin Brandenburgische Akademie der Wissenschaften -Akademiegebäude am Gendarmenmarkt, Leibniz-Saal, Markgrafenstraße 38, 10117 Berlin

Sie können die Veranstaltung am 3. Mai als Audio-Livestream unter folgender URL verfolgen: https://voicerepublic.com/talks/abschied-vom-kontinent.

Darüber hinaus wird die Diskussion auch auf Video aufgezeichnet und wird demnächst unter https://vimeo.com/album/2645072 zu finden sein.

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23. April – Der Welttag des Buches und des Urheberrechts

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Die 28. Generalkonferenz der UNESCO hat 1995 den 23. April zum „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ erklärt. Es ist der Todestag zweier Größen der Literatur William Shakespeare und Miguel de Cervantes.

Seit 1996 wird der Welttag des Buches auch in Deutschland begangen. Er wird vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Lesen unterstützt.  Unter dem Motto „Freude am Lesen verbreiten, Geschichten teilen“ werden sich Schulen, Bibliotheken und zahlreiche Verlage bundesweit mit Lesungen, Schreibwettbewerben, Diskussionsrunden und anderen Aktionen für den Welttag des Buches und für die Leseförderung engagieren.

Bücher sind ein Tor zur Welt. Sie ermöglichen den Dialog zwischen unterschiedlichen Generationen und Kulturen. Das Lesen oder Hören eines Buches hilft uns, andere Menschen über kulturelle und geographische Grenzen hinweg zu verstehen. In einer Zeit zunehmender Verunsicherung und sich vertiefender Grenzziehungen ist diese Fähigkeit wichtiger denn je. Sie ist zentral für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung“, sagt Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission (Quelle: https://www.welttag-des-buches.de/aktuelles/ein-festtag-fuer-das-lesen-unesco-welttag-des-buches-und-des-urheberrechts/).

Aktionen:

  • Ich schenk dir eine Geschichte
  • Zusteller der Deutschen Post überreichen Menschen in ganz Deutschland kostenlos Bücher.
  • Verlagsbesuche – Verlage bieten vom 20. bis 23. April in ganz Deutschland Lesungen, Werkstattgespräche, Führungen und Veranstaltungen zum Mitmachen an.
  • Im Rahmen der „Lese-Reise“ nehmen Kinder- und Jugendbuchautoren bei rund 100 Lesungen in Buchhandlungen ihre Zuhörer mit in ferne Welten.

Welttag des Buches 2018 – Freude am Lesen verbreiten, Geschichten teilen. 

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Die Spotlight-Initiative: Gewalt gegen Frauen und Mädchen beseitigen

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Die Europäische Union und die Vereinten Nationen starten eine neue, globale, mehrjährige Initiative zur Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (VAWG) – die Spotlight-Initiative.

Die Initiative rückt das Thema Gleichstellung der Geschlechter und  Stärkung der Rolle der Frauen im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen:  #SpotlightEndViolence

Die Europäische Union wird den Hauptanteil der Anfangsinvestition von 500 Mio. Euro bereitstellen. Andere Geber und Partner werden eingeladen, sich der Initiative anzuschließen, um ihre Reichweite und ihren Umfang zu erweitern. Ein UN-Multi-Stakeholder-Treuhandfond wird mit Unterstützung der Kernorganisationen UNDP, UNFPA und UN Women verwaltet und vom Exekutivbüro des UN-Generalsekretärs überwacht.

Im Rahmen der Spotlight-Initiative wurde bereits die Kampagne #HerStoryOurStory ins Leben gerufen, die darauf abzielt, das Bewusstsein für die Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu schärfen. Ein breites internationales und lokales Publikum soll mit Hilfe eines webbasierten Videospiels dazu herausgefordert werden, zu überlegen, wie sie reagieren würden, wenn sie mit einer schwierigen Situation konfrontiert werden.

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Widerufsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

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Die Europäische Kommission hat am 28.02.2018 den Entwurf einer Widerrufsvereinbarung  zwischen Europäischer Union und Europäischer Atomgemeinschaft und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland veröffentlicht. Mit dem Abkommensentwurf wird der gemeinsame Bericht über die in der ersten Phase der Verhandlungen (zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union) erzielten Fortschritte rechtlich umgesetzt. Er enthält auch einen Gesetzestext zur Übergangszeit.

Der Entwurf der Widerufsvereinbarung besteht aus sechs Teilen und enthält auch ein Protokoll zu Irland/Nordirland:

  • einleitende Bestimmungen
  • Bürgerrechte
  • andere Trennungsfragen wie Waren, die vor dem Auszahlungsdatum in Verkehr gebracht wurden
  • finanzielle Abwicklung
  • Übergangsregelungen
  • institutionelle Bestimmungen
Der Entwurf dient der Europäischen Kommission als Grundlage für die Konsultationsgespräche mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament und anschließend für die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.
Die Widerrufsvereinbarung muss vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament und vom Vereinigten Königreich ratifiziert werden und würde, unterzeichnet, die Trennung Großbritanniens von der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft besiegeln.
Mehr zu Questions & Answers finden sich im factsheet der Europäischen Kommission.
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