Ab sofort kann über das FU-Campusnetz auf die Gender Studies Collection von Duke University Press zugegriffen werden.
Die E-Book-Collection umfasst wichtige Literatur zu den Bereichen Queer Theory, Schwulen- und Lesbenforschung, Transgender, feministische Theorie und Frauenforschung.
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Europäisches Parlament Straßburg Quelle: Erich Westendarp auf Pixabay
Innerhalb des europäischen Parlaments und seiner Fraktionen gibt es, vor allem bezüglich der inhaltlichen Arbeit, die Möglichkeit sogenannte Interfraktionelle Arbeitsgruppen zu bilden:
Interfraktionelle Arbeitsgruppen können nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (Artikel 34) von Mitgliedern aller Fraktionen und Ausschüsse gebildet werden, um einen informellen Meinungsaustausch über besondere Themen zu führen und den Kontakt zwischen den Mitgliedern und der Zivilgesellschaft zu fördern. Die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind keine Organe des Parlaments und können daher nicht in dessen Namen sprechen.
Die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind Gegenstand einer internen Regelung, die von der Konferenz der Präsidenten am 16. Dezember 1999 erlassen (und zuletzt am 11. September 2014 aktualisiert) wurde und in der die Bedingungen, unter denen zu Beginn einer jeden Wahlperiode interfraktionelle Arbeitsgruppen gebildet werden können und die Vorschriften für ihre Arbeitsweise festgelegt sind.
Die Vorsitzenden der interfraktionellen Arbeitsgruppen haben jede Unterstützung, die sie in Form von Geld- oder Sachleistungen erhalten, nach den gleichen Kriterien anzugeben, die auch für die Mitglieder als Einzelpersonen gelten. Die Erklärungen sind jährlich zu aktualisieren und werden in einem von den Quästoren geführten öffentlichen Register hinterlegt.
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
11. Berliner Europa – Dialog – Veranstaltungsposter
Das Dokumentationszentrum UN-EU der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin lädt zum 11. Berliner Europa-Dialog ein. Am 28.05. um 18 Uhr beginnt die Veranstaltung mit dem Titel: Der Klimawandel – Neues Thema der Populisten? im Henry-Ford-Bau (Hörsaal A) in der Garystr. 35 in 14195 Berlin.
Der Klimawandel bringt junge Menschen auf die Straßen: Die „Fridays-for-Future“-Bewegung mobilisiert die Jugend nicht nur in Deutschland und Europa und hat bereits medial prominente Gesichter geschaffen. Im Rahmen der der Initiative „Scientists for Future“ haben sich Klimaforscherinnen und Klimaforscher mit den Jugendlichen solidarisch erklärt.
Gleichzeitig beginnt der Europawahlkampf. Nach Umfragen könnten populistische Parteien nach den Wahlen in bisher ungekannter Stärke ins Europäische Parlament einziehen. Haben sich diese – wenngleich sehr unterschiedlichen – Parteien bislang auf Themen wie Flüchtlingspolitik und Elitenressentiment konzentriert, könnte sich nun ein neues Thema abzeichnen: die populistische Kritik am Diskurs des Klimawandels.
Eine Studie der Beratungsgesellschaft adelphi kommt zu dem Ergebnis, dass die Hälfte aller Gegenstimmen im Europäischen Parlament bei Resolutionen zu Klima- und Energie aus dem rechtspopulistischen Parteienspektrum kommt. Deren Einfluss dürfte weiterwachsen.
Ist Klimapolitik die neue Flüchtlingspolitik? Wie sollte nach den Europawahlen mit Parteien umgegangen werden, die den Klimawandel leugnen? Welche konkreten Folgen für politische Entscheidungen im neuen Parlament sind zu erwarten? Was können Bürgerinnen und Bürger tun, um Druck auf Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auszuüben?
Diese und weitere Fragen diskutieren:
Dr. Klaus Jacob, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Arbeitsbereiche Politische Systeme und Politikfeldvergleich, Forschungsleiter des Forschungszentrums für Umweltpolitik
Carla Reemtsma, Mitglied der „Fridays-for-Future“-Bewegung
Prof. Dr. Marc Ringel, Mitglied im Rednerdienst TEAM EUROPE der Europäischen Kommission
Stella Schaller, adelphi, Co-Autorin der Studie “Convenient Truths – Mapping climate agendas of right-wing populist parties in Europe”
Die Podiumsdiskussion wird moderiert von Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Inhaberin des Jean Monnet Lehrstuhls und Leiterin der Arbeitsstelle Europäische Integration, Freie Universität Berlin.
