Intensivkurs Recherche am 6.7. 2018 – noch Plätze frei

Die Universitätsbibliothek hat noch freie Plätze für den letzten Intensivkurs Recherche in diesem Semester.

Es wird erklärt, wie Sie Primo, Datenbanken und  Google Scholar sinnvoll nebeneinander nutzen, Suchergebnisse speichern und exportieren können. Anhand eines Beispiels zeigen wir, wie Sie eine Recherche vorbereiten und wie Sie die Suche zu einem Thema gestalten können.

Zeit & Ort

Freitag 6.07.2018 | 14:00 s.t. – 15:30

Universitätsbibliothek, Garystr. 39
14195 Berlin

Anmeldung unter: (030) 838-51111 oder auskunft@ub.fu-berlin.de
Treffpunkt: Informationszentrum (1. OG)

12 Fragen zur Zukunft Europas

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Seit dem 09. Mai können Sie in einer Online-Konsultation ihre Meinung zum künftigen Weg Europas äußern. Die Befragung ist Teil der gesamteuropäischen Debatte zur Zukunft Europas. Der aus der Umfrage resultierende Abschlussbericht wird den Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen am 9. Mai 2019 im rumänischen Sibiu vorgelegt.

Ein Bürgerforum (96 Bürger aus 27 Mitliedstaaten) hat, auf Einladung der europäischen Kommission, 12 Fragen für die Online-Konsultation erarbeitet. Diese einzigartige Aktion teilhabender Demokratie soll deutlich machen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt der Diskussion über die Zukunft Europas stehen.

Der Online-Konsultation vorangegangen war die Veröffentlichung des Weißbuch der Kommission über die Zukunft Europas (2017). Parallel dazu läuft der sogenannte Bürgerdialog („It’s about the future of Europe. Let’s talk.“).

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte: „Mit den bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament ist es Zeit zu entscheiden, welche Europäische Union der 27 wir sein sollen. Was auch passiert, es muss ein Europa sein, das von den Europäern erbaut wird. Die Umfrage, die wir heute starten, stellt die Frage allen Europäern: Welche Zukunft wollen wir für uns, unsere Kinder und für die Union? Nun ist es an den Europäern ihre Stimme laut und deutlich zu erheben, zu Fragen die sie betreffen und was sie von ihren Politikern zur Lösung dieser Fragen erwarten.“

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Reduzierung von Einweg-Kunststoffen

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Quelle: pixabay.com – CC0 License

Am Weltumwelttag (05.06.) hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen einen umfassenden Bericht mit einer Übersicht über die Maßnahmen veröffentlicht, die bisher von 50 Nationen durchgeführt wurden.

Der Bericht mit dem Titel: „Single-use-plastics – A road map to sustainability“ gibt einen Überblick über die zehn wirksamsten Schritte, die Länder unternehmen können, unter anderem: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Alternativen fördern und Anreize für die Industrie schaffen.

Bislang gibt es keine internationalen Abkommen, die die Länder zwingen, ihre Verwendung von Kunststoffen zu reduzieren. Die ökologisch problematischste Form von Kunststoff ist der Einweg-Kunststoff (SUP – single-use-plastic). Trotz des Fehlens eines international verbindlichen Abkommens haben einige Länder selbst Maßnahmen gegen Einweg-Kunststoffe ergriffen, z.B. Reduzierung / Verbot von Plastiktüten.

Nicht nur die Vereinten Nationen beschäftigen sich mit dem Problem, auch die Europäische Kommission probiert die Nutzung von Plastik einzudämmen. So wurde am 28.05. ein Vorschlag für eine eigene Richtlinie vorgelegt. Laut EU-Kommissar Frans Timmermans ist der Richtlinienvorschlag sehr ehrgeizig (und zog ein breites Medienecho nach sich – siehe z.B. Link). Mehrere Plastikprodukte wie Einwegbesteck, Rührstäbchen, Ohrstöpsel und Strohhalme werden im Rahmen des vorgeschlagenen Dokuments vollständig verboten. Für diese Produkte gibt es Alternativen. Andere Kunststoffprodukte werden zur Information der Käufer etikettiert, und wieder andere müssen besser gestaltet werden.

