Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.
Der 9. Mai ist Europatag. Dieser Tag soll uns (wie jedes Jahr) daran erinnern, dass wir in Europa in Frieden und Einheit leben. Am 9. Mai 1950 hielt der damalige französische Außenminister Robert Schuman in Paris eine Rede, in der er seine Vision einer neuen Art der politischen Zusammenarbeit in Europa vorstellte – die Schuhmann-Erklärung. Sie gilt als Grundstein der heutigen Europäischen Union.
Zur Feier des Europatags öffnen die EU-Institutionen in Brüssel und Straßburg Anfang Mai ihre Tore. Auch weltweit bieten die EU-Vertretungen ein abwechslungsreiches Programm für alle Altersgruppen. Jedes Jahr nehmen tausende Menschen diese Gelegenheit wahr, um im Rahmen von Führungen, Debatten, Konzerten und anderen Veranstaltungen mehr über die EU zu erfahren.
In diesem Jahr wird vieles anders sein. Physical distancing heißt aber nicht, dass wir Europa nicht auch virtuell erleben können:
So planen z. B. die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland und die überparteiliche Europa-Union Deutschland im Rahmen der Bürgerdialogreihe „Europa – Wir müssen reden!“ einen Online-Bürgerdialog: „In Zukunft besser zusammen? Wege der EU aus der Corona-Krise“
Die Corona-Krise fordert uns als Einzelne, als Gesellschaft und als Europäerinnen und Europäer. Welchen Beitrag kann die EU zur Lösung von aktuellen Problemen leisten? Welche Kompetenzen hat sie und was obliegt den Nationalstaaten? Wie solidarisch sind wir in der Krise? Aber auch: Welche Fragen abseits von Corona sind jetzt wichtig? Wie geht es weiter mit dem Brexit, dem Green Deal, der geplanten Konferenz zur Zukunft der EU?
Es diskutieren mit Ihnen: der Europaabgeordneten Gabriele Bischoff und der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland Jörg Wojahn.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, können Sie dem Web-Stream der Veranstaltung auch über die Webseite Erlebnis Europa und auf den Social-Media-Plattformen der oben genannten Veranstalter folgen.
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Am vergangenen Donnerstag (28.11.) hat das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, die den Klima- und Umweltnotstand ausruft. Ziel der Resolution ist es, dass die Europäische Kommission dafür sorgt, dass alle relevanten Gesetzes- und Haushaltsvorschläge vollständig mit dem Ziel übereinstimmen, die Erderwärmung auf unter 1,5°C zu begrenzen.
Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz COP25 in Madrid vom 2. bis 13. Dezember verabschiedete das Parlament am Donnerstag eine Resolution zur Erklärung einer Klima- und Umweltkrise in Europa und weltweit. Die Abgeordneten fordern die neue Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen auf, ein Reduktionsziel von 55 % der Treibhausgasemissionen bis 2030 in den Europäischen Green Deal aufzunehmen.
Die Resolution zur Erklärung einer Klima- und Umweltkrise wurde mit 429 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 19 Enthaltungen angenommen.
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Seit heute können Sie für 4 Wochen den Premium-Zugang zur Forschungsseite VoteWatch testen! VoteWatch.eu ist die führende digitale Plattform, die die Stimmen der europäischen Politiker & Politikerinnen seit 2004 sowie die Positionen der Regierungen der Mitgliedstaaten seit 2009 verfolgt.
Nachfolgend finden Sie die Haupt- und Spezialfunktionen von VoteWatch, untergliedert in einzelne thematische Bereiche.
Europäische Parlament
„Parliament votes“: Erfahren Sie, wie das Europäische Parlament über jeden Politikbereich abstimmt. Sie können sich eingehend darüber informieren, wie von einzelnen Abgeordneten, Fraktionen, Mitgliedstaaten und nationalen Parteien abgestimmt wurde. Sie können Ihre Recherche filtern, andere abgegebene Stimmen zum gleichen Dossier einsehen und das dazugehörige Originaldokument einsehen. Unter „Visual votes“ können Sie für die Abstimmungen in der 9. Wahlperiode (2019-2024) ein sofortiges visuelles Verständnis der Daten durch spezifische Grafiken erhalten. Sie können einen Blick auf die Machtdynamik zwischen EP-Gruppen werfen, indem Sie auf „power table by EPGs“ klicken, um zu sehen, wie die einzelnen Fraktionen abgestimmt haben. Außerdem gibt es eine klassische Suchfunktion, mit der Sie nach Eingabe eines Schlüsselbegriffes einen Sucheinstieg in Ihr Themenfeld bekommen. „Parliament votes“: Erfahren Sie, wie das Europäische Parlament über jeden Politikbereich abstimmt. Sie können sich darüber informieren, wie von einzelnen Abgeordneten, Fraktionen, Mitgliedstaaten und nationalen Parteien abgestimmt wurde. Sie können Ihre Recherche filtern, andere abgegebene Stimmen zum gleichen Dossier einsehen und das dazugehörige Originaldokument ansehen. „Visual votes“ macht z.B. die Abstimmungen in der 9. Wahlperiode (2019-2024) in spezifischen Graphiken sichtbar. Sie können einen Blick auf die Machtdynamik zwischen den EP-Gruppen werfen. Gehen Sie dazu auf „power table by EPGs“. Hier können Sie sehen, wie die einzelnen Fraktionen abgestimmt haben. Außerdem gibt es eine klassische Suchfunktion.
