Reduzierung von Einweg-Kunststoffen

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

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Am Weltumwelttag (05.06.) hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen einen umfassenden Bericht mit einer Übersicht über die Maßnahmen veröffentlicht, die bisher von 50 Nationen durchgeführt wurden.

Der Bericht mit dem Titel: „Single-use-plastics – A road map to sustainability“ gibt einen Überblick über die zehn wirksamsten Schritte, die Länder unternehmen können, unter anderem: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Alternativen fördern und Anreize für die Industrie schaffen.

Bislang gibt es keine internationalen Abkommen, die die Länder zwingen, ihre Verwendung von Kunststoffen zu reduzieren. Die ökologisch problematischste Form von Kunststoff ist der Einweg-Kunststoff (SUP – single-use-plastic). Trotz des Fehlens eines international verbindlichen Abkommens haben einige Länder selbst Maßnahmen gegen Einweg-Kunststoffe ergriffen, z.B. Reduzierung / Verbot von Plastiktüten.

Nicht nur die Vereinten Nationen beschäftigen sich mit dem Problem, auch die Europäische Kommission probiert die Nutzung von Plastik einzudämmen. So wurde am 28.05. ein Vorschlag für eine eigene Richtlinie vorgelegt. Laut EU-Kommissar Frans Timmermans ist der Richtlinienvorschlag sehr ehrgeizig (und zog ein breites Medienecho nach sich – siehe z.B. Link). Mehrere Plastikprodukte wie Einwegbesteck, Rührstäbchen, Ohrstöpsel und Strohhalme werden im Rahmen des vorgeschlagenen Dokuments vollständig verboten. Für diese Produkte gibt es Alternativen. Andere Kunststoffprodukte werden zur Information der Käufer etikettiert, und wieder andere müssen besser gestaltet werden.

Die Bürger Europas haben der Kommission das Mandat für diese Initiative erteilt. Timmermans wies darauf hin, dass 95 Prozent der Europäer/Europäerinnen Maßnahmen gegen SUP für notwendig und dringend halten. Ob dieser Richtlinienvorschlag von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament abgesegnet wird, bleibt abzuwarten. Ergebnisse sollen noch vor den Wahlen zum neuen Europaparlament im kommenden Jahr erzielt werden.

Falls Sie weitere Informationen zu dem Thema sammeln wollen, können wir Ihnen folgende Seite: http://www.startplasticdiet.org/ empfehlen, sowie ein tolles Interview, welches Sie HIER finden können.

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2018 Europäisches Kulturerbejahr – European Cultural Heritage Summit in Berlin

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Das Jahr 2018 gehört dem europäischen Kulturerbe – das vielfältige kulturelle Erbe gilt es zu feiern: auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Ziel ist es, mehr Menschen dazu zu ermutigen, das kulturelle Erbe Europas zu entdecken, sich mit ihm zu befassen und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen europäischen Raum zu stärken.Das Motto des Jahres lautet: „Unser Erbe: Wo die Vergangenheit auf die Zukunft triff“.

In allen europäischen Ländern wird es eine Vielzahl von Veranstaltungen, Projekten und Initiativen geben. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden sich nicht nur als Finanzier, sondern auch als Veranstalter mit Aktivitäten zum Thema „Kulturerbe“ beteiligen.
 

Vom 18. bis 24. Juni 2018 findet in Berlin das European Cultural Heritage Summit statt. Unter dem Motto „Sharing Heritage – Sharing Values“ stehen über 40 öffentliche und fachöffentliche Veranstaltungen in und um Berlin rund um das Thema „Kulturerbe“ auf dem Programm. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz, Europa Nostra und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz laden herzlich zu einer der zentralen europäischen Veranstaltungen des Europäischen Kulturerbejahres nach Berlin ein.

Die Höhepunkte des Summit:   

Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig und melden sich für die Veranstaltungen an, die Sie besuchen möchten. Bitte beachten Sie, dass einige Veranstaltungen keiner Registrierung bedürfen bzw. für einige Veranstaltungen eine Anmeldung direkt beim Veranstalter notwendig ist.

