Wem „gehören“ Forschungsdaten?

Neue Publikation skizziert verschiedene (Rechts-)Positionen und macht sie Forschenden zugänglich.

Bei der Beratung von Forschenden tauchen manchmal Fragen auf, wer über die Weiterverwendung von Forschungsdaten, über deren Weitergabe oder die Veröffentlichung entscheiden darf. Forschende erkundigen sich häufig danach, wem die Forschungsdaten „gehören“.
Da es kein Eigentum an digitalen Forschungsdaten gibt, müsste die Frage eigentlich lauten: „Wer hat welche Rechte an Forschungsdaten?“

Der neu erschienene Artikel unseres Liaison Librarians Dr. Andreas Hübner skizziert verschiedene (Rechts-)Positionen und macht sie Forschenden, insbesondere an deutschen Hochschulen, zugänglich. Der Text bezieht sich auf den deutschen Rechtsrahmen. Das Verständnis dieser Positionen ist entscheidend, um beispielsweise dokumentierte Vereinbarungen über Nutzungsrechte an Forschungsdaten zu treffen, wie sie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) empfohlen werden. 

Er wurde zuerst auf Englisch publiziert und liegt inzwischen auch in der deutschen Version vor:

DEAL-Verträge

Verlängerung, Neubeginn und zwischenzeitlicher Stand. Was ändert sich für Forschende an der Freien Universität Berlin?

Offener Zugang: Die DEAL-Verträge ermöglichen es, dass pro Jahr Tausende Forschungsbeiträge aus deutschen Einrichtungen im Open Access publiziert werden und dadurch weltweit kostenfrei zugänglich und nachnutzbar sind.
Bildquelle: Freepik

Die Freie Universität Berlin nimmt gemeinsam mit über 500 Wissenschaftseinrichtungen aktiv an den DEAL-Verträgen teil.

Das Projekt DEAL wurde initiiert, um mit den drei größten Wissenschaftsverlagen bundesweit und zentral neue transformative Vertragsmodelle für wissenschaftliche Zeitschriften zu verhandeln und die betreffenden Kosten zu senken.

Die nach dem Publish&Read-Modell konzipierten Verträge ermöglichen, dass pro Jahr Tausende Forschungsbeiträge aus deutschen Einrichtungen im Open Access publiziert werden und dadurch weltweit unmittelbar kostenfrei zugänglich und nachnutzbar sind. Gleichzeitig bieten sie den teilnehmenden Einrichtungen im DEAL-Konsortium umfangreiche Zugangsrechte zu wissenschaftlichen Zeitschriften inklusive Archivzugängen und verbessern dadurch maßgeblich die Informationsversorgung für Forschung und Lehre in Deutschland sowie an der Freien Universität.

Anfang 2024 wurden die Verträge mit Wiley und Springer Nature durch die Universitätsbibliothek im Auftrag des Präsidiums der Freien Universität erneuert (Laufzeit 2024-2028). Mit dem weltgrößten Wissenschaftsverlag Elsevier konnte seitens des DEAL-Konsortiums erstmals ein ähnlich konzipierter bundesweiter Publish&Read-Vertrag abgeschlossen werden (Laufzeit 2024-2028), dem die FU Berlin im Januar 2024 ebenfalls beigetreten ist.

Bei den Zeitschriften der DEAL-Verlage, in denen publiziert werden kann, wird zwischen hybriden Journals und Open Access (Gold)-Journals unterschieden. Die Kosten richten sich bei den jetzt verhandelten Verträgen ausschließlich nach den eingereichten und veröffentlichten Publikationen einer Einrichtung. Die FU Berlin zahlt folglich für jede unter den Vertrag fallende Publikation von Autor*innen, die ihr zugeordnet werden können, die jeweils im Vertrag dafür vorgesehene Publish-and-Read Fee (PAR Fee) oder Article Processing Charge (APC) für sog. Open Access (Gold)-Journals.

Die DEAL-Vertragskonditionen sowie die Kostenmodelle der einzelnen Verlage sind öffentlich zugänglich und können unter deal-konsortium.de/vertraege eingesehen werden.

Die HRK sieht eines der Kernziele des DEAL-Konsortiums (bundesweit betrachtet kommt es zu einer Eindämmung der Kostensteigerung) als erfüllt an. Aufgrund des publikationsbasierten Kostenmodells (Paper Charge) muss aber zugleich festgestellt werden, dass die DEAL-Verträge für vielpublizierende Einrichtungen wie die FU Berlin eine erhebliche finanzielle Herausforderung und Mehrbelastung darstellen.