Die Bürger Europas haben der Kommission das Mandat für diese Initiative erteilt. Timmermans wies darauf hin, dass 95 Prozent der Europäer/Europäerinnen Maßnahmen gegen SUP für notwendig und dringend halten. Ob dieser Richtlinienvorschlag von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament abgesegnet wird, bleibt abzuwarten. Ergebnisse sollen noch vor den Wahlen zum neuen Europaparlament im kommenden Jahr erzielt werden.

Falls Sie weitere Informationen zu dem Thema sammeln wollen, können wir Ihnen folgende Seite: http://www.startplasticdiet.org/ empfehlen, sowie ein tolles Interview, welches Sie HIER finden können.

Noch mehr Informationen zur UN und EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

JETZT IM LIVE-STREAM: Berliner Europa-Dialog – 1968 – ein europäisches Jahr?

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Für alle die heute Abend leider nicht an unserer Veranstaltung teilnehmen können, stellen wir Ihnen ab 18:30 Uhr einen Livestream zur Verfügung.

https://www.fu-berlin.de/sites/ub/ueber-uns/un-eu/veranstaltungen/BED-9/Live-Stream

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Datenschutzregeln der EU – was die neuen EU-Regeln für die Bürger bedeuten

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ – kurz DSGVO (englisch: General Data Protection Regulation = GDPR) – findet seit dem 25. Mai 2018 EU-weit Anwendung. Sie ersetzt eine Richtlinie aus dem Jahr 1995 und soll den Datenschutz in der EU vereinheitlichen und ins Internetzeitalter befördern. Die Verordnung gilt für alle gleichermaßen z.B. regelt sie wie Unternehmen, Behörden aber auch Vereine, Schulen, private Blogger und Betreiber von kleinen Homepages mit personenbezogenen Daten umgehen müssen. Die DSGVO ist kein totaler Neuanfang, sie baut vielmehr auf bestehenden Richtlinie auf und berücksichtig nationale Gesetze, wie das deutschen Bundesdatenschutzgesetz, als auch das Datenschutzrechte der EU-Grundrechtscharta (Art. 8).

Die DSGVO befasst sich vor allem mit 3 Themen: Wirtschaft, Technik, Verbraucher. So sollen veraltete EU-Richtlinie durch technikneutrale Reglung ersetzt werden. Für die Verbraucher wird geregelt wie viele Daten über jeden einzelnen erhoben, verarbeitet, weiterverarbeitet und kommerzialisiert werden dürfen und regelt neue Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechte. Sie nimmt Firmen bei Datenpannen oder Hackerangriffen mehr in die Pflicht und verschärft die Auskunftspflicht der Firmen. Die Privatsphäre muss schon bei der Entwicklung eines Produktes berücksichtigt werden, wie auch bei den Voreinstellungen.

Die DSGVO betrifft jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, folglich Daten, die sich direkt oder indirekt auf einen identifizierbaren Menschen beziehen lassen, z.B. Namen, Geschlecht, Hautfarbe, Kleidergröße (wenn sie einem Menschen zugeordnet werden können), Autokennzeichen und IP-Adressen (wenn mit legalen Mitteln eine dazugehörige Person ermittelt werden kann). Besonderes Augenmerk liegt auf Firmen und Online-Diensten für Kinder und Jugendliche – bei Nutzern unter 16 Jahren brauchen sie das Einverständnis der Eltern oder müssen auf das Speichern von Daten verzichten. Ausgenommen davon sind Daten von Strafverfolgungs- und Justizbehörden, hier gilt die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz.

Für den Internetnutzer werden sich die Änderungen vor allem in den überarbeiteten Datenschutzrichtlinien und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) niederschlagen. Gleichzeitig hat jeder Bürger nun das Recht bei Unternehmen anzufragen, welche personenbezogenen Daten diese speichern und muss innerhalb eines Monats eine Antwort erhalten (Verlängerungen bis auf 3 Monate sind möglich).