Die Veranstaltung im Rahmen der Reihe Berliner Europa-Dialog wird kooperativ organisiert vom Dokumentationszentrum Vereinte Nationen – Europäische Union der Freien Universität Berlin, dem Europäischen Informationszentrum Berlin (Träger: Deutsche Gesellschaft e. V.) sowie der Europa-Union Berlin e. V.
Wir würden uns freuen, Sie zu der Podiumsdiskussion begrüßen zu dürfen. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt frei. Ihre Anmeldung senden Sie bitte bis zum 27.05.2019 an info@eu-infozentrum-berlin.de.
Die Datenbank wurde ab Oktober 2019 dauerhaft für das Campusnetz lizenziert.
Bis zum 8. Juli 2019 kann im FU-Campusnetz kostenfrei SZ Retro, der erweiterte Archivbestand der Süddeutschen Zeitung getestet werden.
Mit SZ Retro (1945-1993) umfasst das SZ Archiv den gesamten Archivbestand der Süddeutschen Zeitung in einer Datenbank – von der Erstausgabe vom 6. Oktober 1945 bis zur tagesaktuellen Ausgabe. Zusätzlich zu den Artikeln aus der Süddeutschen Zeitung enthält die Datenbank auch die Landkreisausgaben der SZ, Artikel von SZ.de und Beilagen wie das Süddeutsche Zeitung Magazin.
Der Zugang zu SZ Retro erfolgt über das Archiv der Süddeutschen Zeitung (LibraryNet). Über „Artikelnavigation“ oder „E-Paper“ lässt sich gezielt der Archivbestand von SZ Retro (Süddeutsche Zeitung Retro) auswählen.
Sie möchten die Datenbank über das Testende hinaus nutzen? Dann lassen Sie uns einfach Ihre Bewertung zukommen!
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Europäisches Parlament Straßburg Quelle: Erich Westendarp auf Pixabay
Ähnlich den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten unterteilt sich das Europäische Parlament in Fraktionen und Ausschüsse. Hinzu kommen Delegationen.
Die Fraktion im Europäischen Parlament:
Die Fraktion bildet die politische Grundeinheit des Europäischen Parlaments. So arbeiten die Abgeordneten im Europaparlament nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Abgeordnete unterschiedlicher Länder, aber mit ähnlicher politischer Orientierung, bilden meist eine gemeinsame Fraktion.
Das Besondere im Europäischen Parlament ist die Vielzahl nationaler Parteien, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament 8 Fraktionen, in denen über 200 nationale Parteien vertreten sind:
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit
Zudem gibt es Abgeordnete, die sich keiner Fraktion angeschlossen haben und infolgedessen als „Fraktionslos“ bezeichnet werden.
Wie setzt sich eine Fraktion zusammen:
Um eine Fraktion bilden zu können, müssen ihr mindestens 25 Mitglieder angehören, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. (Das wären im Moment bei 28 Mitgliedstaaten 7 Staaten.)
Ein Parlamentsabgeordneter/eine Parlamentsabgeordnete kann immer nur einer Fraktion angehören. Hat eine Fraktion weniger als 25 Mitglieder, kann der Präsident ihr Weiterbestehen gestatten, solange die Fraktionsmitglieder weiterhin ein Fünftel der Mitgliedstaaten vertreten und die Fraktion bereits ein Jahr besteht.
Je größer eine Fraktion ist, desto mehr Macht hat sie im EP.
Mitglieder nach Fraktionen im EP. Lpb BW/Hieber; CC-BY 4.0. Quelle: lpb Baden-Württemberg, Europawahl 2019, Das Europäische Parlament
Organisation einer Fraktion:
Da sich Fraktionen aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit bilden, können sie sich auf zwei verschiedene Arten von Fraktionsmitgliedern stützen. Zum einen können sogenannte Europaparteien gegründet werden und so stützen sich Fraktionen auf eine einzelne Europapartei (wie beispielsweise die Sozialdemokratische Fraktion). Zum anderen können sich Fraktionen auf mehrere europäische und nationale Parteien sowie parteilose Mitglieder stützen (wie zum Beispiel die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa oder die Fraktion der Grünen/EFA).
Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Fraktionsvorstand und ein Sekretariat. Der Fraktionsvorstand vertritt die Standpunkte der Fraktion nach außen. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament keinen formalen Fraktionszwang. Das bedeutet: Kein Abgeordneter kann zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten von seiner Fraktion verpflichtet werden.
Die Vorstände der verschiedenen Fraktionen bilden zusammen die so genannte „Konferenz der Präsidenten“, die unter anderem die Tagesordnung der Parlamentssitzungen entwirft.
Einzelne Mitglieder der Fraktionen können interfraktionelle Arbeitsgruppen oder andere inoffizielle Mitgliederguppierungen bilden. Somit soll es ermöglicht werden, einen informellen fraktionsübergreifenden Meinungsaustausch über spezifische Themen zusammen mit Mitgliedern verschiedener Ausschüsse zu führen.
Es gibt 20 Ausschüsse, zwei Unterausschüsse (für Menschenrechte und für Sicherheit und Verteidigung) und einen Sonderausschuss (ein nichtständiger Ausschuss, er wird für einen bestimmten Zeitraum eingesetzt und befasst sich mit spezifischen Themen).
Die Delegationen des Europäischen Parlaments pflegen die Beziehungen zu den Parlamenten in Drittländern und tauschen Informationen mit ihnen aus. Über seine Delegationen leistet das Europäische Parlament einen Beitrag zur Vertretung der Europäischen Union nach außen und zur Förderung der Werte, auf denen die Europäische Union beruht: Freiheit und der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit.
Es gibt gemischte parlamentarische Ausschüsse, parlamentarische Kooperationsausschüsse, sonstige interparlamentarische Delegationen und Delegationen zu multilateralen parlamentarischen Versammlungen.
In den Jahren seines Bestehens und durch die verschiedenen Änderungen der europäischen Verträge wurden dem Parlament beträchtliche Befugnisse in Bezug auf die Gesetzgebung und den Haushalt übertragen. Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen im Europäischen Rat legt das EP die Richtung fest, in die sich Europa bewegt. Ein kleiner Leitfaden fasst zusammen was das Europäische Parlament ist, was es genau macht und wie es arbeitet.
Die THB ist das erste umfassende Nachschlagewerk zur Textgeschichte der Hebräischen Bibel. Zu jedem biblischen Buch wird in den aktuellen Forschungsstand zur Textüberlieferung, zu den Textzeugen und Übersetzungen eingeführt.
Der Beschreibungstext ist dem Datenbank-Infosystem (DBIS) entnommen.
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Europaparlament Straßburg Innenhof Quelle: Erich Westendarp auf Pixabay
Am 26. Mai 2019 ist jede/r wahlberechtigte EU-Bürger*innen aufgefordert politische Partizipation zu leben und die Vertreter seines Landes in das Europäische Parlament (EP) zu wählen.
Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments:
Gemeinsam mit dem Rat der EU bestimmt und kontrolliert es den Haushalt der EU. Wer über das Geld bestimmt, besitzt auch die Macht, politische Prioritäten zu setzen.
Das EP übt Kontrolle über alle anderen Institutionen der EU aus. Nach der Verabschiedung von Gesetzen und Haushaltsplänen, prüft es die ordnungsgemäße und effiziente Umsetzung der haushaltspolitischen Vorgaben durch die Kommission und den Ministerrat.
Das EP hat kein förmliches Recht zur Gesetzesinitiative, dieses Recht steht allein der Europäischen Kommission zu. Das EP und der Rat verfügen jedoch über ein politisches Initiativrecht, das den Institutionen ermöglicht, die Kommission zu neuen Initiativen aufzufordern. Diese Initiativen und die daraus folgenden möglichen Rechtsvorschriften haben Auswirkungen auf den Lebensalltag aller EU-Bürger und Bürgerinnen, z.B in den Bereichen: Umweltschutz (Nutzung von Glyphosat), Verbraucherrechte (Roaming-Gebühren), Verkehr (Maut), Kapital (Euro), Waren (Im- und Export) und Dienstleistungen (Entsenderichtlinie).
Das EP kann zu wichtigen Themen Berichte erarbeiten und Entschließungen verabschieden. Es stößt Diskussionen in Europa an und ist Ideengeber für die Ausgestaltung des institutionellen Rahmens der EU und die Weiterentwicklung der Verträge.
Das EP wählt den Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates.
Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?