Die DEAL-Verträge sind von zentraler Bedeutung für die deutsche Wissenschaftslandschaft und die freie Verfügbarkeit von Forschungsergebnissen. Sie sind damit einerseits ein großer Erfolg, aber auch nicht unumstritten. Kritik macht sich neben der Frage der Kostenverteilung vor allem fest an der bislang mangelnden Transformation („Journal Flipping“) hin zu mehr Open Access-Journals: „Vom jeweiligen Bestand an Subskriptionszeitschriften im Jahr 2019 wurden bei Wiley bis zum Jahr 2023 3,5 % geflippt und bei Springer Nature 1,0 %.[1]

Hörenswert ist in diesem Zusammenhang u.a. das (PodCast-)Streitgespräch zwischen Günter M. Ziegler, Präsident der Freien Universität Berlin und DEAL-Verhandlungsführer, und Ulrich Dirnagl, Forscher an der Charité und Gründungsdirektor des QUEST Centers for Responsible Research am Berlin Institute of Health.

Konkrete Hinweise für die Einreichung von Manuskripten bei den DEAL-Verlagen für Angehörige der Freien Universität finden Sie unter: https://www.fu-berlin.de/sites/open_access/finanzierung-oa/zeitschriftenartikel/verlagsvereinbarungen/index.html 

Autor: Mario Kowalak


[1] Mittermaier, Bernhard: DEAL: Wo stehen wir nach 10 Jahren? (Teil 2). In: B.I.T. online 26 (2023), Nr. 3, S. 224.

Universitätsbibliografie: Meldung Ihrer Publikationen 2022

Noch bis zum 30. April 2023 können Veröffentlichungen von Angehörigen der Freien Universität aus dem Jahr 2022 über das Selbsterfassungssystem SEP eingetragen werden.

Die Universitätsbibliografie der Freien Universität Berlin erfasst seit 1981 Veröffentlichungen von Mitgliedern der Universität und wird zugleich zur Leistungsmittelberechnung des Präsidiums genutzt. In der Universitätsbibliografie im Bibliotheksportal Primo sind alle gemeldeten FU-Publikationen seit 1993 dauerhaft auffindbar, recherchierbar und können auch als Datenliste in verschiedene Formate zur Weiternutzung exportiert werden.

Um eine möglichst vollständige Übersicht erstellen zu können, benötigt das Team der Universitätsbibliografie Ihre Unterstützung: Alle „aktiv beschäftigten“ Angehörigen der Freien Universität sind gebeten, ihre Publikationen des Jahres 2022 bis zum 30. April 2023 im Selbsterfassungssystem SEP zu melden. Nutzen Sie hierfür auch das schnelle und vereinfachte Eintragen der Publikationsdaten mit DOI!


Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wer kann Publikationen in SEP eintragen?

Alle, die einen ZEDAT-Account besitzen und „aktiv“ an der Freien Universität Berlin beschäftigt sind, können Publikationen für sich und auch für andere eintragen. Nicht fest beschäftigte FU-Angehörige – wie z.B. Emeriti, Lehrbeauftragte oder Promovierende – können sich an die SEP-Kontaktpersonen in den Bereichsbibliotheken wenden.

Welche Publikationen (elektronisch oder Print) können gemeldet werden?

Monografien, Herausgeber*innenschaften von Büchern, Zeitschriften oder Schriftenreihen, Buchbeiträge, Zeitschriftenaufsätze, ‚graue‘ Literatur (z.B. Working Papers, Privatdrucke etc.), Rezensionen, Patentschriften, (eigene) Rundfunk- und Fernsehbeiträge, andere elektronische Veröffentlichungen.


Weiterführende Informationen, FAQs, Hilfeseiten und Kontaktdaten zur Universitätsbibliografie finden Sie auf der Website der Universitätsbibliothek.

Ihre Publikationsmeldungen 2022 für die Universitätsbibliografie

Das Team der Universitätsbibliografie bittet um Mithilfe: Veröffentlichungen von „aktiv beschäftigten“ Angehörigen der Freien Universität können gerne noch im laufenden Jahr über das Selbsterfassungssystem SEP in die Universitätsbibliografie eingetragen werden.

Die Universitätsbibliografie der Freien Universität Berlin erfasst seit 1981 Veröffentlichungen von Angehörigen der Universität und wird zugleich zur Leistungsmittelberechnung vom Präsidium genutzt. In der Universitätsbibliografie im Bibliotheksportal Primo sind alle gemeldeten FU-Publikationen seit 1993 dauerhaft auffindbar, recherchierbar und können auch als Datenliste in verschiedene Formate zur Weiternutzung exportiert werden – nützliche Hinweise dazu finden Sie in unseren FAQ.

Um eine möglichst vollständige Übersicht erstellen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung: Wir bitten Sie, Ihre Publikationen des Jahres 2022 jetzt im Selbsterfassungssystem SEP zu melden! Nutzen Sie dort auch das schnelle und vereinfachte Eintragen der Publikationsdaten mit DOI.

[Update vom 15.12., Anm. der Red.:] Die Frist zur Eintragung derPublikationen für das Erscheinungsjahr 2022 in das Selbsterfassungssystem SEP endet für das Publikationsjahr 2022 am 30. April 2023.