Für Betreiber von Webseiten und Blogs heißt es nun: die Webseite DSGVO-fit machen; Plug-ins von Drittanbieter prüfen, ggf. nicht dringen benötigte löschen; Social Media Buttens z.B. Facebook, Google und Twitter (übertragen persönliche Daten) überprüfen – was nicht gebraucht wird ggf. löschen; eine DSGVO konforme Datenschutzerklärungen einstellen; bei nicht selbstgehosteten Angeboten bedarf es einer Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung, die mit dem Host-Provider abgeschlossen werden muss; ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten rund um die Webseite sollte erstellt werden.

Kontrolliert wird die Einhaltung der Verordnung von den jeweiligen Aufsichtsbehörden der EU-Staaten. In Deutschland sind hierfür die Datenschutzbehörden der Bundesländer und die Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, zuständig. Bei Nichteinhaltung der DSGVO drohen Sanktionen. Die Datenschutzbehörde kann Verwarnungen und Fristen zur Behebung aussprechen, aber auch die Berichtigung, Einschränkung der Nutzung oder Löschung von personenbezogenen Daten beschließen und ggf. eine Zertifizierung wieder entziehen. Je nach Schwere des Verstoßes kann sie Bußgelder in Millionenhöhe verhängen – bei Tech-Unternehmen bis zu 4% des weltweiten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Natürlich gibt es auch Kritik an der DSGVO. Firmen, die ausschließlich mit personenbezogenen Daten arbeiten, die sich in ihrer Existenz bzw. der Existenz des Geschäftsmodells bedroht fühlen. Von kleinen Unternehmen die sich einer Rechtsunsicherheit ausgesetzt sehen und Anwälten, die den zu großen Spielraum in der DSGVO kritisieren. Experten warnen vor Abmahnwellen, so mancher fürchtet eine Überregulierung und Datenschützer, dass die DSGVO gar keine Verbesserung ist, im Vergelich zum Bundesdatenschutzgesetz.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Erneut Warnstreiks der studentischen Beschäftigten

In der Woche vom 18.6. bis 23.6.2018 kommt es erneut zu Warnstreiks der studentischen Beschäftigten.

Auch in der nächsten Woche vom 25.6. bis 29.6.2018 wird gestreikt.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle FU-Bibliotheken ihre Services in vollem Umfang aufrecht erhalten können. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der betroffenen Bibliotheken:

Andere FU-Bibliotheken können derzeit ihre regulären Öffnungszeiten anbieten, die Sie im Bibliothekenführer der FU Berlin herausfinden können.


Wir bitten um Verständnis

 

EU verbietet den Einsatz von 3 bienenschädlichen Insektiziden im Freien

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Seit der Veröffentlichung der Bienengesundheitsstrategie der Europäischen Kommission im Jahr 2010 wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um die Bienenvölker in Europa zu schützen, z.B. Benennung eines EU-Referenzlabors für Bienengesundheit; verstärkte EU-Kofinanzierung für nationale Imkereiprogramme, Kofinanzierung von Surveillance-Studien in 17 freiwilligen Mitgliedstaaten (3,3 Millionen wurden 2012 bereitgestellt) und EU-Forschungsprogramme wie BeeDoc und STEP.

Als ein entscheidender Faktor für den europaweiten Rückgang der Bienen wurde die extensive Nutzung von Pestiziden und Insektiziden ausgemacht.

Daraus folgte 2013 eine Beschränkung der Verwendung von Fipronil durch die Europäische Kommission. Die Kommission folgte damit einer wissenschaftlichen Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die im Mai 2013 veröffentlicht wurde. Darin wurde festgehalten, dass mit Fipronil-Pestiziden behandeltes Saatgut ein akutes Risiko für die Honigbienenpopulation in Europa darstellt.

Gleichzeitig wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und von mit Neonicotinoide (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) behandeltem Saatgut stark eingeschränkt (siehe Verordnung (EU) Nr. 485/2013). Auch diese Maßnahme basierte auf der Risikobewertung der EFSA.