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EU verbietet den Einsatz von 3 bienenschädlichen Insektiziden im Freien

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Seit der Veröffentlichung der Bienengesundheitsstrategie der Europäischen Kommission im Jahr 2010 wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um die Bienenvölker in Europa zu schützen, z.B. Benennung eines EU-Referenzlabors für Bienengesundheit; verstärkte EU-Kofinanzierung für nationale Imkereiprogramme, Kofinanzierung von Surveillance-Studien in 17 freiwilligen Mitgliedstaaten (3,3 Millionen wurden 2012 bereitgestellt) und EU-Forschungsprogramme wie BeeDoc und STEP.

Als ein entscheidender Faktor für den europaweiten Rückgang der Bienen wurde die extensive Nutzung von Pestiziden und Insektiziden ausgemacht.

Daraus folgte 2013 eine Beschränkung der Verwendung von Fipronil durch die Europäische Kommission. Die Kommission folgte damit einer wissenschaftlichen Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die im Mai 2013 veröffentlicht wurde. Darin wurde festgehalten, dass mit Fipronil-Pestiziden behandeltes Saatgut ein akutes Risiko für die Honigbienenpopulation in Europa darstellt.

Gleichzeitig wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und von mit Neonicotinoide (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) behandeltem Saatgut stark eingeschränkt (siehe Verordnung (EU) Nr. 485/2013). Auch diese Maßnahme basierte auf der Risikobewertung der EFSA.

Was sind Neonicotinoide

  • Neonicotinoide sind Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Schadinsekten, also Insektiziden, eingesetzt werden;
  • Sie sind chemisch ähnlich wie Nikotin;
  • Der erste Neonicon wurde 2005 in der EU zugelassen;
  • Neonics sind systemische Pestizide. Im Gegensatz zu Kontaktpestiziden, die auf der Oberfläche der behandelten Blätter verbleiben, werden systemische Pestizide von der Pflanze aufgenommen und durch die Pflanze transportiert (Blätter, Blüten, Wurzeln und Stängel sowie Pollen und Nektar);
  • Neonikate sind z.B. für Insekten, viel toxischer als für Säugetiere, Vögel und andere höhere Organismen – sie beeinflussen das zentrale Nervensystem, was schließlich zu Lähmung und Tod führt;
  • Sie sind auch in veterinärmedizinischen Anwendungen z.B. in der Zeckenbekämpfung und in Flohhalsbändern für Haustiere üblich.

In der EU sind fünf Neonicotinoid-Insektizide als Wirkstoffe für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln zugelassen: Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, Acetamiprid und Thiacloprid.

Weitere 5 Jahre später, präsentiert die EFSA den am 28. Februar 2018 veröffentlichten Bericht über die aktualisierte Risikobewertung für Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Am 27. April 2018, haben die Vertreter der Mitgliedstaaten einen Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, die Verwendung von drei Neonikotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) weiter einzuschränken.

Die Verwendung der drei Stoffe im Freien wird verboten, und die betreffenden Neonikotinoide, dürfen nur in permanenten Gewächshäusern verwendet werden, in denen kein Kontakt mit Bienen zu erwarten ist.

Drei Neonicotinoid-Insektiziden wurden eingeschränkt verboten, für die 2 verbleibenden Neonicotinoiden wurde von der EFSA folgende Risikobewertung abgegeben:

Acetamiprid stellte laut EFSA ein geringes Risiko für Bienen dar. Ein Verbot oder weitere Beschränkungen dieses Stoffes sind daher weder wissenschaftlich noch rechtlich angebracht. Die Erneuerungsverordnung wurde, nach Zustimmung der Mitgliedsstaaten, bis zum 28. Februar 2033 verlängert.

Für das Neonicotinoid Thiacloprid, ein Substitutionskandidat, müssen die nationalen Behörden eine Bewertung durchführen, um festzustellen, ob es günstigere Alternativen zur Verwendung des Pflanzenschutzmittels gibt, einschließlich nicht chemischer Methoden. Die derzeitige Genehmigung lief am 4. April 2018 aus. Derzeit läuft ein Verfahren zur Verlängerung der Zulassung von Thiacloprid.

Die Freude über das Verbot von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ist getrübt durch die, in der EU neu zugelassen, Kritikern als bienengiftig geltenden Stoffe Sulfoxaflor, Flupyradifuron und Cyantraniliprol und die weiterhin zugelassenen Neonicotinoide Acetamiprid und Thiacloprid, so die Kritiker.

