Die Bibliotheken der Freien Universität bieten ab dem 4. Juni 2021 nach vorheriger Online-Terminbuchung sukzessiv wieder Arbeitsplätze an. Das Angebot gilt für FU-Angehörige und externe Benutzerinnen und Benutzer.
Aufgrund der Corona-Pandemie können die Häuser nur einen Teil ihrer Arbeitsplätze anbieten. Es handelt sich dabei ausschließlich um Einzelarbeitsplätze.
Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für die Nutzung von Arbeitsplätzen eines der folgenden Kriterien erfüllt sein muss:
- Nachweis eines negativen Testergebnisses eines Covid-19-Tests nach §6b der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, nicht älter als 24 Stunden durch die Bescheinigung einer anerkannten Teststelle (z.B. Testzentrum, Arzt),
- Nachweis über den vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 durch die Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff und dass die letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
- Nachweis über die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung, durch ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können,
- oder Nachweis eines mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
Selbsttests werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Ohne Vorlage entsprechender Dokumente (inkl. Buchungsbestätigung) kann der Zutritt auch bei Platzreservierung nicht ermöglicht werden.
Das Tragen von FFP2-Masken ist sowohl in den Bibliotheken, als auch während des Aufenthalts am Arbeitsplatz verpflichtend.