Was sind Neonicotinoide

  • Neonicotinoide sind Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Schadinsekten, also Insektiziden, eingesetzt werden;
  • Sie sind chemisch ähnlich wie Nikotin;
  • Der erste Neonicon wurde 2005 in der EU zugelassen;
  • Neonics sind systemische Pestizide. Im Gegensatz zu Kontaktpestiziden, die auf der Oberfläche der behandelten Blätter verbleiben, werden systemische Pestizide von der Pflanze aufgenommen und durch die Pflanze transportiert (Blätter, Blüten, Wurzeln und Stängel sowie Pollen und Nektar);
  • Neonikate sind z.B. für Insekten, viel toxischer als für Säugetiere, Vögel und andere höhere Organismen – sie beeinflussen das zentrale Nervensystem, was schließlich zu Lähmung und Tod führt;
  • Sie sind auch in veterinärmedizinischen Anwendungen z.B. in der Zeckenbekämpfung und in Flohhalsbändern für Haustiere üblich.

In der EU sind fünf Neonicotinoid-Insektizide als Wirkstoffe für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln zugelassen: Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, Acetamiprid und Thiacloprid.

Weitere 5 Jahre später, präsentiert die EFSA den am 28. Februar 2018 veröffentlichten Bericht über die aktualisierte Risikobewertung für Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Am 27. April 2018, haben die Vertreter der Mitgliedstaaten einen Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, die Verwendung von drei Neonikotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) weiter einzuschränken.

Die Verwendung der drei Stoffe im Freien wird verboten, und die betreffenden Neonikotinoide, dürfen nur in permanenten Gewächshäusern verwendet werden, in denen kein Kontakt mit Bienen zu erwarten ist.

Drei Neonicotinoid-Insektiziden wurden eingeschränkt verboten, für die 2 verbleibenden Neonicotinoiden wurde von der EFSA folgende Risikobewertung abgegeben:

Acetamiprid stellte laut EFSA ein geringes Risiko für Bienen dar. Ein Verbot oder weitere Beschränkungen dieses Stoffes sind daher weder wissenschaftlich noch rechtlich angebracht. Die Erneuerungsverordnung wurde, nach Zustimmung der Mitgliedsstaaten, bis zum 28. Februar 2033 verlängert.

Für das Neonicotinoid Thiacloprid, ein Substitutionskandidat, müssen die nationalen Behörden eine Bewertung durchführen, um festzustellen, ob es günstigere Alternativen zur Verwendung des Pflanzenschutzmittels gibt, einschließlich nicht chemischer Methoden. Die derzeitige Genehmigung lief am 4. April 2018 aus. Derzeit läuft ein Verfahren zur Verlängerung der Zulassung von Thiacloprid.

Die Freude über das Verbot von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ist getrübt durch die, in der EU neu zugelassen, Kritikern als bienengiftig geltenden Stoffe Sulfoxaflor, Flupyradifuron und Cyantraniliprol und die weiterhin zugelassenen Neonicotinoide Acetamiprid und Thiacloprid, so die Kritiker.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Philip Roth verstorben

Mit Philip Roth ist einer der wichtigsten Schriftsteller der Gegenwart verstorben. Der US-amerikanische Romancier, der immer wieder als Kandidat für den Literaturnobelpreis gehandelt wurde, sei laut seinem Biografen Blake Bailey in der gestrigen Nacht umgeben von engen Freunden verstorben. Roth wurde 85 Jahre alt.

Roth hatte seine Tätigkeit als Schriftsteller vor über fünf Jahren für beendet erklärt. In einem im Oktober 2012 erschienenen Interview mit dem französischen Kulturmagazin Les Inrocks hatte er relativ unbemerkt bekanntgegeben, dass das 2010 erschienene Werk Nemesis sein letztes Buch sei. Dass sich der Autor vom Schreiben zurückziehen werde, bestätigte einen Monat später sein Verlag Houghton Mifflin. Roth hätte laut dem französischen Interview mit 74 Jahren damit begonnen, seine Lieblingsautoren wie Dostojewski, Turgenew, Conrad oder Hemingway erneut zu lesen. Auch hätte er seine eigene Literatur ab seinem letzten Buch Nemesis in nicht-chronologischer Reihenfolge bis Portnoys Beschwerden (1969) studiert. Er sei damals zu dem Ergebnis gelangt, dass er recht erfolgreich gewesen war, wollte aber danach nicht mehr als Autor arbeiten, auch keine neue Literatur mehr lesen oder darüber sprechen.