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Der künftige, langfristige EU-Haushalt – 2021 bis 2027

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Alle sieben Jahre entscheidet die Europäische Union über ihren künftigen langfristigen Haushalt – den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Der nächste Finanzrahmen für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 wird der erste Haushalt für die Europäische Union der 27 (ohne Großbritannien) sein.

Die Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ist mit „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt“ (SWD(2018) 171 final) betitelt.

Veranschlagt ist ein Finanzrahmen von 1.135 Milliarden Euro im Zeitraum 2021 bis 2027. Das entspricht 1,11 Prozent der nationalen Beiträge des Bruttonationaleinkommens (BNE) der jeweiligen EU-Staaten. Die Beiträge steigen damit von 1,03 auf 1,11 Prozent – von 100 Euro die erwirtschaftet werden, gehen 1,11 Euro (bisher 1,03 Euro) in den EU-Haushalt.

Zwei entscheidende Prioritäten werden den langfristen Haushalt der EU stützen: zum einen werden die Mittelausstattung für Investitionen in Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung aufgestockt. So werden beispielsweise die Mittel für das Austauschprogramm Erasmus+ verdoppelt. Parallel dazu werden die Finanzmittel für die gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik um jeweils etwa 5-6 Prozent gekürzt.

Gleichzeitig sollen neue Finanzierungsquellen für die langfristige Haushaltsplanung erschlossen werden, um u. a.  von den Beiträgen der Nettozahler-Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien unabhängiger zu werden. Die Kommission schlägt Vereinfachungen bei den auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmitteln und die Einführung eines sogenannten Korbs neuer Eigenmittel vor:

  • 20 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem;
  • einem Abrufsatz von 3 %, angewendet auf die neue Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ;
  • einem nationalen Beitrag (0,80 EUR/Kilo), der anhand der in jedem Mitgliedstaat anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird (Plastiksteuer).

Diese neuen Eigenmittel werden, so die Schätzungen, 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts ausmachen und könnten bis zu 22 Mrd. Euro jährlich zur Finanzierung neuer Prioritäten beitragen.

Es gilt grundsätzlich, die bekannten Schwachstellen des aktuellen Finanzrahmens zu beseitigen: der EU-Haushalt ist immer noch zu starr. Diese mangelnde Flexibilität verhindert, dass Europa in einer sich rasch wandelnden Welt ausreichend schnell und wirkungsvoll handeln kann. Komplexe und unterschiedlich ausgestaltete Förderregelungen erschweren den Zugang zu EU-Mitteln und lenken vom Wesentlichen ab. Der neue Haushalt soll vor allem modern, einfach und flexibel werden:

Modern: weiterer Abbau von Bürokratie für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden und Vorschriften auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks kohärenter gestalten. Damit sind Ergebnisse leichter zu überwachen und zu messen und bei Bedarf leichter Änderungen vorzunehmen.

Einfach: die Anzahl der Programme um mehr als ein Drittel (von derzeit 58 auf künftig 37) reduzieren. Beispielsweise ist vorgesehen, stark fragmentierte Finanzierungsquellen in neu integrierten Programmen zusammenzufassen und die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten – auch mithilfe des Fonds „InvestEU“ – stark zu straffen.

Flexibel: mehr Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen. Die Instrumente zur Krisenbewältigung sollen ausgebaut und eine neue „Unionsreserve“ eingeführt werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle, etwa in den Bereichen Sicherheit und Migration, reagieren zu können.

Eine sehr wichtige Neuerung des vorgeschlagenen Finanzrahmens ist die Tatsache, dass die Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein wird. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Ein neuer Mechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen. Der Zugang zu EU-Mitteln könnte proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite ausgesetzt, verringert oder beschränkt werden.

Die Vorschläge der Kommission, wenn auch weniger ehrgeizig als die Position des Parlaments, werden von den Abgeordneten grundsätzlich begrüßt. Gelobt wurden die Pläne für neue Eigenmittel (GKKB, Emissionshandel, Plastiksteuer).