Die Anzahl der Abgeordneten im EP darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Jeder Mitgliedstaat ist mindestens mit sechs und maximal mit 96 Sitze vertreten. Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt. So hat Deutschland derzeit im EP gemessen an seiner Einwohnerzahl 96 Sitze, Malta 6.
Die Abgeordneten stammen aus über 200 nationalen Parteien, und schließen sich in 8 nationenübergreifenden Fraktionen und einer fraktionslosen Gruppe zusammen:
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit
Fraktionslos
Die Abgeordneten wählen ihren Präsidenten und das gesamte Präsidium (Leitungsorgan des Parlaments), bestehend aus 14 Vizepräsidenten und 6 Quästoren, für zweieinhalb Jahre. Der Generalsekretär (seit März 2009 Klaus Welle) unterstützt das Parlament.
Der Präsident des EPs vertritt das Parlament nach außen und leitet die Sitzungen des Plenums sowie die Sitzungen des Präsidiums. Er wird zu Beginn und nach der Hälfte der Wahlperiode für zweieinhalb Jahre vom Parlament gewählt. Seit dem 17. Januar 2017 ist der Präsident des Europäischen Parlaments Antonio Tajani.
Wann und wo kommt das EP zusammen?
Das EP hat seinen Sitz in Straßburg. Monatlich trifft es sich zu den Plenartagungen und Haushaltstagungen. Zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse des Parlaments finden in Brüssel statt. Beide Standorte sind eng mit der Geschichte der EU verbunden. Straßburg gilt als Symbol für den Frieden zwischen Deutschland und Frankreich. In Brüssel hat sowohl die EU ihren Hauptsitz als auch die Nato. So wird eine enge Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen und Nicht-EU-Organisationen sichergestellt.
Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments:
Die Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung (Generalsekretariats) am Standort Luxemburg werden nicht gewählt. Sie sind überwiegend Beamte und Beamtinnen, die per Auswahlverfahren aus allen Ländern der Europäischen Union eingestellt werden.
Das Generalsekretariat ist für die Verwaltung zuständig. Es besteht aus einem Generalsekretär, 12 Generaldirektionen und dem Juristischen Dienst. – zusammen insgesamt über 5000 Planstellen. Es koordiniert die Legislativarbeiten, die Organisation der Plenartagungen und der sonstigen Sitzungen. Es unterstützt die Arbeit der parlamentarischen Organe und unterstützt die Abgeordneten in der Ausübung ihres Mandats in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung. Aufgrund der vierundzwanzig Amtssprachen der EU ist eine Vielzahl an Dolmetsch- und Übersetzungstellen notwendig.
Die Datenbank wurde nach dem Testzeitraum nicht lizenziert.
Bis zum 21. Juni 2019 kann über das FU-Campusnetz kostenfrei auf African Newspapers zugegriffen werden.
African Newspapers der Firma Readex ist eine Sammlung von mehr als 106 (Series 1+2) (Stand: 5/2019) inhaltlich durchsuchbaren afrikanischen Zeitungen aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Sie enthält Titel in verschiedenen Sprachen aus Ghana, Guinea-Bissau, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mozambique, Namibia, Nigeria, Sierra Leone, Südafrika, Uganda und Zimbabwe und bietet damit einen einzigartigen Überblick über die Ereignisse und Themen, die den afrikanischen Kontinent und seine Bewohner zwischen 1800 und 1925 prägten.
Der Beschreibungstext ist dem Datenbank-Infosystem (DBIS) entnommen.
Sie möchten die Datenbank über das Testende hinaus nutzen? Dann lassen Sie uns einfach Ihre Bewertung zukommen!
Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Morgen (15.05.2019) findet im Seminarzentrum, Raum L 115 eine Informationsveranstaltung zur Europawahl zwischen 11:30 – 12 Uhr statt. Hier stellt eine Gruppe Studierende folgende Themen vor:
Was wird überhaupt gewählt?
Wer wird gewählt?
Wie wird gewählt?
Warum sollte ich wählen?
Sie werden auch die Möglichkeit haben, Informations-Material für die Europawahl mitzunehmen.
Der Verkauf alter Auflagen juristischer Lehrbücher in der Universitätsbibliothek geht weiter, solange der Vorrat reicht.
Die Bücher kosten 1,00 € als Softcover und 2,00 € als Hardcover.
Nur Barzahlung möglich. Verkauft wird im Thekenbereich der Leihstelle (1. Stock).