Roth wurde 1933 in New Jersey als Kind jüdischer Eltern geboren. 1954 erwarb er den B.A.-Grad in Englisch, woraufhin Posten in der akademischen Lehre folgten. Seit Ende der 1950er-Jahre war Roth als freier Schriftsteller tätig und machte sich einen Namen durch zahlreiche Romane, Erzählungen und Essays, in denen er dem jüdischen Leben in den USA, dem „Amerikanischen Idyll“ und der Ideologie der „Political Correctness“ nachging.

Erstes internationales Aufsehen erregte er mit seinem Bestseller Portnoy’s Complaint (1969), der von der Beichte Alexander Portnoys auf der Couch seines Analytikers Dr. Spielvogel handelt. Zwischen 1979 und 1986 entstand die „Zuckerman-Trilogie“ um Roths fiktionales Alter ego Nathan Zuckerman. Ende der 1980er-Jahre widmete sich Roth erfolgreich autobiographischen Fiktionen, darunter Patrimony (1991, dt. Mein Leben als Sohn), in denen er Leben und Tod seines Vaters thematisierte. 1998 erhielt er für den Roman American Pastoral (dt. Amerikanisches Idyll) den Pulitzer-Preis zugesprochen, der den Zusammenbruch einer amerikanischen Vorzeigefamilie behandelt.

Ebenfalls viel Kritikerlob erntete Roth für The Human Stain (1998, dt. Der menschliche Makel), der dem Weg eines sehr hellhäutigen Afroamerikaners folgt. Dieser hat sich als weißer Jude eine Karriere als Professor für Philosophie aufbaut, kann seiner Herkunft aber nicht entfliehen. Das Buch wurde 2003 mit Anthony Hopkins und Nicole Kidman in den Hauptrollen verfilmt. 2010 vollendete Roth mit seinem 31. Werk Nemesis eine Tetralogie an Kurzromanen, die er mit Everyman (2006, dt. Jedermann), Indignation (2008, dt. Empörung) und The Humbling (2009, dt. Die Demütigung) begonnen hatte und um den Tod und der Vergeblichkeit menschlichen Mühens kreist. 2011 wurde Roth mit dem wichtigsten britischen Literaturpreis, dem Man Booker International Prize, gewürdigt. 2012 erhielt er für sein literarisches Werk den renommierten Prinz-von-Asturien-Preis.

Roth wollte nach seinem Abschied vom Schreiben nur noch seinem Biografen Blake Bailey dabei helfen, zu Lebzeiten seine Biografie fertigzustellen. Es bleibt abzuwarten, wann diese erscheinen wird.

Im FU-eigenen Bibliotheksportal Primo lässt sich das umfangreiche Werk Roths recherchieren. Die englischsprachigen Originalausgaben findet man in der Bibliothek des JFKI für Nordamerikastudien. Deutsche Übersetzungen sind u. a. in der Universitätsbibliothek und in der Philologischen Bibliothek zu finden.

Der künftige, langfristige EU-Haushalt – 2021 bis 2027

Der Betrieb des „Dokumentationszentrums UN – EU“ wird eingestellt. Die entsprechende Literatur bleibt im Bestand und ist weiterhin zugänglich.

Alle sieben Jahre entscheidet die Europäische Union über ihren künftigen langfristigen Haushalt – den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Der nächste Finanzrahmen für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 wird der erste Haushalt für die Europäische Union der 27 (ohne Großbritannien) sein.

Die Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ist mit „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt“ (SWD(2018) 171 final) betitelt.

Veranschlagt ist ein Finanzrahmen von 1.135 Milliarden Euro im Zeitraum 2021 bis 2027. Das entspricht 1,11 Prozent der nationalen Beiträge des Bruttonationaleinkommens (BNE) der jeweiligen EU-Staaten. Die Beiträge steigen damit von 1,03 auf 1,11 Prozent – von 100 Euro die erwirtschaftet werden, gehen 1,11 Euro (bisher 1,03 Euro) in den EU-Haushalt.

Zwei entscheidende Prioritäten werden den langfristen Haushalt der EU stützen: zum einen werden die Mittelausstattung für Investitionen in Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung aufgestockt. So werden beispielsweise die Mittel für das Austauschprogramm Erasmus+ verdoppelt. Parallel dazu werden die Finanzmittel für die gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik um jeweils etwa 5-6 Prozent gekürzt.