Als nächstes muss der Rat seinen Standpunkt zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vereinbaren. Eine endgültige Vereinbarung erfordert die Zustimmung des Parlaments. Die Abgeordneten haben dazu aufgerufen, unverzüglich Gespräche mit dem Rat und der Kommission aufzunehmen, um noch vor der Europawahl 2019 und dem Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019 eine Einigung zu erzielen.

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Europäischer Wettbewerb für soziale Innovation 2018

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In den letzten Jahren hat sich die Wirtschaft rasant verändert. In einigen Regionen und Kommunen haben diese Veränderungen Wohlstand gebracht, in anderen kämpfen die Menschen mit der Anpassung. Diejenigen, die umziehen können, um woanders Arbeit zu suchen, verlassen ihre Region. Neue Technologien und Arbeitsweisen haben jedoch das Potenzial, die Regionen wiederzubeleben. Innovative Lösungen können die Widerstandsfähigkeit der Gemeinden stärken, auf ihre spezifischen Bedürfnisse eingehen und nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Junge Menschen müssen einbezogen, engagiert und befähigt werden, neue Chancen zu nutzen und die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Gestaltung und Führung der neuen Wirtschaft zu entwickeln.

Der Europäische Wettbewerb für soziale Innovation ist ein Förderpreis der Europäischen Kommission für alle assoziierten Länder von Horizont 2020. Der Wettbewerb ruft dazu auf, Lösungen für die Probleme unserer Gesellschaft zu finden.

Das Thema des diesjährigen Wettbewerbs lautet „Re:Think Local“. Die Organisatoren sagen, dass sie Ideen suchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Initiativen, die neue Technologien und Arbeitsweisen nutzen, um den Jugendlichen in ihren Gemeinden Chancen zu bieten;
  • Ideen, die gemeinsam mit jungen Menschen entwickelt wurden, um auf die Bedürfnisse ihrer lokalen Gemeinschaft nach Fähigkeiten, Erfahrungen und Möglichkeiten einzugehen;
  • Lösungen zur Verbesserung der Lebensqualität und der finanziellen Sicherheit junger Menschen in unregelmäßigen Arbeitsverhältnissen;
  • Innovationen, die jungen Menschen Informationen, Beratung und Orientierung bieten, damit sie sich in der Wirtschaft orientieren können;
  • Programme, die die nächste Generation von Arbeitnehmern mit Fähigkeiten ausstatten, die es jungen Menschen ermöglichen, den technologischen Wandel zu nutzen.

Besonders gefördert werden Ideen, die von jungen Menschen selbst geleitet werden. Einsendeschluss ist der 27. April 2018 MEZ. Der Wettbewerb ist offen für Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen in der gesamten EU und in Ländern, die am Programm Horizont 2020 teilnehmen.

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Widerufsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

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Die Europäische Kommission hat am 28.02.2018 den Entwurf einer Widerrufsvereinbarung  zwischen Europäischer Union und Europäischer Atomgemeinschaft und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland veröffentlicht. Mit dem Abkommensentwurf wird der gemeinsame Bericht über die in der ersten Phase der Verhandlungen (zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union) erzielten Fortschritte rechtlich umgesetzt. Er enthält auch einen Gesetzestext zur Übergangszeit.

Der Entwurf der Widerufsvereinbarung besteht aus sechs Teilen und enthält auch ein Protokoll zu Irland/Nordirland:

  • einleitende Bestimmungen
  • Bürgerrechte
  • andere Trennungsfragen wie Waren, die vor dem Auszahlungsdatum in Verkehr gebracht wurden
  • finanzielle Abwicklung
  • Übergangsregelungen
  • institutionelle Bestimmungen
Der Entwurf dient der Europäischen Kommission als Grundlage für die Konsultationsgespräche mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament und anschließend für die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.
Die Widerrufsvereinbarung muss vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament und vom Vereinigten Königreich ratifiziert werden und würde, unterzeichnet, die Trennung Großbritanniens von der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft besiegeln.
Mehr zu Questions & Answers finden sich im factsheet der Europäischen Kommission.
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Europäisches Kulturerbejahr 2018

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© Europäische Kommission – Quelle: https://europa.eu/cultural-heritage/media-gallery_en