„Political groups“: Mit VoteWatch können Sie den Zusammenhalt der transnationalen Fraktionen im Europäischen Parlament ermitteln, was bedeutet, wie viel Übereinstimmung es in Fragen innerhalb jeder politischen Gruppe gibt. Sie können sich auch ansehen, wie sich jede Fraktion im Europäischen Parlament mit anderen Fraktionen verträgt, je nachdem, wie oft ihre Stimmen übereinstimmen. Andersherum können Sie auch sehen, wie sich die gemeinsame Position zweier Fraktionen von der anderer Fraktionen im Europäischen Parlament unterscheidet. „Political groups“: Mit VoteWatch können Sie den Zusammenhalt der transnationalen Fraktionen im Europäischen Parlament ermitteln. Wie viel Übereinstimmung gibt es in einzelnen Fragen innerhalb jeder politischen Gruppe? Wie oft stimmen Fraktionen mit anderen Fraktionen überein? Wie unterscheidet sich die gemeinsame Position zweier Fraktionen von der, einer anderen Fraktion?
„National Parties voting loyalty“: Haben Sie sich jemals gefragt, wie loyal jede nationale Partei ihrer Fraktion im Europäischen Parlament gegenüber ist? Sie können nun sehen, wie oft nationale Parteien prozentual der Richtung der Gruppe, zu der sie gehören, gefolgt sind.
„Votes“: Weiterhin können Sie die Daten zu früheren Wahlperioden überprüfen, indem Sie auf die entsprechenden Schaltflächen oben auf der Website klicken. Sie haben vollständigen Zugriff auf Daten von heute bis 2004.
Rat der Europäischen Union
„Minority positions“: Stimmen im Rat werden in der Regel abgegeben, wenn bereits eine Konsensübereinstimmung zwischen allen Mitgliedstaaten besteht, obwohl einige von ihnen manchmal beschließen, dagegen zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Auf VoteWatch können Sie sehen, wie oft ein Mitgliedstaat im Ministerrat der EU in der Minderheit abgestimmt hat.
„Coalitions“: Sie können vergleichen, wie oft die Stimmen eines der Mitgliedstaaten mit denen der anderen Mitgliedstaaten im Ministerrat der EU übereinstimmen. Sie können die Ergebnisse auch nach Zeitraum, Regierung und Politikbereich filtern.
Politikbereich
„Key MEPs“: Möchten Sie wissen, wer die Abgeordneten sind, deren Stimmen häufiger auf der Gewinnerseite standen? Im Politikbereich finden Sie eine spezielle Funktion, mit der Sie die drei besten Abgeordneten des Europäischen Parlaments identifizieren können, die in einem von Ihnen ausgewählten Politikbereich Stimmen abgegeben haben.
„Groups on the winning side“: Auch für Fraktionen und Gruppierungen gibt es ein Feature, welches erlaubt, die politische Gruppe zu bestimmen, die bei Abstimmungen auf der Gewinnerseite standen.
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Präsident des Europäischen Parlaments ist seit diesem Sommer (bis 2022) David Maria Sassoli (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament). Ihm zur Seite gestellt sind 14 Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen sowie 5 Quästoren/Questorinnen – das Präsidium des Europäischen Parlaments.
Herzstück der legislativen Arbeit des Europäischen Parlaments sind die Ausschüsse des EU-Parlaments. Bereits im Juli (erste Sitzung) wurden die Vorsitzenden und Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Ausschüsse für die nächsten zweieinhalb Jahre gewählt.