Gleichzeitig sollen neue Finanzierungsquellen für die langfristige Haushaltsplanung erschlossen werden, um u. a.  von den Beiträgen der Nettozahler-Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien unabhängiger zu werden. Die Kommission schlägt Vereinfachungen bei den auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmitteln und die Einführung eines sogenannten Korbs neuer Eigenmittel vor:

  • 20 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem;
  • einem Abrufsatz von 3 %, angewendet auf die neue Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ;
  • einem nationalen Beitrag (0,80 EUR/Kilo), der anhand der in jedem Mitgliedstaat anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird (Plastiksteuer).

Diese neuen Eigenmittel werden, so die Schätzungen, 12 Prozent des gesamten EU-Haushalts ausmachen und könnten bis zu 22 Mrd. Euro jährlich zur Finanzierung neuer Prioritäten beitragen.

Es gilt grundsätzlich, die bekannten Schwachstellen des aktuellen Finanzrahmens zu beseitigen: der EU-Haushalt ist immer noch zu starr. Diese mangelnde Flexibilität verhindert, dass Europa in einer sich rasch wandelnden Welt ausreichend schnell und wirkungsvoll handeln kann. Komplexe und unterschiedlich ausgestaltete Förderregelungen erschweren den Zugang zu EU-Mitteln und lenken vom Wesentlichen ab. Der neue Haushalt soll vor allem modern, einfach und flexibel werden:

Modern: weiterer Abbau von Bürokratie für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden und Vorschriften auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks kohärenter gestalten. Damit sind Ergebnisse leichter zu überwachen und zu messen und bei Bedarf leichter Änderungen vorzunehmen.

Einfach: die Anzahl der Programme um mehr als ein Drittel (von derzeit 58 auf künftig 37) reduzieren. Beispielsweise ist vorgesehen, stark fragmentierte Finanzierungsquellen in neu integrierten Programmen zusammenzufassen und die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten – auch mithilfe des Fonds „InvestEU“ – stark zu straffen.

Flexibel: mehr Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen. Die Instrumente zur Krisenbewältigung sollen ausgebaut und eine neue „Unionsreserve“ eingeführt werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle, etwa in den Bereichen Sicherheit und Migration, reagieren zu können.

Eine sehr wichtige Neuerung des vorgeschlagenen Finanzrahmens ist die Tatsache, dass die Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt sein wird. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Ein neuer Mechanismus soll den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen. Der Zugang zu EU-Mitteln könnte proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite ausgesetzt, verringert oder beschränkt werden.

Die Vorschläge der Kommission, wenn auch weniger ehrgeizig als die Position des Parlaments, werden von den Abgeordneten grundsätzlich begrüßt. Gelobt wurden die Pläne für neue Eigenmittel (GKKB, Emissionshandel, Plastiksteuer).

Als nächstes muss der Rat seinen Standpunkt zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vereinbaren. Eine endgültige Vereinbarung erfordert die Zustimmung des Parlaments. Die Abgeordneten haben dazu aufgerufen, unverzüglich Gespräche mit dem Rat und der Kommission aufzunehmen, um noch vor der Europawahl 2019 und dem Gipfeltreffen in Sibiu am 9. Mai 2019 eine Einigung zu erzielen.

Noch mehr Informationen zur EU bekommen Sie in unserem Dokumentationszentrum UN-EU.

Auf den Spuren der Suchmaschinen

Im Rahmen eines Projektseminars haben Studenten der HAW Hamburg ein Poster zur technischen und gesellschaftlichen Entwicklung der Suchmaschinen im Zeitraum von 1990 bis 2016 erstellt. Der Fokus liegt auf Deutschland. Bei mittlerweile eingestellten Diensten wie Altavista, Lycos oder MSN Search denkt man zwangsläufig an die ersten eigenen Schritte ins Internet Mitte der 1990er-Jahre zurück – die dank Analog-Modem ständig belegte Telefonleitung der Eltern und die teuren Internet-by-Call-Tarife inbegriffen 😉 …

Das Poster ist kostenfrei in verschiedenen Formaten hinterlegt, inkl. professioneller Posterdruck.