Unter dem Motto „Sharing Heritage“ möchte die Europäische Kommission dazu auffordern, einen Blick auf das kulturelle Erbe Europas zu werfen. Bereits am 12.02. fand die Auftaktveranstaltung zum Europäischen Kulturerbejahr in Berlin im Roten Rathaus statt. Dort wurden sieben Projekte der Öffentlichkeit vorgestellt, unter anderem „Tour d‘ Europe – Europa vor der Haustür“. Viele weitere Veranstaltungen sind über das gesamte Jahr hinweg in Deutschland geplant. Eine Auflistung aller Veranstaltungen finden Sie hier: https://sharingheritage.de/veranstaltungen/

Mit dem Europäischen Jahr wird versucht, das Kulturerbe wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und eine Wertschätzung zu vermitteln, die durch Kürzung öffentlicher Mittel für den Kulturbereich zuletzt gelitten hatte. Wesentliche Ziele des Europäischen Jahres sind die Förderung der kulturellen Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und des sozialen Zusammenhalts. Außerdem wird die wirtschaftliche Rolle des Kulturerbes hervorgehoben. Vor 2018 gab es erst ein europaweites Aktionsjahr mit einem kulturellen Thema, und zwar das Europäische Denkmalschutzjahr 1975.

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Veranstaltung zu Karrieremöglichkeiten bei der Europäischen Union am 16.02.2018

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Schon mal über eine Karriere bei der Europäischen Union nachgedacht, aber an den unübersichtlichen Karrieremöglichkeiten und Bewerbungsmodalitäten gescheitert? Am 16.02.2018 informieren Sie die EU Careers Ambassadors der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin über eine berufliche Laufbahn und den Bewerbungsprozess bei der Europäischen Union.

In 90 Minuten werden Ihnen von Joana Inês Marta (HU Berlin), Vanessa Freund (FU Berlin) & Fiona Merkl (Traineeship-Alumna) folgende Themen nähergebracht: Welche Karrieremöglichkeiten gibt es in den EU-Institutionen? Wie läuft der Auswahlprozess beim Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) ab? Wie sieht es mit Praktika (Traineeships) aus? Welche Herausforderungen bringt die Arbeit in den EU-Institutionen mit sich?

Die Veranstaltung findet bei ERLEBNIS EUROPA am Brandenburger Tor (in der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland), Unter den Linden 78, 10117 Berlin statt. Melden Sie sich hier an: https://www.fu-berlin.de/sites/career/veranstaltungen/Veranstaltungen-zum-Berufseinstieg/Career-Service-Veranstaltungen/EU_Careers.html

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie zur Veranstaltung unbedingt Ihren Personalausweis für die Einlasskontrolle mit.

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Webportal TAXEDU

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Steuern – wo genau betrifft mich das eigentlich? Sehr anschaulich wird diese Fragestellung durch das Pilotprojekt der Europäischen Union – TAXEDU – erklärt. Das Wort setzt sich aus den englischen Begriffen Tax (Steuern) und Education (Bildung) zusammen. Ziel dieses Portals ist es, jungen Menschen Aufklärung zu dem komplexen Thema Steuern zu ermöglichen. Unterteilt in drei Altersbereiche – Kinder, Teenager und junge Erwachsene – werden durch Spiele, kurze Lernvideos und computerbasierte Lernmaterialien interessante Inhalte vermittelt (siehe auch unseren Blog-Beitrag zu Taxlandia).

CC0 – Quelle: pixabay

Die Ziele des TAXEDU-Webportals ( https://europa.eu/taxedu/home_de ) sind unter anderem die Schaffung einer Bildungsplattform für junge eurpäische Bürger und Bürgerinnen, die Eindämmung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug durch frühzeitiges Aufklären und  Informationen über die Dienste und Einrichtungen anzubieten, die durch Steuern ermöglicht werden (z.B. im Bereich Gesundheit und Bildung). Sie ist in 22 Sprachen verfügbar und bietet damit in ganz Europa die Möglichkeit, Einblicke in die Welt der Steuern und den dazugehörigen Herausforderungen zu gewinnen.

Ins Leben gerufen wurde das Projekt durch das Europäische Parlament in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (Generaldirektion Steuern und Zollunion). Weiterhin beteiligen sich mehrere nationale Steuerbehörden an dem Vorhaben.

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Kurzfristige Ankündigung: Bürgerdialog bei der Internationalen Grünen Woche in Berlin

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