Die Ausschüsse sind für die Ausarbeitung der Standpunkte des Parlaments zu den einzelnen Gesetzesvorschlägen zuständig. Sie reichen Änderungsanträge zur Prüfung im Plenum ein und benennen Verhandlungsteams für die Führung legislativer Verhandlungen mit dem Europäischen Rat. Sie nehmen Initiativberichte an, organisieren Anhörungen mit Sachverständigen und kontrollieren die anderen Einrichtungen und Organe der EU. Das Europäische Parlament hat 20 Ausschüsse und zwei Unterausschüsse.
Unter deutschem Vorsitz sind derzeit die Ausschüsse für:
Auswärtige Angelegenheiten – David McAllister (EVP – Christdemokraten)
Internationaler Handel – Bernd Lange (Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament)
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung – Norbert Lins (EVP – Christdemokraten)
Kultur und Bildung – Sabine Verheyen (EVP – Christdemokraten).
Die Mitglieder des Parlaments sind nicht nach Nationalitäten organisiert, sondern in derzeit 7 politischen Gruppen. 25 Mitglieder bedarf es, um eine politische Gruppe innerhalb des Parlaments zu gründen und jedes Parlamentsmitglied darf nur einer Gruppe angehören. Es gibt jedoch auch fraktionslose Parlamentsmitglieder.
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Im Europäischen Parlament sitzen die Mitglieder (MdEP) in Fraktionen, deren Anhänger aus mehreren Ländern stammen und sich auf der Grundlage ihrer politischen Zugehörigkeit zusammenfinden. Im Moment gibt es sieben Fraktionen im Parlament, sowie die fraktionslosen Mitglieder.
Darüber hinaus gibt es momentan (Stand 14.07.2019) 54 fraktionslose Mitglieder im Europäischen Parlament. Bitte beachten Sie, dass sich diese Zahlen ändern können.
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Innerhalb des europäischen Parlaments und seiner Fraktionen gibt es, vor allem bezüglich der inhaltlichen Arbeit, die Möglichkeit sogenannte Interfraktionelle Arbeitsgruppen zu bilden:
Interfraktionelle Arbeitsgruppen können nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (Artikel 34) von Mitgliedern aller Fraktionen und Ausschüsse gebildet werden, um einen informellen Meinungsaustausch über besondere Themen zu führen und den Kontakt zwischen den Mitgliedern und der Zivilgesellschaft zu fördern. Die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind keine Organe des Parlaments und können daher nicht in dessen Namen sprechen.
Die interfraktionellen Arbeitsgruppen sind Gegenstand einer internen Regelung, die von der Konferenz der Präsidenten am 16. Dezember 1999 erlassen (und zuletzt am 11. September 2014 aktualisiert) wurde und in der die Bedingungen, unter denen zu Beginn einer jeden Wahlperiode interfraktionelle Arbeitsgruppen gebildet werden können und die Vorschriften für ihre Arbeitsweise festgelegt sind.
Die Vorsitzenden der interfraktionellen Arbeitsgruppen haben jede Unterstützung, die sie in Form von Geld- oder Sachleistungen erhalten, nach den gleichen Kriterien anzugeben, die auch für die Mitglieder als Einzelpersonen gelten. Die Erklärungen sind jährlich zu aktualisieren und werden in einem von den Quästoren geführten öffentlichen Register hinterlegt.
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Am 26. Mai 2019 ist jede/r wahlberechtigte EU-Bürger*innen aufgefordert politische Partizipation zu leben und die Vertreter seines Landes in das Europäische Parlament (EP) zu wählen.
Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments:
Gemeinsam mit dem Rat der EU bestimmt und kontrolliert es den Haushalt der EU. Wer über das Geld bestimmt, besitzt auch die Macht, politische Prioritäten zu setzen.
Das EP übt Kontrolle über alle anderen Institutionen der EU aus. Nach der Verabschiedung von Gesetzen und Haushaltsplänen, prüft es die ordnungsgemäße und effiziente Umsetzung der haushaltspolitischen Vorgaben durch die Kommission und den Ministerrat.
Das EP hat kein förmliches Recht zur Gesetzesinitiative, dieses Recht steht allein der Europäischen Kommission zu. Das EP und der Rat verfügen jedoch über ein politisches Initiativrecht, das den Institutionen ermöglicht, die Kommission zu neuen Initiativen aufzufordern. Diese Initiativen und die daraus folgenden möglichen Rechtsvorschriften haben Auswirkungen auf den Lebensalltag aller EU-Bürger und Bürgerinnen, z.B in den Bereichen: Umweltschutz (Nutzung von Glyphosat), Verbraucherrechte (Roaming-Gebühren), Verkehr (Maut), Kapital (Euro), Waren (Im- und Export) und Dienstleistungen (Entsenderichtlinie).