Das Wichtigste in Kürze:

Wer kann Publikationen in SEP eintragen?

Alle Personen, die einen ZEDAT-Account besitzt und „aktiv“ an der Freien Universität Berlin beschäftigt sind, können Publikationen für sich sowie auch für andere eintragen. Nicht festbeschäftigte Mitarbeiter*innen der Universität – wie z.B. Emeriti, Lehrbeauftragte oder Promovierende – können sich an die SEP-Kontaktpersonen an den einzelnen Bibliotheksstandorten wenden.

Welche Publikationen (elektronisch oder Print) können gemeldet werden?

Monografien, Herausgeberschaften von Büchern, Zeitschriften oder Schriftenreihen, Buchbeiträge, Zeitschriftenaufsätze, ‚graue‘ Literatur (z.B. Working Papers, Privatdrucke etc.), Rezensionen, Patentschriften, (eigene) Rundfunk- und Fernsehbeiträge, andere elektronische Veröffentlichungen.

Wir freuen uns auf Ihre Einträge!

Weiterführende Informationen, Hilfeseiten und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website zur Universitätsbibliographie.

Refubium – das neue Repositorium der Freien Universität Berlin nun live!

Am 11.06.18 ist Refubium, das neue Repositorium der Freien Universität Berlin, unter der URL https://refubium.fu-berlin.de live gegangen.


Dabei wurden alle Services und Dokumente aus dem bisherigen Dokumenten- und Dissertationsserver der Universitätsbibliothek in das neue Repositorium migriert. Gleichzeitig erweitert die Universitätsbibliothek ihre Dienste für FU-Angehörige rund um die Bereitstellung von elektronischen Dokumenten  um den Aspekt der Publikation von Forschungsdaten. Viele Forschungsförderer aber auch Verlage verlangen neben der Publikation der Forschungsergebnisse in Textform zunehmend auch die Publikation der zu diesen Forschungsergebnissen führenden Forschungsdaten.

Eingesetzt wird die OpenSource Software DSpace. Der Wechsel war notwendig geworden, weil die bisherige Software nicht mehr allen Anforderungen genügte.

Angestrebt ist künftig eine enge Kooperation unter den Berliner Universitätsbibliotheken, die ebenfalls die Software Dspace für ihre Repositorien verwenden.

Kontakt: kontakt@refubium.fu-berlin.de gern zur Verfügung.

Hilfeseiten zum neuen Service finden Sie unter https://www.fu-berlin.de/sites/refubium

Werkstatt Offenes Wissen – wie kommt die Wissenschaft in die Gesellschaft? | Lange Nacht der Wissenschaften am 9.06.2018

„Offene Wissenschaft“ bezieht sich auf die freie Verfügbarkeit, Nachnutzbarkeit und Reproduzierbarkeit der im Forschungsprozess entstehenden Informationen, Daten, Publikationen, Software, Methoden etc.
Aber was genau bedeuten diese Bestrebungen, Wissenschaft offen zu gestalten? Welche Auswirkungen hat offene Wissenschaft auf die Forschungsprozesse? Wo liegen die Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger?

Wir laden Sie ein in die Werkstatt Offenes Wissen.
Im Laufe des Abends gibt es Gelegenheit, Einblicke in die offenen Wissenschaftspraktiken verschiedener Disziplinen zu erlangen. Vertreten sind u. a. Hirnforschung, Geschlechterforschung und Informatik.

Wann: Samstag, 9. Juni 2018 von 18:00-22:00 Uhr

Wo: Freie Universität Berlin, Campusbibliothek (Fabeckstraße 23/25, 14195 Berlin), 0.3099, Lesesaal

Weitere Informationen und Programm: www.fu-berlin.de/sites/langenacht/programm/bibliothek/cedis/

Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS): Neue App jetzt verfügbar!

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

© Europäische Union, [2018] – Quelle: Europäisches Parlament
Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (European Parliamentary Research Service – EPRS) stellt ab jetzt eine neue App zur Verfügung, mit der Sie Zugriff auf ca. 4000 Publikationen (ab 07.2014) im Volltext haben.
Mit Hilfe der App können Sie alle Publikationen nach Politikbereichen durchsuchen und sie ihrer jeweiligen Länge nach sortieren.
Eine leistungsstarke Suchmaschine und die Möglichkeit mit Hilfe von Filtern die Suche (nach Richtlinienbereich, Autor, Art der Veröffentlichung und Veröffentlichungsdatum) einzuschränken, vervollständigen das Angebot.
Ihre Leseliste ist Ihr persönlicher Ordner, in dem Sie die Publikationen sammeln, und diese auch offline lesen können.

Sie können beide Versionen der App (Smartphones und Tablets) von Google Play und aus dem App Store herunterladen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.