Das EP kann zu wichtigen Themen Berichte erarbeiten und Entschließungen verabschieden. Es stößt Diskussionen in Europa an und ist Ideengeber für die Ausgestaltung des institutionellen Rahmens der EU und die Weiterentwicklung der Verträge.
Das EP wählt den Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates.
Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?
Die Anzahl der Abgeordneten im EP darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Jeder Mitgliedstaat ist mindestens mit sechs und maximal mit 96 Sitze vertreten. Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt. So hat Deutschland derzeit im EP gemessen an seiner Einwohnerzahl 96 Sitze, Malta 6.
Die Abgeordneten stammen aus über 200 nationalen Parteien, und schließen sich in 8 nationenübergreifenden Fraktionen und einer fraktionslosen Gruppe zusammen:
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit
Fraktionslos
Die Abgeordneten wählen ihren Präsidenten und das gesamte Präsidium (Leitungsorgan des Parlaments), bestehend aus 14 Vizepräsidenten und 6 Quästoren, für zweieinhalb Jahre. Der Generalsekretär (seit März 2009 Klaus Welle) unterstützt das Parlament.
Der Präsident des EPs vertritt das Parlament nach außen und leitet die Sitzungen des Plenums sowie die Sitzungen des Präsidiums. Er wird zu Beginn und nach der Hälfte der Wahlperiode für zweieinhalb Jahre vom Parlament gewählt. Seit dem 17. Januar 2017 ist der Präsident des Europäischen Parlaments Antonio Tajani.
Wann und wo kommt das EP zusammen?
Das EP hat seinen Sitz in Straßburg. Monatlich trifft es sich zu den Plenartagungen und Haushaltstagungen. Zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse des Parlaments finden in Brüssel statt. Beide Standorte sind eng mit der Geschichte der EU verbunden. Straßburg gilt als Symbol für den Frieden zwischen Deutschland und Frankreich. In Brüssel hat sowohl die EU ihren Hauptsitz als auch die Nato. So wird eine enge Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen und Nicht-EU-Organisationen sichergestellt.
Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments:
Die Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung (Generalsekretariats) am Standort Luxemburg werden nicht gewählt. Sie sind überwiegend Beamte und Beamtinnen, die per Auswahlverfahren aus allen Ländern der Europäischen Union eingestellt werden.
Das Generalsekretariat ist für die Verwaltung zuständig. Es besteht aus einem Generalsekretär, 12 Generaldirektionen und dem Juristischen Dienst. – zusammen insgesamt über 5000 Planstellen. Es koordiniert die Legislativarbeiten, die Organisation der Plenartagungen und der sonstigen Sitzungen. Es unterstützt die Arbeit der parlamentarischen Organe und unterstützt die Abgeordneten in der Ausübung ihres Mandats in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung. Aufgrund der vierundzwanzig Amtssprachen der EU ist eine Vielzahl an Dolmetsch- und Übersetzungstellen notwendig.
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Der Wahl-O-Mat zur Europa-Wahl 2019 ist online! Sie können unter folgendem Link https://www.wahl-o-mat.de/europawahl2019/ 38 Fragen beantworten und Ihre Antworten mit den Wahlprogrammen von allen 41 in Deutschland zur Wahl stehenden Parteien abgleichen lassen.
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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 26.03.2019 die Richtlinie für Urheberrechtsregeln für das Internet (348 Ja-Stimmen, 274 Gegenstimmen, 36 Enthaltungen) angenommen.
Damit endet das bereits 2016 begonnene Gesetzgebungsverfahren für das Europäische Parlament. Nun müssen die Mitgliedstaaten den gebilligten Beschluss des Parlaments ihrerseits im Europäischen Rat billigen. Wird er angenommen, muss der Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt dann in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben von da an zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.
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Vom 23.–26. Mai 2019 findet in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Europawahl statt.
Deutschland wählt am 26. Mai 2019. Im Rahmen der Aktion „diesmalwähleich“ will das Europäische Parlament vor allem junge Wähler animieren, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und damit Verantwortung für Europa zu übernehmen.
Auch das Dokumentationszentrum UN-EU der Universitätsbibliothek der FU Berlin beteiligt sich an dieser Aufforderung. Wir haben eine Europawahl Aktions-Wand in unserem Lesesaal-Bereich eingerichtet und jeder kann auf den „diesmalwähleich.eu“-Kampagnenzetteln anonym aufschreiben, wofür er wählt und wir hängen Sie auf.
Wir hoffen auf intensive Teilnahme an dieser Aktion, um möglichst viele Menschen dazu zu motivieren am 26. Mai für Europa zu wählen.